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Von „Korrektur eines zentralen Fehlers“ bis „erhebliche Verschlechterungen“: Reaktionen zu EEG und Netzpaket

Zum Start der Verbändeanhörung für EEG und Netzpaket äußern sich naturgemäß die relevanten Verbände sowie auch etliche Einzelunternehmen. Der Tenor lautet: Höchste Zeit, dass es endlich losgeht. Die extrem kurze Frist zur Stellungnahme wird trotzdem einhellig gerügt. Bei der inhaltlichen Bewertung reicht das Spektrum von verhaltener Zustimmung bis fundamentaler Kritik.
EEG und Netzpaket sind auf Umwegen lange bekannt – das dürfte aber nicht der Grund für die rabiat kurze und vielfach kritisierte Frist in der Verbändeanhörung sein. | Image: Gerhard Hofmann/Agentur Zukunft

Mehr Tempo haben bereits seit Monaten praktisch alle gefordert, die in irgendeiner Weise von der anstehenden EEG-Novelle und dem sogenannten Netzpaket betroffen sind. Dass es allerdings, nachdem das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun endlich die Verbändeanhörung gestartet hat, derart schnell gehen soll, ruft Kopfschütteln hervor: Ganze drei Werktage hat das Ministerium eingeräumt.

„Nicht akzeptabel“ sei diese Frist, kritisiert Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Solche Regelungen von erheblicher Tragweite müssen von der Branche faktenbasiert auf ihre Folgen geprüft werden können. Nur so wird es ein gutes Gesetz.“ Mit ähnlicher Begründung nennt auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) die Frist „unangemessen“. Für den Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) formuliert dessen Geschäftsführer Christian Vossler, was mutmaßlich viele in der Energiebranche denken: „Angesichts der Tatsache, dass sich das Ministerium viele Monate Zeit gelassen hat, den konkreten Entwurf zur EEG-Novelle und zum Netzpaket vorzulegen, und jetzt Änderungen am bisherigen Kurs kommuniziert, sind drei Werktage für die Verbändeanhörung aus unserer Sicht nicht akzeptabel, zumal mit dem Gesetzentwurf die Grundpfeiler der Energieversorgung in Deutschland definiert werden.“

„Letztlich Augenwischerei“

Inhaltlich gehen die Einschätzungen recht weit auseinander. Sie entsprechen überwiegend den Positionen zu den vorab inoffiziell bekanntgewordenen Entwürfen von EEG und Netzpaket, wobei gegenüber diesen Leaks ja noch gewisse Änderungen vorgenommen wurden.

Diese gehen dem BSW-Solar eindeutig nicht weit genug. Nach wie vor warnt der Verband, die Einschnitte bei der Förderung kleiner Photovoltaik-Anlagen ab 2027 könnten „Investitionen in Milliardenhöhe einbrechen lassen und bundesweit zehntausende Arbeitsplätze in Mittelstand und Handwerk gefährden“. Die geplante Absenkung der Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung sieht der BSW-Solar kritisch, viele Anlagenbetreiber hätten schließlich schon heute Schwierigkeiten, einen Direktvermarkter zu finden. Für Privathaushalte und Kleingewerbe könnte dies „zu einer kaum überwindbaren Investitionsbarriere führen“. Und auch die im Netzpaket vorgesehenen Regelungen lehnt der Solarbranchenverband weiterhin strikt ab: Sie würden „große Teile Deutschlands zu ‚No-Go-Areas für Erneuerbare Energien‘ machen“.

Gegenüber den ursprünglich von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplanten Einschnitten, so das Resümee des BSW-Solar, habe es keine nennenswerten Nachbesserungen gegeben. „Anstelle neuer Hürden und wirkungsloser Trostpflaster braucht es einen Booster beim Ausbau der Solarenergie, Speicher und Netze“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Der Bundestag müsse die Entwürfe grundlegend nachbessern.

