Baugesetzbuch-Novelle: BDEW und VKU fordern weiträumigere Privilegierung von Großspeichern
Seit Ende letzten Jahres sind Batteriespeicher im Außenbereich baurechtlich privilegiert, wenn sie in einem Umkreis von 200 Metern um ein Umspannwerk errichtet werden. Die Bundesregierung hat dies kürzlich mit der Verabschiedung der Baugesetzbuch-Novelle bestätigt. Eine vertane Chance, meinen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) – sie fordern, den Umkreis auszuweiten.
„Batteriespeicher sollten im Umkreis von 500 Metern von Umspannwerken möglich sein, wenn sie den Ausbau dieser nicht behindern“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Das könne und müsse durch ein Veto-Recht des Umspannwerkbetreibers sichergestellt werden. Zudem dürfe die Privilegierung nicht durch weitere Abstandsvorgaben leerlaufen. Die Bundesregierung will einen Mindestabstand von 100 Metern zu Umspannwerken vorschreiben.
Der Ausbau von erneuerbaren Energien, Speichern und klimaneutraler Wärmeversorgung braucht verlässliche und praxistaugliche baurechtliche Rahmenbedingungen, betont der VKU. Dazu gehöre insbesondere, dass Privilegierungen so ausgestaltet werden, dass sie in der Praxis wirken und keine zusätzliche Bürokratie auslösen, etwa durch Auslegungsfragen. Nach Ansicht des VKU sollten Batteriespeicher in einem Radius von mindestens 500 Metern Entfernung zu Umspannwerken und Kraftwerken privilegiert zulässig sein, damit genügend Platz für die Batteriecontainer und ihre Nebenanlagen ist.
Auch für innovative Technologien wie Wasserstoffspeicher oder Solarthermieanlagen ist nach Meinung des VKU die Privilegierung im Außenbereich wichtig, damit sie schnell und rechtssicher realisiert werden können. „Nur so lassen sich Tempo und Versorgungssicherheit in der Energieinfrastruktur zusammenbringen“, ist der Stadtwerke-Verband überzeugt.
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