Für den Photovoltaik-Ausbau werden immer geeignete Flächen gesucht. Bisher eher noch wenig genutzt werden sogenannte Lärmschutzbauten entlang von Bahnstrecken und Straßen. Dabei gibt es durchaus ein Gigawatt-Potenzial auf diesen Flächen, wie eine aktuelle Analyse im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) zeigt.
Für Lärmschutzwände an Schienen und Straßen sowie Steil- und Lärmschutzwällen an Straßen errechnet sie ein Potenzial von 1478 Megawatt Photovoltaik-Leistung. Dabei gehen die Experten von einer Flächenbelegung von 50 Prozent bei den bestehenden Lärmschutzwällen aus, was sich auf knapp 1200 Megawatt potenziell zu installierende Photovoltaik-Leistung summiert. Bei Lärmschutzwänden und Steilwallen wird von einer Flächenbelegung von zehn Prozent ausgegangen. Der jährliche Solarstromertrag wird mit 1412 Gigawattstunden und die CO2-Einsparungen mit 968.000 Tonnen angegeben.
Nach der Analyse gibt es Lärmschutzeinrichtungen entlang von Bahnstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen von insgesamt rund 5800 Kilometer. Mehr als 1800 Kilometer Lärmschutzbauwerke finden sich entlang von Eisenbahnlinien und knapp 4000 Kilometer stehen an Autobahnen und Bundesstraßen. „Wir haben die Sonneneinstrahlung sowie die Ausrichtung und den Neigungswinkel der Lärmschutzeinrichtungen berücksichtigt“, erklärte Frank Kaspar, Koordinator des Themenfelds „Erneuerbare Energien“ im Expertennetzwerk und Leiter der Abteilung Hydrometeorologie des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Die Berechnung sei auf Basis von Satellitendaten für eine Nachrüstung mit Photovoltaik-Anlagen erfolgt.
Die Lärmschutzwälle an Straßen haben nach Einschätzung der Experten das größte Potenzial für die Photovoltaik-Nutzung. Sie umfassen bereits mehr als 2500 Kilometer. „Das größte Potenzial sehen wir bei den sogenannten Lärmschutzwällen, die Neigungswinkel von typischerweise 30 Grad haben“, so Kaspar weiter. „Das ist optimal für die Sonneneinstrahlung und verbessert auch die statische Tragfähigkeit.“ In der Analyse wird von einer Belegung der Flächen mit 50 Prozent eher konservativ gerechnet. Bei einer Nutzung von 70 Prozent der Lärmschutzwälle ließe sich die jährliche Solarstromausbeute von 1200 auf knapp 1700 Gigawattstunden steigern.
Um die Potenziale zu heben, ist es nach Einschätzung der Experten wesentlich, dass die lärm- und betriebstechnischen Eigenschaften der Bauwerke erhalten bleiben. Begrünte Lärmschutzbauten seien oftmals naturschutzrechtlich relevant. „Um diese Einschränkungen zu berücksichtigen, haben wir die Annahmen für die rechnerische Abschätzung des potenziellen jährlichen Energieertrags von Photovoltaik-Anlagen an Lärmschutzbauten entlang der Verkehrswege bewusst sehr konservativ gewählt“, bestätigt Kaspar. „Gerade bei neuen Anlagen sollte die Photovoltaik von Anfang an mitgedacht werden.“
Die Analyse erstellt haben neben dem DWD das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die alle dem BMDV-Expertennetzwerk angehören. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kommentierte die Ergebnisse wie folgt: „Wenn wir geeignete Lärmschutzwände und -wälle entlang der deutschen Autobahnen und Bahngleise mit Photovoltaik-Modulen ausstatten, könnten wir pro Jahr bis zu einer Million Tonnen CO2 einsparen. Damit könnten wir einen substanziellen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen leisten.“
In der Schweiz ist man schon einen Schritt weiter. Das Bundesamt für Straßen (ASTRA) startete kürzlich ein Bewerbungsverfahren für Photovoltaik-Projekte entlang von Nationalstraßen. Dabei sollen den Investoren kostenlos die Flächen, darunter an 350 Lärmschutzwänden und 100 Rastplätzen, zur Verfügung gestellt werden. Zuvor gab es auch eine Potenzialanalyse in der Schweiz, die 111 Megawatt an zusätzlicher Photovoltaik-Leistung ergab.
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MHM; Schallschutzwände zeichnen sich üblicherweise in ihrer Struktur durch eine hohe Adsorbtionsfläche für die Schallemmissione aus. Bei PV erscheint es sich hier durch ihre Glasoberfläche genau das Gegenteil als spiegelnde Oberflächen zu handeln!
Höhe und geometrische Ausbildung sorgen für weitere Effekte.
Eine Statik für diese Anlagen sollte ebenso weiterhin Bestand haben.
Eine Anordung ausschließlich der Fahrbahn abgewandten Seite scheint dringend geboten.
Handelt es sich bei dem vorgestellten Artikel eventuell um eine Fehleinschätzung, oder wurden die sich aus der Berechnung ergebenen Flächen seriös ermittelt??