See all

Österreich ermöglicht Peer-to-Peer-Stromteilung ab Oktober

Ab Oktober können Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden in Österreich selbst erzeugten Strom auf Grundlage von Peer-to-Peer-Verträgen miteinander teilen. Anders als bei Energiegemeinschaften ist dafür keine eigene Rechtsperson erforderlich. Zunächst ist das Modell nach Angaben der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften allerdings auf Teilnehmer innerhalb desselben Netzbetreibergebiets beschränkt.
In Österreich soll ab Oktober das Teilen von Energie einfacher werden. | Image: Gryffindor, Wikimedia Commons

In Österreich treten zum 1. Oktober neue Bestimmungen für die gemeinsame Nutzung von Energie in Kraft. Ab dem 5. Oktober sollen damit auch Peer-to-Peer-Verträge praktisch umgesetzt werden können. Darauf weist die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften auf ihrer Internetseite hin, deren Inhalte dazu laufend ergänzt werden. Natürliche und juristische Personen können auf dieser Grundlage selbst erzeugten Strom untereinander teilen, ohne dafür eine eigene Rechtsperson gründen zu müssen.

Die Abwicklung und Abrechnung kann direkt zwischen den Vertragspartnern oder über einen Dienstleister beziehungsweise einen dafür eingetragenen Organisator erfolgen. Im Unterschied zu Energiegemeinschaften ist bei Peer-to-Peer-Verträgen auch eine Gewinnerzielungsabsicht erlaubt. Zum Start gibt es allerdings Einschränkungen. Zunächst können nur Zählpunkte teilnehmen, die demselben Netzbetreiber zugeordnet sind. Eine Umsetzung über mehrere Netzgebiete hinweg und damit österreichweit soll nach Angaben der Koordinationsstelle voraussichtlich ab April 2027 möglich werden.

Reduzierte Netzentgelte voraussichtlich erst ab Januar

Auch bei den Netzentgelten gibt es eine Übergangsphase. Die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten soll nach aktuellem Stand zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Erst ab diesem Zeitpunkt sollen die vorgesehenen Netzentgeltreduktionen auch für lokale und regionale Bürgerenergiegemeinschaften, Peer-to-Peer-Modelle und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen gelten.

Peer-to-Peer-Modelle können damit zwar bereits ab dem 5. Oktober im lokalen und regionalen Bereich eines Netzbetreibers umgesetzt werden. Von Oktober bis Dezember 2026 können die Netzbetreiber dafür jedoch noch keine vergünstigten Netzentgelte abrechnen. Bis Ende des Jahres haben nach Angaben der Koordinationsstelle weiterhin nur Mitglieder einer lokalen oder regionalen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Anspruch auf einen reduzierten Netzarbeitspreis.

Für Peer-to-Peer-Verträge zwischen örtlich nahe gelegenen Zählpunkten sind künftig reduzierte Netztarife vorgesehen. Dafür muss bei der Registrierung ein entsprechender Nahebereich festgelegt werden. Unterschieden wird zwischen Hauptleitungs-, Standort-, Lokal- und Regionalbereich.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: [email protected].

Kommentare

uwe dyroff
Sep 28, 2026

alles schick, so stelle ich mir ehrliches EnergySharing vor.

Nur steht nach wie vor eine Frage im Raum:
was ist mit den ökonomischen Verlusten von VNBs? Wie gehen Diese damit um?