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Photovoltaik-Organisationen sehen Energy Sharing durch EEG-Novelle und Netzpaket gefährdet

Bündnis Bürgerenergie, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie und der Solarenergie-Förderverein Deutschland kritisieren unter anderem die geplante Ausweitung der Pflicht zur Direktvermarktung, den Redispatch-Vorbehalt und die Baukostenzuschüsse. All dies erschwert Energy-Sharing-Vorhaben massiv, so die Photovoltaik-Organisationen.
Der Solarpark Menteroda, aufgenommen mit einer Drohne.
Bündnis Bürgerenergie, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie und der Solarenergie-Förderverein Deutschland kritisieren, dass Energiegemeinschaften besonders stark von EEG-Novelle und Netzpaket betroffen sind. | Foto: ASG Solar

Seit dem 1. Juni dieses Jahres dürfen sich Bürger, Genossenschaften, Kommunen und Betriebe zu Energy-Sharing-Gemeinschaften zusammenschließen, um gemeinsam innerhalb eines Verteilnetzes Strom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. In der Praxis lässt sich das Modell jedoch nur mit großen Aufwand umsetzen, unter anderem weil standardisierte Marktprozesse fehlen und die organisatorischen Anforderungen hoch sind.

Nach Ansicht des Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) drohen nun weitere Hürden: Werden EEG-Novelle und Netzpaket wie von der Bundesregierung vorgesehen verabschiedet, erschweren sie Energy Sharing massiv, so die Organisationen.

„Redispatch-Vorbehalt betrifft Energiegemeinschaften besonders hart“

BBEn, DGS und SFV kritisieren zum einen, dass Union und SPD mit der EEG-Novelle kleine Photovoltaik-Anlagen in die Direktvermarktung zwingen wollen, obwohl es dafür bislang kaum nutzbare Angebote gebe. Ebenso kritisch sehen sie das Netzpaket, weil es den Netzanschluss in großflächig ausgewiesenen kapazitätslimitierten Netzgebieten davon abhängig macht, dass Betreiber auf die Entschädigung für abgeregelten Strom verzichten. Auch die dort vorgesehene Beteiligung von Anlagenbetreibern an den Kosten des Netzausbaus lehnen die Organisationen ab.

Der Verzicht auf die Entschädigung bei Abregelung und mögliche Baukostenzuschüsse treffe Projekte, die von Bürgern, Energiegenossenschaften oder Kommunen getragen werden, besonders hart: Sie seien an ihre Region gebunden und könnten nicht auf andere Standorte ausweichen. Zudem könnten sie Ertragsausfälle nicht über ein großes Projektportfolio ausgleichen. Damit geraten nach Ansicht von BBEn, DGS und SFV ausgerechnet diejenigen unter Druck, die privates Kapital mobilisieren, regionale Wertschöpfung schaffen und die Akzeptanz der Energiewende stärken.

„Mit der einen Hand führt die Bundesregierung Energy Sharing ein, mit der anderen verschlechtert sie die Rahmenbedingungen für genau diejenigen, die dieses Modell umsetzen sollen. Das passt nicht zusammen“, sagt Frank Späte, Präsident der DGS.

Redispatch-Vorbehalt streichen, Verbraucherrechte stärken

Die drei Organisationen fordern deshalb, Bürgerenergie beim Netzanschluss vor zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken zu schützen und den Redispatch-Vorbehalt zu streichen. Vielmehr müssten die Verbraucherrechte auf faire und diskriminierungsfreie Teilhabe an Energy Sharing gestärkt werden, damit der gesellschaftliche Nutzen für Bürgerinnen und Bürger Vorrang vor kommerziellen Einzelinteressen erhalte.

Zudem gelte es, das Monitoring von Bürgerenergie und Energy Sharing fortzuführen und auszubauen. Auch sollte Energy Sharing durch einfache und standardisierte Marktprozesse endlich praxistauglich gemacht werden, so BBEn, DGS und SFV.

