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Bundesnetzagentur hält kein Kohleverfeuerungsverbot für erforderlich

Bis zum Stichtag 1. September sind bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt genommen worden, dass das Ziel für 2029 deutlich unterschritten wird. Die Behörde hält daher wie bereits in den beiden Vorjahren einen Eingriff für überflüssig.
Braunkohlekraftwerk Lippendorf in Sachsen
Der Kohleausstieg in Deutschland läuft bisher besser als nach dem Gesetz geplant. | Foto: Leag

Im Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) ist ein klarer Fahrplan zum Ausstieg bis 2038 vorgegeben. Die Bundesnetzagentur erklärte am Dienstag, dass bis zum Stichtag 1. September schon so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden seien, dass das gesetzlich festgeschriebene Zielniveau von 2029 bereits deutlich unterschritten werde. Daher wird die Behörde auch in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Gesetz anordnen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sei bereits zum dritten Mal kein derartiges Verbot erforderlich, da die Vorgaben mehr als erfüllt würden.

Ob sich dies ändert, könnte der kommende Winter zeigen. Aufgrund der unzureichend gefüllten Gasspeicher fordern Politiker von CDU und CSU, Kohlekraftwerke aus der Reserve zu holen und im Winter verstärkt am Strommarkt einzusetzen. Im KVBG ist für 2029 ein Zielniveau an noch zulässiger Nettonennleistung von Stein- und Braunkohlekraftwerken definiert. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur wird dieses Jahresziel allein durch den natürlichen Marktaustritt zahlreicher Braunkohlekraftwerke bereits erreicht.

Wenn Kraftwerksbetreiber die Stilllegung beantragen, prüfen die Übertragungsnetzbetreiber die Systemrelevanz der Anlagen. Somit werden trotz Abschaltung einige Kohlekraftwerke in die Netzreserve überführt, um die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleisten zu können.

In sieben Ausschreibungsrunden hat die Bundesnetzagentur bis zum Jahr 2023 Entschädigungen für die Stilllegung von Kohlekraftwerken vergeben. Insgesamt gab es 41 Zuschläge für Anlagen mit etwa 10,7 Gigawatt Leistung. Für drei weitere Anlagen mit insgesamt 1,4 Gigawatt ordnete die Behörde ein Kohleverfeuerungsverbot an. Dieses wird seit 2024 nur noch entschädigungslos und ohne Ausschreibungen angeordnet. Es ist dabei jeweils 30 Monate nach Anordnungstermin wirksam. Die Reihenfolge der Anordnungen richtet sich der Bundesnetzagentur zufolge nach dem Alter der Anlagen.

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Kommentare

Tom Iltmann
Sep 02, 2026

Schon spannend, dass der wirtschaftliche Ausstieg schneller geht als der Umweltpolitische. Im Umkehrschluss bedeutet es ja, erneuerbare Energie ist neu günstiger als abgeschriebene fossile Kraftwerke. Und wenn im nächsten Winter es wirklich zu einer Gasmangellage kommt und die Gaspreise in die Höhe schießen, wird der Ausbau von Sonne, Wind und Speicher (vor allem im Privatbereich) noch schneller gehen.