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BDEW macht Vorschläge für einen schnelleren Netzausbau

Ein Positionspapier mit zwölf Punkten benennt planungs- und umweltrechtliche Anforderungen, die aus Sicht des BDEW ersetzt oder geändert werden sollten. Angesichts des dringenden Bedarfs seien durchschnittlich zehn Jahre Realisierungszeitraum für den Hochspannungsausbau nicht akzeptabel.
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Weniger Prüfungen, mehr Tempo: Der BDEW sieht in vielen kleinen Hindernissen bei Prüfungs- und Genehmigungsverfahren eine Bremse für den Netzausbau. | Foto: Amprion GmbH / Daniel Schumann

Es steht eine weitere Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes an, und auch das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz nähert sich der Zielgeraden. Deshalb hat der Bundesverband der Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft (BDEW) nun Vorschläge für einen beschleunigten Ausbau der Stromnetze vorgelegt, die er für geeignet zur kurzfristigen Umsetzung in den beiden Gesetzesvorhaben hält. 

„Angesichts des weiter anhaltenden Zubaus an dezentraler Einspeisung und Last ist weiterer Ausbau zentral für den Standort Deutschland“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Deshalb sollten alle Möglichkeiten eines beschleunigten Netzausbaus berücksichtigt werden. Die Bundesregierung müsse jetzt handeln und Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen, denn „zehn Jahre für eine Netzerweiterung können nicht unser Anspruch in Deutschland sein“.

Priorität beim Hochspannungsnetz

Netzausbauvorhaben scheitern nach Einschätzung des BDEW selten an einem einzelnen Hindernis, sondern verliert Zeit durch „viele kleine Schleifen“, wie es in dem Positionspapierheißt, das die zwölf Vorschläge näher erläutert: zusätzliche Abstimmungen, neue Anforderungen, politische Kurswechsel, ungeklärte Zielkonflikte, vorsichtige Behördenentscheidungen seien die Hemmschuhe. Dies betreffe alle Netzebenen, wobei der BDEW momentan den Ausbau des 110 Kilovolt-Hochspannungsnetzes für besonders dringlich hält. Dies sei sowohl für die direkten Anschlüsse auf dieser Ebene als auch für Netzanschlüsse im nachgelagerten Mittelspannungsnetz bedeutsam. Auf die ebenfalls vielfach beklagten Dringlichkeiten in den Verteilnetzen geht das Positionspapier nicht explizit ein.

Laut einer überschlägigen Aufstellung des BDEW sind die Stromkreislängen in der Niederspannung von 2015 bis 2025 um rund 80.000 Kilometer gewachsen – von 1,19 auf 1,27 Millionen Kilometer (6,7 Prozent). In der Mittelspannung kamen 20.000 Kilometer hinzu – von 520.000 auf 540.000 Millionen Kilometer (3,8 Prozent). In der Hoch- und Höchstspannung waren es 10.000 Kilometer – von 130.000 auf 140.000 Kilometer (7,7 Prozent).

Bis 5 Kilometer ohne Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung

Zu den Maßnahmen, die ein schnelleres Fortkommen sichern sollen, gehört unter anderem eine priorisierte Bearbeitung von Genehmigungen: Für den Hochspannungsnetzausbau müsste deshalb eine ausreichende personelle Ausstattung in den Planfeststellungsbehörden gewährleistet sein. Generell sollte nach Auffassung des BDEW die Planfeststellung für 110 Kilovolt-Freileitungen – aktuell bereits ab 200 Metern erforderlich – erst ab rund 5 Kilometern verpflichtend sein.

Außerdem fordert der Verband eine Stichtagsregelung, also einen Tag ab Vorliegen aller Unterlagen, ab dem es keine Änderungen bei den Anforderungen mehr geben darf; unklar bleibt hier, ob es auch für die Netzbetreiber einen Stichtag geben soll, ab dem sie ihrerseits eingereichte Planungen nicht mehr ändern dürfen. Ergänzt wird dieser Vorschlag durch die Idee, eine Vollständigkeitsprüfung in das EnWG einzuführen: Behörden sollten verpflichtet sein, innerhalb eines Monats die Vollständigkeit aller Unterlagen zu prüfen. Außerdem solle gesetzlich klargestellt werden, dass der schnelle Baubeginn eines Netzausbau-Vorhabens im öffentlichen Interesse liegt.

Die übrigen Vorschläge betreffen im Wesentlichen das Umweltrecht. Wo etwa eine Leitung nicht neu gebaut, sondern nur durch eine andere ersetzt wird, solle bis 60 Kilometern Länge die Umweltprüfung reduziert werden. Kompensationsleistungen – etwa Ersatzpflanzungen – müssten Netzbetreiber nach BDEW-Vorstellungen künftig nicht mehr vorrangig selbst organisieren und durchführen, sondern häufiger per Ersatzzahlung an Dritte übertragen können.

Ein weiterer Vorschlag betrifft die sogenannte Deltaprüfung: Hier wird bei Änderungen eines bereits genehmigten Vorhabens nur untersucht, welche Abweichungen es hinsichtlich der Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz gibt. Derzeit muss dem BDEW zufolge immer eine komplett neue Prüfung durchgeführt werden. Und ähnlich wie beim Planfeststellungsverfahren soll nach den Vorstellungen des BDEW bei 110-Kilovolt-Leitungen bis fünf Kilometern Länge auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.

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