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Interaktive Karte zeigt Planungs-Festlegungen zu Freiflächen-Photovoltaik

Ein Überblick der Fachagentur Wind und Solar zeigt für gut die Hälfte der deutschen Planungsregionen Festlegungen zu Freiflächenanlagen. Bis auf Sachsen haben auch alle Flächenländer zumindest im Entwurf landesweite Festlegungen getroffen.
Übersichtskarte Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Regionalplänen, Fachagentur Wind und Solar, 09-2026
Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Regionalplänen (Festlegungen, die in den Regionalplänen der Planungsregionen zusätzlich zu den Festlegungen der Landesplanungen getroffen wurden). | Quelle: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie – 2025

Festlegungen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den jeweiligen Regionalplanungen gibt es in mehr als der Hälfte der Planungsregionen. Dies zeigt eine von der Fachagentur Wind und Solar veröffentlichten interaktiven Kartenanwendung. Zwei Karten geben einen Überblick dazu, in welchen Regionen entsprechende Planungen vorhanden sind.

Die erste Karte zeigt auf Ebene der Planungsregionen, wo es ergänzende Festlegungen zu den Vorgaben der landesweiten Raumordnungspläne gibt. Dargestellt sind hierbei rechtsgültige Pläne und Pläne in Aufstellung. Die Regionalpläne weisen insbesondere versiegelte oder vorbelastete Flächen, Konversionsflächen, Deponien, Halden sowie technisch vorgeprägte Standorte aus geeignet aus. Flächen für Landwirtschaft, Wald, Naturschutz oder Rohstoffgewinnung zählen zu den als ungeeignet qualifizierten Standorten.

Auf einer weiteren Karte sind die Festlegungen zu Freiflächen-Photovoltaik in landesweiten Raumordnungsplänen oder Landesgesetzen dargestellt. Zumindest in Vorbereitung sind solche Planungen in allen Ländern mit Ausnahme von Sachsen; dort ist den Angaben zufolge ein landesweiter Raumordnungsplan in Aufstellung, aber noch kein Entwurf veröffentlicht. Die beiden Stadtstaaten Bremen und Hamburg sind ebenfalls Leerstellen: In Bremen ist die planerische Situation laut Übersichtskarte die gleiche wie in Sachsen, in Hamburg übernimmt der Flächennutzungsplan die Funktion des Raumordnungsplans.

Gesetzlich definierte Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik bestehen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, in den übrigen Bundesländern sind textliche Festlegungen im rechtsgültigen Plan beziehungsweise Gesetz enthalten; in Sachsen-Anhalt gibt es hierfür einen Entwurf.

Ergänzend zu den Karten hat die Fachagentur Wind und Solar Erläuterungen und Informationen zum aktuellen Planungstand in der Regional- und Landesplanung hinzugefügt. Die Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen wie Webseiten und Gremieninformationssystemen der Länder und Planungsregionen. Die Karten werden quartalsweise aktualisiert.

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