Deutschland braucht mehr Flexibilitäten im Strommarkt – darin sind sich die Experten weitgehend einig. Allerdings gibt es in Deutschland bereits Flexibilitäten, die aber nicht netzdienlich eingesetzt werden. Dazu zählen neben Batterien in Elektroautos vor allem die Photovoltaik-Heimspeicher. Während bis zum Jahresende Großspeicher über ein Megawatt Leistung mit einer Kapazität von insgesamt 2.2 Gigawattstunden in Deutschland am Netz waren, beläuft sich die Kapazität der Photovoltaik-Heimspeicher zu diesem Zeitpunkt bereits auf etwa 15 Gigawattstunden.
Diese können aktuell aber nicht netzdienlich genutzt werden, wie die kürzlich im Bundestag eingereichte Petition „Speicherung – Netzdienliche Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien durch Kleinspeicher“ bemängelt. Der Grund sei die bestehende Bürokratie. Mit der Petition wollen die Initiatoren erreichen, dass variable Netzentgelte auch für Kleinspeicher zugelassen werden. Dies sei ein Anreiz, um die Heimspeicher dann zu laden, wenn viel Strom im Netz und dieser günstig ist und in teuren Zeiten den Solarstrom selbst zu verbrauchen. Dieses Preissignal würde die Stromnetze lokal entlasten, ist jedoch in der aktuellen Gesetzgebung so nicht vorgesehen, wie es von den Initiatoren heißt.
Weiterhin soll mit der Petition die Freigabe von einfachen Messgeräten zum günstigen Nachweis der netzdienlichen Nutzung und der Abbau von Hürden für laienbedienbare Speicher erreicht werden. Zudem sei die verpflichtende Transparenz bei Netzentgelten, Steuern und Umlagen erforderlich, um diese als Grundlage für den netzdienlichen Speichereinsatz nutzen zu können.
Die Initiatoren der Petition ist eine Gruppe rund um den „Akkudoktor“ Andreas Schmitz. Sie hatte sich bereits vor zwei Jahren mit einer Petition erfolgreich für Vereinfachungen bei Stecker-Solar-Geräten im Bundestag stark gemacht. Noch bis zum 10. April kann die Petition unterzeichnet werden. Das Quorum liegt bei 30.000 Unterschriften, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit den Forderungen auseinandersetzt, Aktuell haben 2351 Menschen die Petition unterzeichnet.
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Ein freundlicher Ansatz für Menschen mit ‚kleinen‘ Haushaltstromspeichern oder ‚kleinen‘ Gewerbestromspeichern.
In der Petition sollte man noch einordnen:
„Wie schützt man dabei vorsorglich, überforderte und uninformierte Gesellschaftsteile in den unteren Einkommensgruppen vor dem Zugriff der Großkonzerne und systemgeleiteter Akteure, welche sich zur Kompensation der (Börsen)Strompreisangleichung, bei Vermeidung von hohen Kraftwerkskosten durch die Merit-Order mit witterungs- oder verbrauchsbedingten Einspeise- und Laständerungen, dort deren Marge sichern könnten/würden?
„Wie erfolgt die Berechnung und (gewährleistete, offizielle) Veröffentlichung der ’netzorientierten/-dienlichen variablen Netzentgelte für lokale Stromverteilnetze für die Normalstromkundinnen und Haushaltstromkunden?“
„Welche staatliche Informationstelle gibt die Börsenstrompreise für Spotmarkt und Terminstrommarkt, sowie die (lokale, zuordenbare) offizielle Wettervorhersage (mit amtlicher Gewährleistung der Verlässlichkeit bei definiertem Abweichungsfehler, für eine realistische, praktikable Vorlaufszeit (mind. 1 Tag?)) bekannt?“
aus der Petitionsdiskussion:
„Zusätzlich zu den Vorkommentaren: die Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt fordert ja z.B. gerade nicht, dass man unbedingt einen Gateway-basierten Ansatz wählen muss, wie derzeit in Deutschland verlangt wird. Insofern widerspricht diese Petition nicht der Stossrichtung europäischer Harmonsierung.“
Artikel 11, Abs. 2
„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Endkunden von den Versorgern vollständig über die Chancen, Kosten
und Risiken von Verträgen mit dynamischen Stromtarifen informiert werden, und dass die Versorger verpflichtet sind,
den Endkunden dementsprechende Informationen, auch über den erforderlichen Einbau eines geeigneten Stromzählers,
zu liefern. Die Regulierungsbehörden überwachen die Marktentwicklungen und bewerten die möglichen Risiken neuer
Produkte und Dienstleistungen und befassen sich mit missbräuchlichen Praktiken.“
aus der Petitionsdiskussion:
„Zusätzlich zu den Vorkommentaren: die Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt fordert ja z.B. gerade nicht, dass man unbedingt einen Gateway-basierten Ansatz wählen muss, wie derzeit in Deutschland verlangt wird. Insofern widerspricht diese Petition nicht der Stossrichtung europäischer Harmonsierung. “
RICHTLINIE (EU) 2019/944 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 5. Juni 2019 [….]
