SFV befürchtet Vollbremsung für die Photovoltaik

Vonovia, Mieterstrom, Photovoltaik, Berlin-Marzahn

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EEG-Neuanlagen sollen künftig keine Vergütung mehr bei negativen Preisen erhalten und die Übertragungsnetzbetreiber dürfen abregeln, um nicht zu negativen Preisen verkaufen zu müssen – diese und weitere Maßnahmen sieht die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte „Wachstumsinitiative“ vor. Schon der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hatte die Pläne als in Teilen unverhältnismäßig und nicht zielführend bemängelt. Der Solarenergie Förderverein (SFV) sieht darin „nicht weniger als einen Frontalangriff auf den Ausbau der Solarenergie in Deutschland“ und hat fristgerecht ebenfalls eine kritische Stellungnahme an das Ministerium geschickt.

Die Direktvermarktung an der Strombörse auch für Photovoltaik-Anlagen zwischen 25 und 100 Kilowatt, die Aussetzung der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise und die pauschale Deckelung beziehungsweise Verhinderung der Netzeinspeisung von Solarstrom bezeichnete der SFV als völlig verantwortungslos. „Die meisten Maßnahmen betreffen zudem kleine Anlagen. Das ist wirtschaftspolitisch besonders empörend“, so SFV-Geschäftsführerin Susanne Jung.

Besonders kritisiert der SFV sich verschlechternde Rahmenbedingungen für Bürgerenergie-Projekte. Anlagen zwischen 25 und 100 Kilowatt würden häufig von Gewerbebetrieben oder von Hausgemeinschaften mit dem primären Ziel des Eigenverbrauchs betrieben. „Für die kaum kalkulierbaren einzuspeisenden Reststrommengen wird sich meistens kein Vermarkter finden, so dass für diese Anlagen nach den gesetzlichen Regelungen der ‚unentgeltlichen Wertabnahme‘ keinerlei Einspeisevergütung mehr bezahlt wird. Diese Kappung wird auch in diesem Segment die Investitionstätigkeit zum Erliegen bringen“, so der SFV.

Durch die gestaffelte Absenkung der Direktvermarktungsgrenze werden aus Sicht des SFV vor allem Mieterstromprojekte nachhaltig behindert. „Diese Investitionen brauchen ein klares Förderregime, denn die Planung, Finanzierung und Verwaltung der Anlagen ist komplex und kostenaufwändig. Die Mehrkosten werden über den Verkauf des Solarstroms auf die Mietparteien umgelegt. Bei steigenden Risiken und Kosten ist dies kaum machbar.“ Zudem hänge die Wirtschaftlichkeit der Projekte in aller Regel davon ab, dass für die eingespeiste Strommenge noch eine Einspeisevergütung geltend gemacht werden kömme.

„Die geplanten Neuregelungen legen demnach die Vermutung nahe, dass die Bundesregierung – entgegen den Verlautbarungen im Photovoltaik-Strategiepapier – immer weniger Menschen an der Energiewende teilhaben lassen möchte“, heißt es in der Stellungnahme. Dies gefährde nicht nur die Akzeptanz für die umfassende Transformation des Energiesystems, sondern schließe auch Millionen Menschen von den Vorzügen einer preiswerten, regionalen Energieversorgung vor Ort aus.

Aus Sicht des SFV lassen sich die Problematik der negativen Strompreise und der drohenden Überforderung von Stromnetzen durch klimafreundliche Maßnahmen besser auffangen. Dazu gehören der Stellungnahme zufolge unter anderem der massive Ausbau von Stromspeicherkapazitäten, die Nutzung der vorhandenen Hausspeicher zur netzdienlichen Ein- und Ausspeisung mittels flexibler Stromtarife, die Förderung des bidirektionalen Ladens von E-Autos und die Förderung netzdienlicher Modelle des Energy Sharing und quartiersbasierter Energielösungen.

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