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Analyse: Redipatch-Vorbehalt würde sich auf wenige Netz-Hotspots konzentrieren

E-Bridge hat mit dem BDEW und 21 Hochspannungsnetzbetreibern die Daten von rund 3000 Umspannwerken ausgewertet. Demnach wären rund sechs Prozent der für Windparks relevanten Umspannwerke betroffen. Für die Photovoltaik kommt die Analyse auf etwa fünf Prozent.
Sachsennetze plant unter anderem den Neu- und Ausbau von 20 Umspannwerken bis 2028
Nach Ansicht des BDEW ist eine Beschleunigung des Netzausbaus unerlässlich. Instrumente wie der Redispatch-Vorbehalt könnten nur Übergangslösungen sein. | Foto: Sachsenenergie

Der geplante Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket sehen viele Projektierer großer Photovoltaik-Anlagen und Windparks mit Sorge. Sie fürchten, dass er die Finanzierung neuer Projekte zusätzlich erschweren wird. Allerdings ist bisher nur schwer abschätzbar, welche und wieviele Netzgebiete letztendlich wirklich als kapazitätslimitiert ausgewiesen werden. Um ein bisschen Licht ins Dunkel der Datenlage zu bringen hat das Bundeswirtschaftsministerium die Beratungsgesellschaft E-Bridge mit einer Analyse beauftragt.

Gemeinsam mit dem BDEW und 21 Hochspannungsnetzbetreibern hat E-Bridge die Daten von rund 3000 Umspannwerken ausgewertet. „Die Untersuchung zeigt, dass Kapazitätslimitierungen räumlich stark konzentriert sind und sich auf wenige strukturelle Hotspots beschränken“, wie E-Bridge in dieser Woche veröffentlichte. Für Windparks seien rund sechs Prozent, für Photovoltaik-Anlagen rund fünf Prozent der untersuchten Umspannwerke betroffen. Allerdings würden auf diese Netzgebiete rund 72 Prozent des Redispatch-Bedarfs entfallen. „Das Instrument zielt damit auf wenige Netz-Hotspots mit dauerhaft hohen Abregelungsmengen und soll den Ausbau erneuerbarer Energien nicht flächendeckend begrenzen, sondern dessen Systemintegration verbessern“, so die Schlussfolgerung von E-Bridge.

„Die von E-Bridge veröffentlichten Daten liefern eine wichtige Grundlage, um die möglichen Auswirkungen des geplanten sogenannten Redispatchvorbehalts besser einschätzen zu können“, kommentierte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae die Veröffentlichung. Erstmals gebe es damit eine Übersicht zur Netzauslastungssituation, die fast ganz Deutschland erfasst. Obwohl der BDEW an der Auswertung beteiligt war, kündigt Andreae an: „Die für die Ableitung getroffenen Annahmen werden wir jetzt prüfen.“

Der BDEW fordert zudem, die Analyse nur als ersten Schritt zu sehen. Sie bilde den Status quo auf Basis der verfügbaren Daten zwischen 2023 und 2025 ab, allerdings müsse die dynamische Entwicklung der Netzanschlussbegehren sowie des Netzausbaus weiter beobachtet und letztendlich abgebildet werden. „Ein enges Monitoring und eine Evaluierung sind daher von hoher Bedeutung, um Fehlentwicklungen schnell zu erkennen und gegebenenfalls gegensteuern zu können. Es muss gelingen, die erhoffte Lenkungswirkung für den Netzanschluss neuer Erneuerbare Energien-Anlagen zu erzielen, Kosten für Abregelungen deutlich zu dämpfen und gleichzeitig den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie den Netzausbau voranzutreiben“, sagte Andreae weiter. „Vor diesem Hintergrund war es großer Erfolg, dass im Netzanschlusspaket eine Evaluierungsklausel implementiert wurde.“

Aurora Energy Research hatte in dieser Woche eine Analyse veröffentlicht, wie sich die geplanten Vorgaben in kapazitätslimitierten Netzgebieten auf die internen Renditen (IRR) von Photovoltaik- und Windkraftprojekten auswirken. Bei dem Ausbleiben der Entschädigungszahlungen für bis zu 20 Prozent der erzeugten Strommenge für maximal sechs Jahre, wie es der Entwurf aktuell vorsieht, kommen sie für Windparks an Land auf eine Schmälerung um einen Prozentpunkt und für Photovoltaik-Anlagen auf 0,8 Prozentpunkte. Allerdings gehen sie nach internen Kalkulationen davon aus, dass die entschädigungslose Erzeugungsmenge deutlich geringer ausfallen wird und daher eher mit einem Rückgang der IRR von je 0,3 Prozentpunkten für die beiden Technologien auszugehen ist. Insgesamt, so das Fazit von Aurora Energy Research, seien die Windparks stärker von dem Redispatch-Vorbehalt betroffen als Photovoltaik-Kraftwerke, da ihre Abregelung meist in Zeiten höherer Börsenstrompreise erfolge.

BDEW fordert rechtssichere Bestandsschutzregelungen

Der BDEW mahnt im Netzpaket auch „klare und rechtssichere Bestandsschutzregelungen“ an, um weit fortgeschrittene Planungen und bereits getätigte Investitionen in Erneuerbaren-Anlagen nicht zu gefährden. „Zudem muss sichergestellt werden, dass das Instrument gezielt dort Lenkungswirkung entfaltet, wo tatsächlich konkrete und erhebliche Netzengpässe bestehen. Die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete sollte deshalb auf klar abgegrenzte Engpass-Hotspots beschränkt bleiben“, forderte Andreae.

Zudem sei es unerlässlich, den Netzausbau und speziell die Planungs-und Genehmigungsverfahren dafür zu beschleunigen. Redispatch-Vorbehalt und neue Regelung zum Netzanschluss könnten nur eine Übergangsregelung sein. „Netzausbauzeiten von zehn Jahren können nicht unser Anspruch sein“, sagte Andreae. Gleichzeitig gelte es, die vorhandenen Netzkapazitäten besser auszunutzen und dafür auch die vorhandenen Instrumente wie flexible Netzanschlussvereinbarungen, Co-Location und Überbauung konsequent zu nutzen.

E-Bridge hat sich in seiner Analyse auch den Rahmen für die Priorisierung von Netzanschlussbegehren angeschaut, für die zusätzliche Kriterien in das Vergabeverfahren einfließen sollen. Das Bundeswirtschaftsministerium schlägt dabei „einen flexiblen Werkzeugkasten aus sieben Priorisierungskriterien“ vor, die sich nach Netzebene und regionaler Anschlusskonkurrenz unterscheiden können. Zu den Kriterien zählen unter anderem Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, Bestehende gesetzliche Zielvorgaben, Annahmen aus genehmigten Szenariorahmen, Bedarfe der angrenzenden oder nachgelagerten Netze, eine effiziente Nutzung von Netzverknüpfungspunkten, Ausweisungen von Flächen in Raumordnungs- oder Bauleitplänen sowie die Standortgebundenheit von Anschlussbegehren. E-Bridge liefert für diese eine energiewirtschaftliche Einordnung und liefert konkrete Anwendungsbeispiele aus der Netzpraxis.

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