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Eon würde einer bne-Analyse zufolge stark vom Redispatch-Vorbehalt profitieren

Der von der Bundesregierung geplante Redispatch-Vorbehalt nimmt nach Einschätzung des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) Druck von den Verteilnetzbetreibern, ihre Netze auszubauen. Ein sehr großer Anteil der abgeregelten Strommengen entfällt auf die Verteilnetze von Eon. Daher käme eine solche Regelung dem Konzern besonders zugute, so der bne. Eon wehrt sich gegen die bne-Aussage – sie stelle Ursache und Wirkung auf den Kopf.
Strommast, Verteilnetz, Avalon (Eon)
Dem bne zufolge entfielen zwischen Januar 2023 und April 2026 rund 73 Prozent der Redispatch-Mengen im Verteilnetz auf Eon-Netzgesellschaften, obwohl ihnen nur rund 26 Prozent der Netzanschlusspunkte in der Nieder- und Mittelspannung zuzuordnen sind | Foto: Avacon AG

Ein zentrales Element des geplanten Netzpakets ist der Redispatch-Vorbehalt: In kapazitätslimitierten Netzgebieten sollen Anlagenbetreiber als Gegenleistung für einen Netzanschluss bis zu sechs Jahre lang auf Entschädigungszahlungen verzichten müssen, wenn ihre Anlagen im Rahmen des Redispatch abgeregelt werden. Das bedeutet große Investitionsrisiken, kritisiert die Erneuerbare-Branche. Viele Vorhaben wären gefährdet. Der Bundestag berät derzeit über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

Eine Analyse des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) zeigt nun, dass vor allem die Verteilnetz-Töchter von Eon von einem solchen Redispatch-Vorbehalt profitieren würden. Dem bne zufolge entfielen zwischen Januar 2023 und April 2026 rund 73 Prozent der Redispatch-Mengen im Verteilnetz auf Eon-Netzgesellschaften wie Westnetz, Bayernwerk, Edis, Hansewerk oder Avacon, obwohl ihnen nur rund 26 Prozent der Netzanschlusspunkte in der Nieder- und Mittelspannung zuzuordnen sind.

Das ist brisant, weil der Redispatch-Vorbehalt nach Recherchen von fragdenstaat.de ursprünglich von Eon in die politische Debatte eingebracht wurde. Katherina Reiche (CDU), heute Bundeswirtschaftsministerin, sprach sich 2024 öffentlich für dieses Instrument aus. Damals war sie Vorstandsvorsitzende der Eon-Tochter Westenergie.

Redispatch-Kosten als Teil derEffizienzbewertung

Die Redispatch-Kosten werden über die Netzentgelte und damit durch die Stromkunden refinanziert. Bislang gelten sie als nicht beeinflussbare Kosten, die vollständig über die Netzentgelte erstattet werden. Das ändert sich nun aber: Künftig werden sie als volatile Kosten eingestuft. Als solche fließen sie ab dem Basisjahr 2026 in den Effizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber ein. Das soll einen stärkeren wirtschaftlichen Anreiz zur dauerhaften Begrenzung von Engpassmanagementkosten schaffen. „Netzausbau, Netzoptimierung und bessere Betriebsführung können ihre Kosten begrenzen“, erklärte bne-Experte Markus Schleuning bei der Präsentation der Analyse.

Der Redispatch-Vorbehalt würde diesen Mechanismus nach Einschätzung des bne jedoch abschwächen, da er die entschädigungspflichtigen Redispatch-Kosten senken kann, ohne den Netzengpass zu beseitigen. Fallen diese niedrigeren Kosten in ein Basisjahr, könne sich die Position des Netzbetreibers im Effizienzvergleich verbessern. „Der physische Netzengpass bleibt bestehen. Der Anreiz zu seiner Beseitigung wird schwächer“, so Schleuning.

So funktioniert der Effizienzausgleich

Der Effizienzvergleich ist ein zentrales Instrument der Anreizregulierung. Die Bundesnetzagentur vergleicht dabei die Kosten der Verteilnetzbetreiber unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Versorgungsaufgabe. Netzbetreiber, die eine vergleichbare Aufgabe mit geringeren Kosten erfüllen, gelten als effizienter. Die Effizienz wird über einen vorgegebenen Zeitraum schrittweise in der Erlösobergrenze berücksichtigt.

Ein besserer Effizienzwert bedeutet deshalb grundsätzlich einen geringeren Effizienzabschlag – und damit höhere zulässige Erlöse bei ansonsten gleichen Bedingungen, so der bne. Wird nun der Effizienzvergleich abgeschwächt, kann ein wenig effizienter Netzbetreiber in der folgenden Regulierungsperiode mehr von seinen zulässigen Erlösen behalten.

