Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit.
Steuersprechstunde: Diesmal widmen wir uns den Fragen rund um das EEG 2023. Dabei geht es unter anderem um die Anhebung der Schwelle für die einkommens- und gewerbesteuerliche Vereinfachung sowie die Auswirkungen der Vergütungserhöhungen auf die steuerliche Betrachtung der kleinen Anlagen.
Die geplanten steuerlichen Neuregelungen für Photovoltaik-Anlagen haben bei unseren Lesern zahlreiche Fragen aufgeworfen. Einige wollen wir in diesem Beitrag beantworten, wohl wissend, dass die neuen Regeln noch gar nicht endgültig beschlossen sind.
Steuertipp: Wer als Rentner eine Photovoltaik-Anlage betreibt und daraus Einkünfte in der Steuererklärung angibt, erhält die Energiepreispauschale nach Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2022. Das läuft automatisch und ohne besonderen Antrag.
Das „Faktenpapier Photovoltaik und Steuerrecht“ liefert eine erste Orientierung und einen Überblick über wichtige Themen und Begriffe, die Investoren kennen sollen. Es ist in erster Linie für private Betreiber gedacht, die eine Photovoltaik-Dachanlage mit oder ohne Speicher installieren wollen.
Steuertipps: Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und aus der Einspeisung von Strom Einkünfte erzielt, darf nicht mehr vom Lohnsteuerhilfeverein beraten werden. Er muss seine Steuererklärung selbst erstellen oder einen Steuerberater hinzuziehen. Eine einfache Gesetzesänderung könnte dieses Problem schnell lösen.
Steuersprechstunde: Ein Leser fragte uns, ob er die KfW-Förderung für Ladesäulen für Unternehmen beantragen kann, da er durch den Betrieb seiner Photovoltaik-Anlage steuerlich zum Unternehmer wird.
Steuersprechstunde: Können zwei Photovoltaik-Anlagen auf einem Hausdach von zwei verschiedenen Leuten betrieben werden, die als Ehepaar das Haus bewohnen?
Steuersprechstunde: Viele Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen erhalten derzeit eher unverständliche Schreiben von Hauptzollämtern, in denen es um die mögliche Zahlung der Stromsteuer geht. Wir haben für Sie eine mögliche Antwort vorformuliert.