1Komma5° gewinnt Verfahren im Streit um unzulässige Werbung

1Komma5° öffnet seine Energiemanagement-Plattform Heartbeat für Produkte anderer Anbieter

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Das Landgericht Hamburg hat den Antrag eines Wettbewerbers von 1Komma5° auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vollumfänglich abgewiesen, wie das Unternehmen am Montag mitteilte. Im Kern ging es um den Slogan „kostenloser Strom“, mit dem 1Komma5° für seine Systeme wirbt.

Die Richter seien zur Auffassung gekommen, dass in der verfahrensgegenständlichen Veröffentlichung klar kenntlich gemacht werde, dass Strom bei 1Komma5° für die Kunden nicht generell kostenlos sei. Vielmehr würden den Verbrauchern „außergewöhnlich günstige oder sogar kostenlose Strompreise“ versprochen, was zeitweise auch der Fall sei, so die Richter. Den Kunden werde erklärt, dass der Strombezug nur in bestimmten Sondersituationen kostenlos sein könne. Nach Ansicht der Richter werde auch auf die damit verbundenen Investitionen im Geschäftsmodell von 1Komma5° hingewiesen.

Bei dem Satz „Deutschlands günstigster Strom, ab 0 Cent/Kilowattstunde“ handele es sich entsprechend ebenfalls nicht um unzulässige Werbung durch das Hamburger Unternehmen.

Im vergangenen November beanstandete die Wettbewerbszentrale mehrere Aspekte der Werbung „Kostenloser Strom für Braunschweig“ auf einem Flyer von 1Komma5°. Sie forderte das Unternehmen zur Unterlassung auf, da die Erwartungen der Kunden nicht erfüllt würden. 1Komma5° hatte darauf reagiert und die Kommunikation auf „nahezu kostenlosen Strom“ umgestellt und um die Erläuterung „mit Heartbeat AI und PV-Anlage“ ergänzt, um Missverständnissen vorzubeugen, wie das Unternehmen damals auf Nachfrage von pv magazine erklärte. Die geforderte Unterlassungserklärung wollte 1Komma5° jedoch nicht abgeben.

Welcher Wettbewerber nun die einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg beantragte, teilte 1Komma5° nicht mit.

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