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EEG im Bundestag: Verlässlichkeit ist auch eine Pflicht für den Gesetzgeber

Der parlamentarische Prozess zu EEG und Netzpaket läuft. Für Gewerbe-Photovoltaik steckt darin ein Etikettenschwindel: Die Bundesregierung führt die Gewinnabschöpfung ein, die Brüssel seit 2024 verlangt. Die im Solarpaket 1 versprochene Vergütungserhöhung für große Photovoltaik-Anlagen, die genau daran hing, kommt trotzdem nicht. Wer soll unter diesen Bedingungen noch planen?
Deutscher Bundestag, Plenarsitzung, 2. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages, 6. 5. 2026
Foto: Deutscher Bundestag / Thomas Ido / Photothek

Am 24. September befasste sich der Bundestag in erster Lesung mit der EEG-Novelle und dem Netzpaket. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte standen bislang vor allem der neue Redispatch-Vorbehalt und der Wegfall der festen Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen. Für Gewerbe-Photovoltaik geht es dagegen um ein älteres Versprechen, das mit den aktuellen Entwürfen endgültig gebrochen wird: die mit dem Solarpaket 1 zugesagte Anhebung der Vergütung und der Ausschreibungsvolumen für große Dachanlagen.

Vergütungserhöhung und mehr Volumen, aber nur auf dem Papier

Mit dem Solarpaket 1 hat der Bundestag im April 2024 zahlreiche Änderungen für den Ausbau der Photovoltaik beschlossen. Darunter auch eine Erhöhung des anzulegenden Werts für Photovoltaik-Dachanlagen bis 1 Megawatt von 6,2 auf 7,64 Cent je Kilowattstunde. Gleichzeitig sollte das Ausschreibungsvolumen für große Photovoltaik-Dachanlagen schrittweise von 1.100 auf 2.300 Megawatt in den Jahren 2026 bis 2029 steigen. Beides steht bis heute im (noch) gültigen EEG unter Paragraf 48 Absatz 2 Nr. 3 und Paragraf 28 Absatz 2 Nr. 4.

Wirksam wurden diese Änderungen jedoch nicht. Denn die EU erteilte der Anhebung der Fördersätze und Ausschreibungsvolumina nie eine beihilferechtliche Genehmigung. Die Bedingung: Deutschland müsse zuerst einen Gewinnabschöpfungsmechanismus gemäß der EU-Energiebinnenmarktverordnung einführen. 

Genau diese Gewinnabschöpfung bringt die Bundesregierung nun mit dem EEG 2027 mittels der geplanten zweiseitigen Contracts-for-Difference (CfD; Differenzverträge). Die Bedingung der EU-Kommission ist damit erfüllt. Die zugesagte Gegenleistung liefert der Entwurf trotzdem nicht. Die Vergütung bleibt bei 6,2 Cent, das Ausschreibungsvolumen steigt nur auf 1.500 statt der zugesagten 2.300 Megawatt. Und die Gewerbe-Photovoltaik-Branche guckt in die Röhre.

Gleichzeitig steigt bei Freiflächenanlagen das Ausschreibungsvolumen von aktuell 9.900 auf 14.000 Megawatt. Dabei liegt weiterhin ein enormes Potenzial auf Deutschlands Dächern brach. Laut einer Studie des Fraunhofer IIS von Januar 2025 haben über 80 Prozent der rund 120.000 gewerblichen Hallen in Deutschland noch keine Photovoltaik-Anlage.

Investitionssicherheit steht auf dem Spiel

Weil die Erhöhung nie in Kraft getreten ist, fällt ihre Rücknahme in der öffentlichen Debatte – die von Redispatch-Vorbehalt und Wegfall der Vergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen dominiert wird – kaum auf. Für Unternehmen, die seit zwei Jahren mit ihr geplant haben, ist sie trotzdem ein harter Einschnitt. Sie haben Projekte vorbereitet, Kunden beraten und Finanzierungen angefragt – auf Basis von Zahlen, die jetzt nicht mehr gelten.

Dazu kommt, dass parallel weitere zentrale Regelwerke in Arbeit sind. Dazu gehören das Netzpaket, das ebenfalls am 24. September in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, das noch für dieses Jahr angekündigte Verteilnetzpaket sowie die Festlegungsverfahren AgNes und MiSpeL der Bundesnetzagentur. Welche Regeln in drei Jahren tatsächlich gelten, kann heute niemand verlässlich sagen. 

Das verunsichert den Markt. Banken kalkulieren bei offenen Regeln vorsichtiger und verlangen mehr Eigenkapital. Große Unternehmen halten das aus, kleinere Anbieter kommen schwerer an Finanzierung. Die Folge ist eine Konsolidierung, die mit der Qualität der Projekte wenig zu tun hat. Die Energiewende ist auf Jahrzehnte angelegt. Eine Dachanlage rechnet sich über 20 Jahre. Dafür braucht es einen Gesetzgeber, auf den sich Unternehmen verlassen können, und nicht alle zwei Jahre neue Regeln.

Appell an die Abgeordneten

Im parlamentarischen Verfahren lässt sich das noch korrigieren. Die Ausschüsse haben in den kommenden Wochen die Gelegenheit, die Vergütung und das Ausschreibungsvolumen auf das Niveau zu heben, das der Bundestag selbst im Solarpaket 1 beschlossen hat. Konkret braucht es zwei Nachbesserungen.

Erstens muss die Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen bis 1 Megawatt auf die im Solarpaket 1 zugesagten 7,64 Cent je Kilowattstunde steigen, statt wie im aktuellen Entwurf bei 6,2 Cent zu bleiben. Die Bedingung der EU-Kommission, eine Gewinnabschöpfung einzuführen, erfüllt die Bundesregierung mit dem EEG 2027 ohnehin. Wer die Abschöpfung einführt, sollte auch die Gegenleistung liefern.

Zweitens muss das Ausschreibungsvolumen für große Dachanlagen auf die zugesagten 2.300 Megawatt steigen, statt bei 1.500 Megawatt hängenzubleiben. Das ist umso dringender, weil der Schwellenwert für die Teilnahme an einer Ausschreibung von 1 Megawatt auf 750 Kilowatt abgesenkt werden soll und folglich deutlich mehr Anlagen in die Ausschreibung gehen müssen. Hinzu kommt, dass das Volumen automatisch weiter schrumpft, sobald Betreiber Anlagen ohne Förderung bauen. Wer also förderfrei investiert, entzieht damit anderen Projekten das Kontingent, die auf den Zuschlag angewiesen sind. Ohne Anhebung wird das ohnehin knappe Segment für Dachanlagen so noch enger.

Alles andere wäre ein Vertrauensbruch gegenüber einer Branche, die sich auf Zusagen des Gesetzgebers verlassen haben muss.

Melchior Schulze Brock, Enviria

— ‎Der Autor Melchior Schulze Brock ist CEO des dezentralen Energieversorgers Enviria. Zunächst im Investment-Banking aktiv, gründete er 2017 Enviria. Der „360-Grad-Photovoltaik-Dienstleister“ für Gewerbe und Industrie hat bis heute nach eigenen Angaben mehr als 500 Projekte umgesetzt. —

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