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Die Einspeisevergütung ist passé und trotzdem lohnt sich Photovoltaik weiter

Mit der EEG-Novelle 2027 beginnt ein neues Kapitel der Energiewende in Deutschland. Was der Wegfall der Einspeisevergütung bedeutet und worauf es für einen erfolgreichen Systemwechsel jetzt ankommt, erklärt Lucas Flügel, Sprecher von Enerix und dem Bundesverband des Solarhandwerks. 
Montage, Dachanlage, Photovoltaik, Enerix
Foto: Enerix

Die Karten sind neu gemischt. Vergangene Woche fasste das Kabinett einen Beschluss, der seit fast einem Jahr in der Luft schwebte. Die Abschaffung der Einspeisevergütung für eingespeisten Solarstrom soll ab Januar 2027 andere Züge annehmen. Neue Photovoltaik-Anlagen erhalten dann keine Vergütung mehr für den Überschussstrom, der ins Netz fließt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie spricht von einem „Paradigmenwechsel“ und dem Ende des EEG-„Rundum-sorglos-Pakets“. Fast als würden andere Energieträger nicht gefördert werden, damit sie am Netz oder überhaupt in Betrieb bleiben. Ein Blick auf die so stark geforderten Gaskraftwerke der Wirtschaftsministerin sollte bei deren Fördersummen nicht geworfen werden.

Dennoch: Wer die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt hat, wird von der Entscheidung bezüglich der Vergütung nicht überrascht sein. Sie kommt trotzdem zu einem Zeitpunkt, an dem die eigentliche Voraussetzung dafür fehlt: Ein digitalisiertes, flexibles Stromnetz.

Was wirklich hinter der Entscheidung steckt

Ein Blick auf die Entwicklung der Einspeisevergütung hilft, um zu verstehen, wie wir zur aktuellen Situation gekommen sind. In der Frühphase der Energiewende sollte die Vergütung hohe Investitionskosten abfedern und den Zubau beschleunigen. Bei Vergütungssätzen von rund 50 Cent pro Kilowattstunde, wie sie in den 2000er-Jahren galten, wurden Photovoltaik-Anlagen entsprechend auch als reine Volleinspeiser konzipiert. Mit steigenden Strompreisen hat sich das Bild verschoben: Eigenverbrauch wurde wirtschaftlich attraktiver als Netzstrombezug, und genau in diese Richtung haben sich Photovoltaik-Anlagen in den letzten Jahren entwickelt.

Die Vergütung war dabei zuletzt eher ein Nebeneffekt: Sie wurde über die Jahre hinweg verringert und liegt aktuell bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde für überschüssig eingespeisten Solarstrom und bei 12 Cent pro Kilowattstunde für Volleinspeiser. Gemessen an einer Einsparung von circa 30 Cent pro selbst verbrauchter Kilowattstunde Solarstrom vom eigenen Dach ist das in den meisten Fällen für Hausbesitzerinnen und -besitzer kaum noch entscheidend.

Eine Photovoltaik-Anlage in Kombination mit Batteriespeicher und Wärmepumpe rechnet sich für Verbraucherinnen und Verbraucher in den allermeisten Fällen auch ohne Einspeisevergütung – weil für direkt genutzten Solarstrom keine Netzentgelte anfallen und er zu größerer Unabhängigkeit führt. Das hat auch das Ministerium erkannt. Aber die abgeleitete Handlung ist schlichtweg zu kurz gedacht.

Wo die Rechnung der Regierung nicht aufgeht

Was passiert mit dem Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann? Überschussstrom, der ins Netz eingespeist wird, darf nicht wirtschaftlich entwertet werden, solange es keine tragfähige Alternative dafür gibt. Wird eine Leistung nicht angemessen vergütet, sinkt der Anreiz, sie überhaupt zu erbringen.

Genau diese Gefahr besteht aber, wenn wir uns den EEG-Entwurf anschauen.

Zusammen mit der geplanten 50-Prozent-Kappung für kleine Anlagen entsteht ein Szenario, in dem der Zubau erneuerbarer Energien ins Netz spürbar zurückgehen könnte – vor allem dann, wenn die vorgesehene Direktvermarktung für kleine Photovoltaik-Anlagen (noch) nicht wirklich funktioniert.

Wenn fossile Kraftwerke länger am Netz bleiben müssen, um die Lücke zu schließen, die durch nicht eingespeisten Solarstrom entsteht, steigen Strompreise für alle.

Auf dem Papier gibt es Alternativen zur Einspeisevergütung: Direktvermarktung, Mieterstrom, Energy Sharing, Energiegemeinschaften. In der Praxis sind diese Modelle für die meisten Betreiberinnen und Betreiber bislang zu komplex, zu teuer oder schlicht noch nicht ausgereift. Ein Blick nach Österreich, wo Energiegemeinschaften bereits deutlich einfacher umsetzbar sind, hätte hier als Vorbild dienen können. So könnte bereits ein prozentueller Rabatt auf Netzentgelte gewährt werden – je nachdem, wie weit der Strom aus der Energiegemeinschaft fließen muss.