Neuanlagen künftig häufiger vom Redispatch betroffen

Damit entsteht dem bne zufolge ein weiterer Fehlanreiz: Weil die spezifische Abregelung neuer Anlagen geringere oder keine Zahlungen des finanziellen Ausgleichs an den Anlagenbetreiber auslöst, werde sie für den Netzbetreiber wirtschaftlich besonders attraktiv. Neuanlagen drohten dadurch überproportional häufig für Redispatch herangezogen zu werden.

Gleichzeitig sinke der wirtschaftliche Druck, den Netzengpass durch Netzausbau, Netzoptimierung oder die Einbindung von Flexibilitäten dauerhaft zu beseitigen. Die wirtschaftlichen Folgen der Netzengpässe, die mit der eingeleiteten Reform stärker bei den Netzbetreibern verankert werden sollen, würden mit dem gesetzlichen Redispatch-Vorbehalt teilweise auf die Betreiber neuer Erzeugungsanlagen und Batteriespeicher verlagert. Der Redispatch-Vorbehalt läuft der gerade verschärften Anreizregulierung damit unmittelbar entgegen, so der bne.

„Nicht vor den Karren einzelner Konzerne spannen lassen“

„Die Bundesregierung muss Energiepolitik für das ganze Land machen – und darf sich nicht vor den Karren einzelner Konzerne spannen lassen“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch: „Die Netzkrise lösen wir, indem wir Engpässe beseitigen, statt ihre Kosten auf die Erneuerbaren abzuwälzen. Der Redispatch-Vorbehalt setzt genau den falschen Anreiz: Der Netzbetreiber wird auf dem Papier effizienter, obwohl der Engpass bleibt.“

Eine kürzlich veröffentlichte, vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Analyse der Beratungsgesellschaft E-Bridge zeigt, dass sich der Redispatch-Vorbehalt auf wenige Netz-Hotspots konzentrieren würde. E-Bridge hat dazu mit dem Energiewirtschaftsverband BDEW und 21 Hochspannungsnetzbetreibern die Daten von rund 3000 Umspannwerken ausgewertet. Demnach sind fünf Prozent der für die Photovoltaik relevanten Umspannwerke betroffen.

Eon: „bne-Aussage stellt Ursache und Wirkung auf den Kopf“

Eon hält dagegen, dass die Aussage, das Unternehmen sei der wesentliche Profiteur des Redispatch-Vorbehalts, Ursache und Wirkung auf den Kopf stellt. Die Eon-Netzbetreiber hätten bislang mehr Erneuerbaren-Leistung in ihre Netze integriert als alle anderen deutschen Netzbetreiber zusammen. Somit seien sie in besonderem Maße verantwortlich für den bisherigen Erfolg der Energiewende.

„Gemessen an unserem Anteil an den insgesamt versorgten Einwohnern (etwa 25 Prozent) haben wir überproportional viel Leistung an Windkraft an Land (etwa 70 Prozent der installierten Leistung in Deutschland), Photovoltaik (etwa 50 Prozent) sowie Großbatteriespeicher (>50 Prozent) an unsere Netze angeschlossen – bei unverändert hoher Versorgungssicherheit“, erklärt ein Eon-Speicher. „Dass wir deshalb die Folgen eines regional nicht ausreichend mit dem Netz synchronisierten Erneuerbaren-Zubaus besonders früh und deutlich sehen, ist die logische Folge dieser enormen Leistung und besonderen Verantwortung für die Energiewende.“

 „Gerade deshalb geben wir Impulse, wie das hohe Ausbautempo erhalten, neue Anlagen gezielter allokiert und die Energiewende bezahlbar fortgesetzt werden kann“, so  der Sprecher. Der Redispatch-Vorbehalt solle punktuell in besonders belasteten Netzregionen wirken und zusätzliche Kosten dämpfen, die andernfalls alle Stromkunden tragen müssten.

„Ein Redispatch-Vorbehalt ersetzt weder den Netzausbau noch schwächt er unsere Verpflichtung und unseren Anreiz, die Netze weiter mit hohem Tempo und mit Rekordinvestitionen auszubauen“, erklärt der Eon-Sprecher. Im Gegenteil: Der Entwurf des Netzpakets verpflichte Netzbetreiber sogar dazu, das Netz in den als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Gebieten „prioritär bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen“. Voraussetzung für einen noch schnelleren Netzausbau seien vor allem kürzere Genehmigungsverfahren, die mit dem von der Bundesregierung geplanten Verteilnetzpaket adressiert werden sollen.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Text am 30. September um 8.45 Uhr um das Eon-Statement ergänzt.

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