Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen Senec ein weiteres Anerkenntnisurteil erreicht. Der Leipziger Photovoltaik-Heimspeicheranbieter darf demnach nicht uneingeschränkt eine Kosteneinforderung bei unberechtigter Garantieinanspruchnahme in Aussicht stellen. Außerdem darf er eine Unterbrechung der Spannungsversorgung nicht pauschal zum Ausschlussgrund für die Garantie machen.