Zu den Punkten, die der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) nach einer ersten Prüfung besonders hervorhebt, zählen neben der weitgehenden Streichung von Entschädigungszahlungen bei temporären Netzengpässen und der wegfallenden Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen auch neue Leistungsbegrenzungen für Wind- und Photovoltaik-Anlagen. Und beim Redispatch-Vorbehalt werde zwar der Begriff in den Entwürfen nicht mehr verwendet, doch das allein reicht dem Verband selbstredend nicht aus: „Die Anpassungen klingen zwar besser, sind aber letztlich Augenwischerei“, so BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Die Regelungen seien nach wie vor „für Projekte potenziell existenzbedrohend.“

Positiv findet der BEE immerhin die zusätzlichen 12 Gigawatt Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land sowie die Erhöhung der Freiflächen-Photovoltaik-Ausschreibungen von 10 auf 14 Gigawatt. Die vorgesehenen Ausschreibungsmengen für Biogas seien hingegen nach wie vor viel zu niedrig. Insgesamt sieht der BEE im aktuellen Stand der Entwürfe „eine erhebliche Verschlechterung für die Erneuerbaren Energien“, so Heinen-Esser.

„Gut, dass nun ein Vorschlag vorliegt“

Keine inhaltliche Kritik kommt hingegen – zumindest vorerst – vom BDEW. „Es ist gut, dass die Gesetzgebungsverfahren jetzt endlich eingeleitet werden – die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, so Kerstin Andreae unter Hinweis auf die EU-rechtlichen Fristen. Im Netzpaket findet der BDEW zunächst einmal „neue moderne Regeln für den Anschluss an Stromnetze“, die wegen der stetig wachsenden Zahl an Netzanschlussbegehren auch dringend erforderlich seien. „Gut ist auch, dass nun ein Vorschlag vorliegt, wie der Netzanschluss in Engpassgebieten ausgestaltet werden soll“, so Andreae. Diesen werde man nun „auf seine Folgen für die Praxis prüfen“.

Beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hält man eine solche Prüfung offenkundig gar nicht für nötig, der Verband fordert nach wie vor, den Redispatch-Vorbehalt abzuschaffen – auch in der jetzt vorliegenden, leicht abgeschwächten Form. Weiterhin benennt der BNE die vorgesehene pauschale Begrenzung der Wirkleistung „unabhängig von der konkreten örtlichen und regionalen Netzsituation“ als wenig überzeugend. Ein weiterer „unnötiger Eingriff in den Markt“ sei der weitgehende Ausschluss von Power Purchase Agreements (PPAs) bei zweiseitigen Differenzverträgen (CfDs).

Ebenfalls aus einer Markt-Perspektive betrachtet der BNE die vorgesehenen Direktvermarktungsverpflichtung für kleine Photovoltaik-Anlagen: Diese ergebe keinen Sinn, solange Zuordnung, Bestätigung und Marktkommunikation nicht einheitlich gewährleistet seien: „Netzbetreiber müssen beim Zugang zur Direktvermarktung sowie bei der Vergabe von Netzanschlüssen die finanziellen Folgen tragen, wenn sie weiterhin langsam sind oder ihre Netze schlecht ausnutzen“, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Stattdessen blieben nun die Risiken und der Schaden ganz bei den Anlagenbetreibern und Vermarktern.

In der Gesamtschau hat der BNE denn auch vor allem in Sachen Netzpaket keine guten Worte für die Entwürfe übrig: „Deutschland kann die Energiewende nicht länger im Tempo der langsamsten Netzbetreiber organisieren“, so Busch. „Ein modernes Industrieland braucht bundesweit schnelle, digitale und verlässliche Anschlussprozesse. Das Netzanschlusspaket hätte hier einen Qualitätssprung auslösen müssen, bleibt aber handwerklich und inhaltlich schlicht. Im Ergebnis wird die Netzkrise verlängert und Deutschlands Standortnachteil wächst.“ Auch der BNE fordert den Bundestag zu Nachbesserungen auf: Das Parlament solle den Redispatch-Vorbehalt streichen, PPAs in CfDs ermöglichen, Speicher an Erneuerbaren Energie-Anlagen erleichtern, Ablehnungsrechte bei Netzanschlüssen begrenzen und die Pflichten der Verteilnetzbetreiber insbesondere bei der Digitalisierung deutlich verschärfen.