„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Endkunden von den Versorgern vollständig über die Chancen, Kosten und Risiken von Verträgen mit dynamischen Stromtarifen informiert werden, und dass die Versorger verpflichtet sind, den Endkunden dementsprechende Informationen, auch über den erforderlichen Einbau eines geeigneten Stromzählers, zu liefern. Die Regulierungsbehörden überwachen die Marktentwicklungen und bewerten die möglichen Risiken neuer Produkte und Dienstleistungen und befassen sich mit missbräuchlichen Praktiken“
„Die Verteilernetzbetreiber müssen neue Formen der Stromerzeugung, insbesondere Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen, sowie neue Lasten wie jene, die aus Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen resultieren, kosteneffizient integrieren. Zu diesem Zweck sollten die Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit und Anreize erhalten, auf der Grundlage von Marktverfahren die Dienste dezentraler Energieressourcen wie Laststeuerung und Energiespeicherung in Anspruch zu nehmen, um ihre Netze effizient zu betreiben und keinen kostspieligen Netzausbau vorzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen wie nationale Netzkodizes und Marktvorschriften umsetzen und den Verteilernetzbetreibern mittels Netzentgelten, die der Flexibilität oder der Verbesserung der Energieeffizienz im Netz nicht im Wege stehen, Anreize bieten. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem Netzentwicklungspläne für die Verteilernetze aufstellen, um die Einbindung von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen, zu unterstützen, den Ausbau von Energiespeicheranlagen und die Elektrifizierung des Verkehrs zu fördern und den Netznutzern geeignete Informationen über erwartete Netzerweiterungen oder -modernisierungen bereitzustellen, da in den meisten Mitgliedstaaten derzeit keine entsprechenden Verfahren bestehen.“
„Netzbetreiber sollten nicht Eigentümer von Energiespeicheranlagen sein bzw. diese Anlagen nicht errichten, verwalten oder betreiben. Nach dem neuen Elektrizitätsmarktkonzept sollten Speicherdienste marktgestützt und wettbewerblich gehalten sein. Daher sollte eine Quersubventionierung zwischen der Energiespeicherung und der regulierten Funktion der Verteilung oder der Übertragung vermieden werden. “
auch interessant:
„Hat der Endkunde keinen Zähler, der eine Fernablesung durch den Betreiber ermöglicht, oder hat der Endkunde von sich aus beschlossen, die Fernablesung gemäß dem nationalen Recht zu deaktivieren, so werden dem Endkunden genaue Abrechnungsinformationen, die auf dem tatsächlichen Verbrauch beruhen, mindestens alle sechs Monate oder auf Verlangen oder wenn der Endkunde sich für die elektronische Abrechnungsübermittlung entschieden hat, einmal alle drei Monate zur Verfügung gestellt.“
„Endkunden, die Zähler haben, die eine Fernablesung durch den Betreiber ermöglichen, müssen einfachen Zugriff auf ergänzende Informationen haben, mit denen sie ihre Verbrauchshistorie detailliert selbst kontrollieren können“
[….]
„detaillierte tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Daten zu den Nutzungszeiten; diese Daten werden den Endkunden unverzüglich über das Internet oder die Zählerschnittstelle für mindestens die vorangegangenen 24 Monate oder für den Zeitraum seit Beginn des Elektrizitätsliefervertrags, falls dieser kürzer ist, zur Verfügung gestellt.“
„Die Mitgliedstaaten oder ihre Regulierungsbehörden überwachen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren, sobald Verträge mit dynamischen Stromtarifen verfügbar sind, die wichtigsten damit verbundenen Entwicklungen, darunter das Marktangebot und die Auswirkungen auf die Kosten der Verbraucher und im Besonderen auf die Preisvolatilität, und erstatten darüber jährlich Bericht“
Für meine 10 KW Photovoltaikanlage benötige ich einen Speicher von 5 bis max. 10 KW. Was könnten sie mir anbieten und wer führt die Montage durch ?
www evionyx-solar.de
Besonders spannend wäre dies wenn man auch die mobilen Speicher wie e Autos mit berücksichtigt und die variabilität auch hierfür gelten würde.
Variable Netzentgelte
Variable Strompreise
Variable Einspeisung
+ Smart Meter Rollout
Das wäre eine effiziente und günstige Energiewende