Vor Gericht wird in vielen Fällen darüber gestritten, ob die Solarmodule richtig und rechtskonform in Photovoltaik-Anlagen eingebaut sind. Dabei werden oftmals Begrifflichkeiten vermengt, die gar nicht auf den konkreten Fall anwendbar sind. Andreas Kleefisch und Markus Recklin von der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte aus Münster versuchen, den Nebel im Dickicht der verschiedenen deutschen und EU-weiten Vorschriften zu lichten.
Weil die Behörden auf dem Reetdach keine Photovoltaik-Anlage genehmigt, installiert ein Ehepaar die Module in ihrem Garten. Der zuständige Verteilnetzbetreiber weigert sich jedoch für den überschüssig eingespeisten Solarstrom eine EEG-Vergütung zu zahlen. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Andreas Kleefisch ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar, auch wenn die Rechtsgrundlage in solchen Fällen nicht ganz klar ist.
Interview: Benötigen Solarmodule ab zwei Quadratmetern Fläche eine bauaufsichtliche Zulassung, um sie in Photovoltaik-Dachanlagen zu montieren? Und falls ja, müsste das nicht auch für kleinere Module gelten? Das ist nicht eindeutig geklärt, meint der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Andreas Kleefisch. Im pv magazine-Interview gibt er Auskunft über die rechtliche Lage und plädiert für die Vereinfachung der Regelungen.
Wertermittlungsverfahren: Warum die fachgerechte Bewertung von bestehenden Photovoltaikanlagen wichtig ist und weshalb es (noch) kaum ein „richtiges“ Wertgutachten gibt, erklärt Rechtsanwalt Andreas Kleefisch. Er schlägt ein modiKziertes Ertragswertverfahren vor, dass bei Bestandsanlagen angewendet werden sollte.
Der Qualitätsverband Solar- und Dachtechnik hat nicht nur einen Leitfaden entwickelt, nach dem Installateure Photovoltaik-Anlagen planen, prüfen und warten können. Jetzt stellt er in Zusammenarbeit mit Suncycle eine App und digitale Serviceplattform vor, die man auf dem Dach nutzen kann. Sie aktualisiert sich kontinuierlich nach den neusten Richtlinien und erlaubt eine fälschungssichere Dokumentation und richtet sich auch an kleinere Betriebe.