„Das Gegenteil der Zielvorgabe“

Diskussionen dürfte es in der Tat auch innerhalb der Regierungsfraktionen noch geben. Zumindest Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sieht noch Nachbesserungsbedarf: Die Gesetzesentwürfe müssten schließlich „einen beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Energien ermöglichen – und dies ist immer noch nicht der Fall“. So seien Einspeisevergütung und gesicherte Stromabnahme für viele kleine Anlagen ein unverzichtbares Element, und die jetzt neu in den EEG-Entwurf eingebaute Übergangszahlung gebe keine ausreichende Investitionssicherheit. Die darauffolgende Direktvermarktungspflicht werde „absehbar zum verbreiteten Ausschlussgrund bei Projektentscheidungen“, und „allein dies wäre das Gegenteil der verständigten Zielvorgabe“, so Scheer mit Bezug auf das Erneuerbaren-Ausbauziel der Bundesregierung.

Beim Netzpaket sieht auch Scheer „nach wie vor einen Redispatch-Vorbehalt“, und dieser konterkariere die an anderer Stelle im Paket enthaltenen sinnvollen Ansätze, wie das Konzept für systemdienliche Anschlussleistung und die Einbindung Speicher am Netzverknüpfungspunkt von Erzeugungsanlagen.

Erwartungsgemäß fällt die Kritik bei den Grünen noch deutlicher aus: Deren energiepolitische Sprecherin im Bundestag, Katrin Uhlig, stellt fest, die „kosmetischen Anpassungen“ gegenüber den per Leak bekanntgewordenen Entwürfen könnten „nicht darüber hinwegtäuschen, dass die wirtschaftlichen und bürokratischen Hürden gerade für kleine Dach-Photovoltaik-Anlagen massiv steigen“. Ihr Fraktionskollege Karl Baer hebt auf die Agri-Photovoltaik ab: Deren Förderung bleibe „auf dem Papier bestehen, wird von Katherina Reiche aber faktisch massiv entwertet“. Baer kritisiert die 80-prozentige Kürzung des Förderaufschlags von 2,5 auf 0,5 Cent je Kilowattstunde und die Streichung wichtiger Ausschreibungsregelungen für größere Projekte. Damit würden viele neue Agri-Photovoltaik-Anlagen wirtschaftlich kaum noch realisierbar.

Keine Einwände formuliert der kommunale Energie- und Wasserversorgerverbund Thüga. Das Netzpaket korrigiere „einen zentralen Fehler der Energiewende“, weil Anschlüsse nicht mehr nur nach Eingangsdatum vergeben werden dürften, so Thüga-Chef Constantin Alsheimer. „Netzbetreiber sollten Anschlussbegehren stärker nach netz- und systemdienlichen Kriterien ordnen können. Nur so lassen sich Engpässe vermeiden, Verfahren beschleunigen und Investitionen auf den erforderlichen Netzausbau abstellen.“

Die EEG-Änderungen bei Einspeisevergütung und Direktvermarktungspflicht finden bei Thüga ebenfalls Zustimmung. Entscheidend sei aber die Umsetzung: Neue Instrumente müssten „rechtssicher, praktikabel und mit vertretbarem Aufwand handhabbar sein. Förderung, Netz und Markt sollten künftig zusammen betrachtet und gemeinsam geordnet werden. Nur dann entsteht die Grundlage für eine effiziente Energiewende“, so Alsheimer weiter.

Auf den Effekt für kleinere Anlagen konzentriert sich auch das Erneuerbare-Energien-Unternehmen Enpal in einer ersten Stellungnahme. Der Entwurf gehe „in die richtige Richtung“, erklärt Markus Meyer, Leitung Politik bei Enpal. Die Politik setze aber „zu wenige Anreize, damit die Vermarktung von Solarstrom an der Börse im Massegeschäft in allen Regionen Deutschlands funktioniert“. Der bestehende Mechanismus der Direktvermarktung mit Marktprämie müsse dringend erhalten bleiben, um allen Anlagen ungeachtet ihrer Größe Investitionssicherheit zu verschaffen.

