BGH befasst sich am 27. Mai mit Baukostenzuschuss für Batteriespeicher

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Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich in knapp sechs Wochen* mit den Baukostenzuschüssen für Batteriespeicher befassen. Eine Verhandlung des Kartellsenats sei für den 27. Mai angesetzt, teilte der BGH am Montag mit.

Kyon Energy, ein Unternehmen, was bundesweit Batteriespeicher betreibt, hatte im Mai 2021 ein Netzanschlussbegehren für einen Speicher mit maximaler Lade- und Entladeleistung von 1.725 Kilowatt und einer Speicherkapazität von 3.450 Kilowattstunden gestellt. Das Projekt sollte als Stand-alone-Speicher errichtet und betrieben werden, ohne Verbrauch der zwischengespeicherten Energie vor Ort.

Der Verteilnetzbetreiber vor Ort wies einen Netzverknüpfungspunkt zu und verlangte die Zahlung eines Baukostenzuschusses, wie das BGH zum Fall schreibt. Die Höhe errechnete er auf Basis des damals gültigen Positionspapiers der Bundesnetzagentur zur Erhebung von Baukostenzuschüssen. Kyon Energy forderte dann allerdings die Bundesnetzagentur im Juni 2022 auf, dem Verteilnetzbetreiber gemäß § 31 EnWG die Geltendmachung eines Baukostenzuschusses dem Grunde nach und hilfsweise in der errechneten Höhe zu untersagen. Diesen Antrag wies die Bundesnetzagentur schließlich im Dezember 2022 zurück und es kam zum Prozess, weil Kyon Energy Beschwerde einlegte.

Im Dezember 2023 hob das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, vor dem die Beschwerde verhandelt wurde, den Beschluss der Bundesnetzagentur auf. Die Richter werteten den anhand des Leistungspreismodells berechnete Baukostenzuschuss als diskriminierend und Verstoß gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG. „Ein wesentlicher Unterschied zum Regelfall eines baukostenzuschusspflichtigen Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität bestehe beim verfahrensgegenständlichen Batteriespeicher darin, dass die vereinbarte Anschlusskapazität zur Einspeicherung nicht andauernd, sondern jeweils nur zeitlich verzögert nach zwischenzeitlicher (Rück-)Einspeisung des gespeicherten Stroms genutzt werden könne“, heißt es zur Entscheidung. Die Richter forderten, die „Einspeiseseite“ mitzuberücksichtigen.

Gegen den Beschluss wiederum legte die Bundesnetzagentur Beschwerde ein. Daher landete der Fall nun vor dem BGH. Die Bundesnetzagentur reagierte dennoch auf den Richterspruch und passte im vergangenen Herbst sein Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen an. Er soll damit diskriminierungsfrei erfolgen. Allerdings stellte die Bundesnetzagentur die Neufassung auch noch unter den Vorbehalt der Entscheidung des BGH.

In einem Interview mit pv magazine empfahl Dirk Voges, Partner und Rechtsanwalt der Kanzlei Gunnercooke, den Projektierern von großen Batteriespeichern, bis zur Entscheidung des BGH geforderte und ermittelte Baukostenzuschüsse an die Netzbetreiber nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Anmerkung der Redaktion: Es sind noch sechs, nicht zwei Wochen, wie zunächst irrtümlich berichtet.

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