BDEW fordert eigenes Bürokratieentlastungsgesetz für die Energiewirtschaft

Deutscher Bundestag, Plenarsaal, Bundesadler, Reichstagsgebäude

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Nachdem der Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch den Regierungsentwurf für ein „Bürokratieentlastungsgesetz IV“ in geänderter Fassung angenommen und am Donnerstag (26. 9.) das Plenum in zweiter und dritter Lesung zugestimmt hat, zeigt sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unzufrieden mit der neuen Rechtslage.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte hierzu in einer Mitteilung, das Bürokratieentlastungsgesetz IV habe eine große Chance geboten, „durch signifikante Erleichterungen für die Unternehmen die Energiewende maßgeblich zu beschleunigen“. Das aber sei nicht geschehen, das Gesetz greife viel zu kurz und berücksichtige „leider kaum“ die zahlreichen aus der Energiewirtschaft gemachten Vorschläge. Dies sei „enttäuschend für die Unternehmen, die alle Kraft daransetzen, neben der Sicherung der Energieversorgung auch die Energiewende zügig voranzubringen“.

Es sei der richtige Ansatz, „die über Jahre gewachsene Bürokratie zu überprüfen und abzubauen“. Zu begrüßen sei auch, dass im Rahmen der so genannten Wachstumsinitiative eine jährliche Fortschreibung des Bürokratieentlastungsgesetzes geplant sei. Doch neben seiner Kritik an der nun vorliegenden Fassung des Gesetzes formuliert der BDEW auch ein gänzlich anderes Konzept: „Für die Komplexität der Energiewirtschaft“, heißt es zur Begründung, sei ein „allgemeines branchenübergreifendes Gesetz“ nicht passend.

Der Energiesektor sei „mit einer besonders hohen Bürokratielast und gleichzeitig immensem Transformationsdruck konfrontiert“, so der Verband mit Verweis auf sein Dossier „Fakten zur Bürokratie in der Energiewirtschaft“. Allein das Energiewirtschaftsgesetz beinhalte 135 separate Meldepflichten. Und dies, so Kerstin Andreae, „ist nur ein Gesetz unter mehr als 15.000 relevanten Normen für die Energiewirtschaft“. Der BDEW fordert deshalb ein „spezifisches Bürokratieentlastungsgesetz für die Energiebranche“. Zentral sei zudem auch eine weitere Forderung, nämlich die nach einer zentralen IT-Plattform für „eine koordinierte Erfüllung der Informations- und Meldepflichten“.

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