Der eigentliche Flaschenhals: der Smart-Meter-Rollout

Der Knackpunkt liegt schlussendlich nicht darin, dass die Einspeisevergütung wegfällt. Er liegt vielmehr im Aufbau des deutschen Stromnetzes. Über 800 verschiedene Verteilnetzbetreiber verwalten das deutsche Stromnetz, jeweils mit eigenem Digitalisierungsstand und eigenem Tempo. Ohne einen einheitlichen Vorgang und einen deutlich beschleunigten Smart-Meter-Rollout laufen sämtliche Alternativmodelle – Direktvermarktung eingeschlossen – ins Leere. Die technische Grundlage für eine faire, transparente Abrechnung fehlt komplett. Die Energieökonomin Claudia Kemfert bringt es treffend auf den Punkt: Es braucht „mehr Netze, mehr Smart Meter, mehr Speicher, mehr Digitalisierung und mehr Flexibilisierung“. Diese Forderungen sind essenziell und keine Zusatzoption. Deutschland liegt hier im Vergleich zu seinen Nachbarn deutlich zurück, weil die Bundesregierung 2009 aus dem damaligen EU-Energiepaket, welches einen Smart-Meter-Rollout festlegte, ausstieg. Nun, fast 15 Jahre später, stehen wir an einem Punkt an die deutschen Haushalte ohne Smart Meter und die Nutzung dynamischer Stromtarife langfristig 600 Euro jährlich verlieren – so eine Studie von Agora Energiewende aus dem Jahr 2024.

Das ist einer der wichtigsten Punkte, den Verbände, den wir vom Bundesverband des Solarhandwerks (bdsh), schon seit mehreren Monaten monieren: Digitalisierung ist der Schlüssel für eine nachhaltige und kostengünstige Energiewende.

Gleichzeitig zeigt die Bundesregierung aber, was sie von den Vorschlägen der Verbände hält: Zur Konsultation des über 700 Seiten starken Entwurfs zu EEG und Netzpaket blieben den Branchenverbänden gerade einmal drei Arbeitstage Zeit. Fast keine Zeit, um die eigenen Themen konstruktiv einzubringen. Auch der kurzfristige Stopp der Wärmepumpenförderung wenige Wochen zuvor folgte demselben Muster. Es scheint, als würde die Entscheidung zu den Gesetzesentwürfen bereits stehen, bevor Verbände überhaupt konsultiert wurden.

Was jetzt zählt

Der grundsätzliche Kurswechsel – weg von einer garantierten Einspeisevergütung, hin zu einem System, das Eigenverbrauch und Direktvermarktung stärker in den Vordergrund stellt – ist nachvollziehbar und entspricht der ohnehin schon gelebten Praxis vieler Photovoltaik-Betreiber. Ein schrittweiser Abbau der Vergütung, wäre der richtige Weg – vorausgesetzt, er geht mit einem ebenso konsequenten Ausbau der digitalen Netzinfrastruktur einher. Eine sofortige Streichung ohne diese Grundlage stellt die Reihenfolge auf den Kopf. Fraglich ist, wie schnell Messstellenbetreiber ab 2027 agieren können und ob die drei Jahre Übergangsfrist nicht doch eher ein Tropfen auf dem heißen Stein sind.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die aktuell über die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage nachdenken, ändert sich an der grundsätzlichen Wirtschaftlichkeit wenig: Wer Solarstrom kombiniert mit Speicher und Wärmepumpe selbst nutzt, macht sich unabhängig von steigenden Strompreisen – unabhängig davon, wie hoch die Einspeisevergütung künftig ausfällt. Wer plant, auch künftig Überschussstrom wirtschaftlich sinnvoll einzuspeisen, sollte sich mit der Direktvermarktung oder Mieterstrommodellen auseinandersetzen.

Schlussendlich liegt es an uns. Der Smart-Meter-Rollout muss Tempo aufnehmen, damit ab 2030 ein stabiles Netz vorhanden ist, welches die intelligente Nutzung von Stromerzeugung und –bezug „verträgt“.

Lucas Flügel, bdsh, Enerix

Der Autor Lucas Flügel ist seit Januar 2023 Unternehmenssprecher von Enerix, ein führender Fachbetriebskette für Energie- und Wärmelösungen. Er verantwortet die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In dieser Rolle ist er zentraler Ansprechpartner für Medien und Branchenakteure, ordnet energiepolitische Entwicklungen ein und positioniert das Unternehmen zu Smart-Energy-Home-Lösungen. Seit 2024 ist Flügel zudem Pressesprecher des Bundesverbands des Solarhandwerks (bdsh) und vertritt dort die Perspektive des Solarhandwerks in der öffentlichen Debatte.  —

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