See all

Kostenloser Vergleichsrechner: Alte vs. neue Förderung von Wärmepumpen

Der Bund der Energieverbraucher hat den kostenlosen Rechner entwickelt. Er zeigt, wieviel Förderung Haushalte für den Einbau ihrer Wärmepumpe nach dem Neustart kommende Woche erhalten – auch wie sich der Betrag im Gegensatz zur ausgelaufenen Förderung verhält und was passiert, wenn die Installation erst später erfolgen soll.
Propan-Wärmepumpe von LG mitsamt Solaranlage auf dem Dach
Schnell sein lohnt sich: Die Förderung für die Wärmepumpen wird künftig stufenweise abgesenkt. | Foto: Thermondo

Relativ überraschend und vor allem überraschend schnell hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche eine Änderung an der Bundesförderung für effziente Gebäude (BEG) vorgenommen. Das Antragsportal bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde ziemlich direkt nach der Entscheidung abgeschaltet und soll ab dem 21. Juli mit den neuen Förderbedingungen wieder starten.

Der Bund der Energieverbraucher hat nun einen Rechner entwickelt, der Haushalten und Installationsbetrieben einen Überblick verschaffen soll, welche Förderung nach dem Neustart möglich ist. Dabei wird der neue Betrag auch immer der alten Pauschalregelung, die zumindest für bereits bestätigte Aufträge noch bis zum 20. Juli gilt, gegenübergestellt. Sie sah einen Maximalbetrag von 21.000 Euro vor. Mit der neuen Förderung spielen Investitionsvolumen, Einkommen und Kinder eine größere Rolle bei der Berechnung der Förderhöhe. In manchen Fällen dürfte sie höher ausfallen als vorher.

Ab dem kommenden Jahr ist jedoch eine Degression der Zuschüsse vorgesehen. Ab Juli 2027 wird der Klimabonus von 20 Prozent halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte abgesenkt. Ab August 2028 liegt er damit bei 0 Prozent. Die Kostenobergrenze sinkt in diesem Zeitraum von 28.000 auf 25.000 Euro. Sie vermindert sich ebenfalls im Halbjahrestakt um 750 Euro.

Zudem wird es ab 2027 einen „Made in Europe“-Bonus geben, der eigentlich kein Bonus ist, sondern eher den maximalen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent sicherstellt. Sollte eine Wärmepumpe eingebaut werden, die nicht in Europa gefertigt wird, dann erfolgt ein Abzug von 15 Prozent.

„Die neue Förderstruktur ist für viele Haushalte schwer durchschaubar. Wer geringes Einkommen hat oder eine Familie mit Kindern, kann unter den neuen Regeln sogar mehr bekommen als bisher“, sagt Aribert Peters, Vorsitzendes des Bunds der Energieverbraucher. „Wer gut verdient, erhält dagegen spürbar weniger. Unser Rechner macht diesen Unterschied transparent – ohne Werbung, ohne Verkaufsabsicht, allein im Interesse der Verbraucher.“ Generell begrüße der Bund der Energieverbraucher die neue Regelung, da sie sozial gerechter sei, indem Einkommens- und Familiensituation der Haushalte eine stärkere Berücksichtigung finden.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: [email protected].

Kommentare