Allerdings sehen nicht alle Akteure der Solarwirtschaft die bestehende Regulatorik so kritisch wie die drei Organisationen. So zeigt sich Thies Stillahn, Energiemarkt-Experte bei Exnaton, in einem Meinungsbeitrag für pv magazine überzeugt, dass das von der Bundesnetzagentur bereits vorgestellte und im Prinzip längst bekannte Dienstleistungsmodell für die Umsetzung von Energy-Sharing-Projekten ausreicht. Für Stromlieferanten und Direktvermarkter öffne sich damit sofort das Tor zu skalierbaren Energiegemeinschaften – ohne regulatorische Hürden.

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Kommentare

Gruenstrom
Jul 28, 2026

Naja man fordert Speicher Speicher Speicher alles so billig, die Sonne schickt uns keine Rechnung
Aber sobald man selbst in die Verantwortung genommen wird…. und ans eigenen Geld geht….

uwe dyroff
Jul 28, 2026

„Photovoltaik-Organisationen sehen Energy Sharing durch EEG-Novelle und Netzpaket gefährdet“

1 Stunde vorher …

„Rückenwind für das Energy Sharing durch das Bilanzkreismodell
Warum der regulatorische Pragmatismus das Energy Sharing beschleunigt und wie Versorger jetzt durchstarten. Ein Expertenbeitrag zur aktuellen Vorgabe der Bundesnetzagentur und den Perspektiven für Energieversorger, Erzeuger und Verbraucher.“

Wie jetzt?
Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln…

🤔

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benjamin.brand
Jul 29, 2026

Hallo Uwe,

dieser Artikel ist aus Sicht von Menschen geschrieben, die auf das Gesetz gewartet haben und endlich loslegen wollen.
Alle Punkte die im Artikel aufgeführt sind stimmen und es gäbe aus meiner Sicht sogar noch mehr. Das wurde in anderen Artikeln vor einigen Wochen hier schon thematisiert.

Der zweite Artikel „Rückenwind für das Energy Sharing durch das Bilanzkreismodell“ wurde von jemandem geschrieben, der hierfür eine technische Lösung bereitstellen kann. Natürlich ist er dafür, dass man seine Lösung jetzt nutzt. Er zeigt in dem Artikel auch auf warum das Sinn macht, das haben nur die kleinen lokalen EVUs (die mir bekannt sind) noch nicht verstanden. Bisher bieten dieses Modell nur eine handvoll überregionale Firmen an.
Auch wir in der Heinergy-Stromcommunity nutzen für „unser“ Energy Sharing genau dieses Modell, jedoch von einem anderen Anbieter. Was hier nachteilig ist, ist dass jeder der beim Energy Sharing als Käufer oder Prosumer mitmacht, seinen Stromanbieter wechseln muss. Der Kunde muss ja dem Bilanzkreis des Anbieters zugerechnet werden und es besteht die Pflicht den Reststrom zu liefern, was beim Energysharing nach EnWG §42c nicht der Fall ist. Daher kommen Kunden mit, die das lokale Stadtwerk unterstützen wollen und gleichzeitig Energy Sharing machen wollen in die Zwickmühle beim Bilanzkreismodell.
Man kann versuchen den EnWG §42c zu reformieren (da hat man sehr viele Baustellen) oder man kann versuchen das Bilanzkreismodell zu stärken, hier wären eigentlich nur die lokal niedrigeren Netzentgelte anzupassen und das Thema mit dem Anbieterwechsel ist im jetzigen Rechtsrahmen kaum zu lösen, würde aus meiner Sicht wahrscheinlich bleiben. Eher zum Nachteil von lokalen EVUs, so wie es bisher läuft.

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uwe dyroff
Jul 29, 2026

@benjamin,
ich habe 100 Hühner.
Jedes Huhn legt jeden Tag ein Ei.
Ich esse jeden Tag ein Ei.
Was mache ich mit dem restlichen Eiern, ohne das sich ein Dritter eine goldene Nase holt und ich für meine Arbeit mit einem Hungerlohn abgespeist werde (der Vierte [Staat] ist bei der ganzen Geschichte schon gierig genug und ein Nimmersatt) ?

Siehe auch Mieterstrommodelle (ist der „kleine Bruder“ vom EnergySharing)
Da funktionieren nämlich auch nur 2 Modelle, speziell was den Nutzen für den Endkunden betrifft.

Grüße Uwe