In einem Musterverfahren ist nun eine Entscheidung getroffen worden, die Investoren und Betreibern von Photovoltaik-Anlagen sowie Netzbetreibern neue Rechtssicherheit geben soll. Es ist möglich eine Freiflächenanlage bis 750 Kilowatt mit einer Ausschreibungsanlage zu kombinieren und dennoch eine separate Marktprämie zu erhalten.