„Die Handschrift der alten Energiewelt“

Der Batteriespeicherhersteller Sonnen sieht den Entwurf noch deutlich kritischer, er trage „die Handschrift der alten Energiewelt“, weil er große Anlagen bevorzuge. Diese bekämen „weiterhin Investitionssicherheit durch den Steuerzahler. Die Kommunen, in denen diese Anlagen stehen, erhalten davon künftig eine um 50 Prozent erhöhte Beteiligung. Kleine Anlagen sollen sich dagegen unter ungleich härteren Bedingungen am Markt behaupten.“ Eben hierfür aber bräuchten sie „endlich die Mitarbeit der völlig überforderten Netzbetreiber“. Auch Sonnen fordert deshalb den Bundestag zum Nachsteuern auf: „Wir brauchen die gleiche Vergütung für kleine wie für große Anlagen und klare Ansprüche gegen den Netzbetreiber, wenn der seine digitalen Prozesse nicht beherrscht.“

Aus wissenschaftlicher Sicht erhielten EEG- und Netzpaket-Entwurf ebenfalls – auch schon vor Beginn der Verbändeanhörung – reichlich Bewertungen. Eine davon, durch den Leiter der Forschungsstelle Energienetze und Energiespeicher FENES an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, Michael Sterner, sieht in der neuen Definition des Redispatch „die größte Stärke des Kompromisses“ und ist dabei zuversichtlicher als die Branchenverbände. Ein zehnjähriger Entschädigungsverzicht hätte Sterner zufolge „den Ausbau erneuerbarer Energien in weiten Teilen Deutschlands über ein Jahrzehnt abgewürgt, weil keine Bank ein Projekt finanziert, dessen Erlösgrundlage der Netzbetreiber jederzeit entschädigungslos entziehen kann“. Die jetzt vorgesehene Deckelung der maximal entfallenden Redispatch-Entschädigung hingegen „macht Projekte wieder bankfähig und steuert den Zubau dorthin, wo die Netze noch Luft haben – das ist der richtige Mechanismus: lenken statt abwürgen.“

Die von Sonnen kritisierte Bevorzugung großer Akteure moniert auch Uwe Holzhammer, Leiter des Forschungs- und Transferzentrums Nachhaltigkeit (ForTraNN) der Technische Hochschule Ingolstadt – wenngleich mit anderem Fokus: Eine umfangreiche Ausweisung von Gebieten, in denen bei netzbedingten Abregelungen keine Entschädigungszahlungen mehr erfolgen sollen, verlagere das Netzengpassrisiko auf die Anlagenbetreiber, wirke sich aber „nicht auf alle Akteursgruppen gleichermaßen aus. Während größere Marktakteure aufgrund ihrer Kapitalausstattung, ihres diversifizierten Anlagenportfolios und ihrer Möglichkeiten zur Risikostreuung zusätzliche Unsicherheiten vergleichsweise gut absichern können, stellen sie für Kommunen, Bürgerenergiegesellschaften sowie private Investoren häufig eine deutlich höhere Investitionshürde dar“.

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Kommentare

uwe dyroff
Jul 20, 2026

Um mal als Außenstehender die ganze Thematik zu verstehen:
Wie funktioniert das in anderen Länder mit expandierenden PV Markt (ich lass mal großzügiger Weise Norwegen außen vor)?

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Evgeniy Peychev
Jul 21, 2026

In Estland zahlt man direkt ein Börsenstrompreis + ein Netzentgelt. Der Smartmeter wird direkt vor der Betriebsame installiert.

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uwe dyroff
Jul 22, 2026

„zahlt man direkt ein Börsenstrompreis + ein Netzentgelt“
@Evgeniy Peychev,
für Einspeisung (Netzentgeld)?
Wie wird das gegenfinanziert?