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Bundesnetzagentur: MiSpeL-Festlegung soll zum 1. Oktober in Kraft treten

Die Behörde veröffentlichte nun den aktuellen Arbeitsstand zur Abgrenzungs- und Pauschaloption. Darin enthalten sind der Bundesnetzagentur zufolge noch diverse Verbesserungen, die aus Vorschlägen und Hinweisen der Konsultation resultieren. Eine erneute Konsultation ist nicht geplant, sondern der schnellstmögliche Abschluss des Verfahrens.
Bundesnetzagentur, Bonn
Die nun veröffentlichten Arbeitsstände zur MiSpel-Festlegung sollen nicht nochmal konsultiert werden, sondern nach dem Willen der Bundesnetzagentur schnellstmöglich in Kraft treten. | Foto: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch den aktuellen Arbeitsstand für die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) veröffentlicht. Dieser besteht aus drei separaten Dokumenten: dem Tenor der MiSpel-Festlegung, der Abgrenzungsoption und der Pauschaloption. Die Veröffentlichung erfolge zur frühzeitigen Infomation des Marktes und zur Orientierung im parallelen Verfahren zur AgNes-Festlegung, erklärte die Behörde. „Die Veröffentlichung des Arbeitsstandes ist nicht mit einer erneuten Konsultation verbunden. Ziel bleibt der schnellstmögliche Abschluss des MiSpeL-Festlegungsverfahrens“, so die Bundesnetzagentur weiter. Nach aktuellen Planungen soll sie zum 1. Oktober wirksam werden, allerdings seien noch Übergangsregelungen vorgesehen.

Nach eigenem Bekunden hat die Bundesnetzagentur noch zahlreiche konkrete Vorschläge und Hinweise aus der bereits erfolgten Konsultation aufgegriffen. Darunter fallen die Umstellung auf eine monatliche Saldierungsperiode, Ergänzungen wie die Erweiterung um Fallkonstellationen ohne geförderte Erneuerbaren-Anlagen sowie Anpassungen der Formelsätze, um Fehlanreize zur marktpreis-entkoppelten Speichererzeugung und Netzeinspeisung zur Erlangung von Umlageprivilegien zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur gibt dabei explizit an, dass sie sich zur Vermeidung der Fehlanreize auf einen Hinweis der HTW Berlin bezieht, die in einer Simulationsrechnung geprüft wurden. Dazu hat die HTW Berlin in unserer aktuellen Magazinausgabe auch einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, der für Abonnenten frei zugänglich ist.

Die Anpassungen schlagen sich dann auch entsprechend in den Arbeitsständen für Angrenzungs- und die Pauschaloption nieder. Bei der ersten Variante erfolgt eine präzise Bestimmung der Strommengen, für die Marktprämienzahlungen und Umlageprivilegien in Anspruch genommen werden können, auf Basis einer Verrechnung und anteiligen Zuordnung von viertelstündlich erfassten Strommengen nach mathematisch eindeutigen Rechenformeln. Bei der Pauschaloption hingegen wird dagegen auf Basis bestimmter Rahmenumstände und im Rahmen bestimmter Größenordnungen schlicht die Eigenschaft „förderfähig“ oder „saldierungsfähig“ zugewiesen. Damit soll der Messaufwand minimiert werden. Die Pauschaloption ist dabei für bestimmte Konstellationen in Kombination eines Speichers oder Ladepunktes mit einer Photovoltaik-Anlage mit maximal 30 Kilowatt Leistung gedacht.

Beide Optionen sind dazu gedacht, die Flexibilitätspotenziale von Batteriespeichern und Ladepunkten stärker nutzen zu können. Aufgrund der zeitlichen Entkopplung der Speicherverbräuche und der späteren Stromerzeugung können Batteriespeicher damit für eine Flexibilisierung sowohl auf der Nachfrageseite, beispielsweise Strombezug mit dynamischen Tarifen, als auch auf der Angebotsseite, etwa durch preisoptimierte Direktvermarktung, genutzt werden. Sie können somit in der bidirektionalen Nutzung von Arbitragegeschäften profitieren.

Beide Optionen zielen darauf ab, dass künftig eine parallele marktliche Optimierung des Netzbezugs, der Netzeinspeisung und des Eigenverbrauchs möglich ist, ohne das die EEG-Förderung und Umlagesaldierung komplett verloren geht. Die Festlegung regelt daher die anteilig förderfähige Netzeinspeisung für den Strom der Erneuerbaren-Anlagen und die anteilig saldierungsfähige Netzeinspeisung hinsichtlich zwischengespeichertem Netzstroms.

Arbeitsstand des Tenors zur MiSpeL-Festlegung (pdf / 78 KB)
Arbeitsstand der Anlage 1 zur Abgrenzungsoption (pdf / 2 MB)
Arbeitsstand zur Anlage 2 zur Pauschaloption (pdf / 1 MB)

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