Quo Vadis EEG – Solarenergie?

Solarpark

Teilen

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung verspricht eine Strompreissenkung um mindestens fünf Cent je Kilowattstunde. Die Solarenergie kann dazu einen guten Teil beitragen, wenn man sich bei der künftigen Förderung durch das EEG und durch andere Regulierungen auf das Einfache und Preiswerte fokussieren würde. Dann ginge die Energiewende nicht nur schneller, sondern auch mit weniger Ressourcenverbrauch und mit mehr Gemeinwohl und weniger Kosten für die Energieverbrauche einher.

Damit die Änderungen im EEG in Zukunft schneller vorankommen und sich auch die EU-Kommission damit wohlfühlt, möchte ich einiges vereinfachen und in Sachen Agri-Photovoltaik eine Erweiterung namens Öko-Agri-PV vorschlagen.

Für die neue Bundesregierung, speziell für die Bundesministerien

  • Wirtschaft und Energie
  • Landwirtschaft, Heimat und Ernährung
  • Umweltschutz, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  • Finanzen

habe ich darum eine Wunschliste erstellt, wie man das EEG verändern könnte.
Nachfolgend meine Wunschliste, die gerne kritisiert, ergänzt und verbessert werden darf:

  • Wegfall der EEG-Ausschreibungen für verschiedene Typen von Photovoltaik-Anlagen. Für alle Anlagentypen künftig nur eine Ausschreibung. Das bedeutet, es gibt keine Differenzierung zwischen Dach-/Fassade-/Parkplatz-/Freifläche-/Agri-/Moor-/Floating mehr. Das ist eine klare Abkehr von allen „Sonderlocken“, die einer stringenten Ausrichtung auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit entgegenstehen.
  • Abschaffung der Privilegierung im Baurecht für Photovoltaik-Anlagen aller Art, damit die kommunale Planungshoheit gestärkt wird und für alle Photovoltaik-Anlagen immer dasselbe Prozedere gilt.
  • In einem Solarpark (neu oder alt) darf grundsätzlich ein Energiespeicher als Nebenanlage mit errichtet und betrieben werden. Die Betriebsweise ist dabei egal. Der Baukostenzuschuss für Energiespeicher an Photovoltaik-Anlagen entfällt.
  • PV-Freiflächenanlagen mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von unter 0,65 benötigen grundsätzlich keinen externen naturschutzfachlichen Ausgleich.
  • Alle PV-Freiflächenanlagen auf Agrarland gelten grundsätzlich und vor allen Dingen im Sinne des Agrarrechts, Erbrechts, Steuerrechts als eine reguläre Form der Landwirtschaft. Sind demzufolge überall genehmigungsfähig, wo Landwirtschaft betrieben wird und bedürfen keines Zielabweichungsverfahrens.
  • Schon vorhandene DIN-Specs (oder künftige Normen) regeln die möglichen Formen der Agri-Photovoltaik, bei der produktive Landwirtschaft unter und zwischen den Solarmodulen betrieben wird. Wenn keine produktive Landwirtschaft in der Agri-PV-Anlage betrieben wird und die GRZ unter 0,65 liegt und die Hege und Pflege von einem aktiven Landwirt gemacht wird, dann ist das eine sogenannte Öko-Agri-PV-Anlage.
  • Öko-Agri-PV-Anlagen könnten in den Ökoregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 1. Säule als eine erlaubte und geförderte Form des Brachlandes mit aufgenommen werden. Mit der GAP-Förderung wird die Hege und Pflege der Öko-Agri-Photovoltaik-Anlagen mitfinanziert, die auch deswegen immer von einem aktiven Landwirt erbracht werden muss.

Falls die Öko-Agri-PV-Anlage auf Agrarland errichtet wird, das bisher von einem landwirtschaftlichen Pächter bewirtschaftet wurde, ist diesem die Erbringung der Hege und Pflege anzubieten, um Pächterinteressen beim Bau von Öko-Agri-PV-Anlagen mit zu berücksichtigen.

  • Da die EU künftig Contracts for Difference (Cfd) und/oder Power-Purchase-Agreements (PPA) fordert, sollten rein marktliche Lösungen, beispielsweise PPA mit Speicher = strukturierte PPA = „Sonne nachts“ viel einfacher gemacht werden. Eine Idee dafür wäre die Staffelung der Netzgebühren bei Offsite-PPA in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Erzeugung und Verbrauch.

Diese Liste bitte ich unter folgendem Blickwinkel zu betrachten: Für die Energiewende haben wir eigentlich zu wenig Zeit, Geld und Ressourcen, um verschiedene Formen der Solarenergienutzung verschieden zu fördern. Eine Förderung für alle reicht in meinen Augen völlig aus.

— Der Autor Ralf Schnitzler ist studierter Landwirt und war von 2009 bis 2012 bei Juwi Solar Teamleiter Deutschland für das EPC-Business im Segment der Freifläche. Von 2019 bis 2021 war er Projektentwickler für Solarparks bei der Bejulo GmbH in Mainz. Dabei lernte er die von Bejulo errichteten Biodiv-Solarparks in der Nähe von Cottbus kennen und bekam die Idee zum bundesweiten Biotopverbundnetz aus Biodiv-Solarparks. Seit April 2021 arbeite er als freier Berater mit Energieversorgern, Stadtwerken, Kirchen, Kommunen, Landeigentümern, Landwirten, Bürgern und Verbände. Mehr über seine Arbeit finden Sie unter www.gemeinsameinfachmachen.de. —-

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Flexibilität Studie Green Planet Energy Enervis
Elektroautos und Wärmepumpen können jährlich 110 Stunden mit negativen Strompreisen vermeiden helfen
15 Mai 2025 Eine Enervis-Studie im Auftrag von Green Planet Energy sieht in der intelligenten Steuerung, insbesondere der Anpassung an die verfügbare Photovoltaik...