Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein: Schwarz-Grün vereinbart Solarpflicht

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Sechs Wochen nach der Landtagswahl haben sich CDU und Grüne in Schleswig-Holstein auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die beiden Parteien haben sich darauf verständigt, das Bundesland bis 2040 klimaneutral zu machen. Besonderes Gewicht legen sie deshalb auf den Ausbau der Erneuerbaren. So will die künftige Landesregierung durch die Ausweisung weiterer Flächen perspektivisch 15 Gigawatt installiere Leistung bei Onshore-Windenergie erreichen. Die CDU wird künftig das Wirtschafts- und das Verkehrsministerium des Landes führen, die Grünen das Ministerium für Energiewende und Klimaschutz sowie das für Finanzen.

Erleichterungen bei Freiflächen-Photovoltaik

Bei der Photovoltaik setzt Schwarz-Grün unter anderem auf Bürokratieabbau. So wollen CDU und Grüne bei Photovoltaik auf Dächern, an Fassaden und über Parkplätzen bürokratische Hürden beseitigen. Konkret ist etwa vorgesehen, die Landesbauordnung zu überarbeiten, etwa um Solarinstallationen auf Reihen- und Doppelhäusern zu vereinfachen.

Ab 2025 soll es zudem eine Solarpflicht „auf Dächern“ geben. Ob diese Vorgabe nur für Gewerbebauten oder aber auch für Wohngebäude gelten wird, lässt der Koalitionsvertrag offen. Zudem wollen CDU und Grüne Contracting-Modelle attraktiver machen, die es Eigentümern ermöglichen, ihre Dächer für die Nutzung von Solarenergie zu verpachten. Kommunale Solarkataster sollen unterstützt und auf dem OpenData-Portal des Landes öffentlich zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Freiflächen-Photovoltaik haben sich die beiden Parteien darauf verständigt, Anlagen vorwiegend auf belasteten oder versiegelten Flächen entstehen zu lassen, etwa in der Nähe von Stromtrassen, Autobahnen oder Eisenbahnstrecken. Hochwertige Ackerböden sollen dabei aber vor allem der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben. Das neue Ausschreibungssegment Agri-PV unterstützt die künftige Landesregierung jedoch ausdrücklich, ebenso Anlagen auf wiedervernässten Standorten. CDU und Grüne wollen zudem prüfen, ob auch auf Naturschutzflächen Photovoltaik möglich ist. Dazu soll ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt auf den Weg gebracht werden.

Darüber hinaus haben sich Schwarz und Grün darauf geeinigt zu prüfen, in welchem Rahmen Raumordnungsverfahren für große Vorhaben von Solar-Freiflächenanlagen weiterhin notwendig sind. Zudem wollen die beiden Parteien Vorschläge unterstützen, kleine Photovoltaik-Anlagen in die Verfahren für eine vereinfachte Bauleitplanung aufzunehmen.

Schwarz-Grün will sich für Reform der Netzentgelte einsetzen

Den Netzausbau wollen CDU und Grüne beschleunigen und besser mit dem Ausbau der Erneuerbaren koordinieren. Die Erzeugung von Wasserstoff und seinen Derivaten soll vorangetrieben werden.

Ebenso plant die neue Koalition, sich bei der Ampel im Bund für eine grundlegende Reform des Systems von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie der Netzentgelte einzusetzen, um eine gerechtere bundesweite Verteilung, insbesondere von Kosten, zu gewährleisten. So sollten etwa Umlagen entfallen können, wenn kein fremdes Stromnetz beansprucht wird.

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes soll legislative Leitlinie zum Erreichen der Klimaziele sein. In diesem Gesetz wollen CDU und Grüne das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 festschreiben. Jedes für einen Emissionssektor verantwortliche Landesministerium soll bis Mitte 2023 einen Maßnahmenfahrplan vorlegen, der darstellt, wie die im Bundesklimaschutzgesetz vorgesehenen sektoralen Minderungsquoten erfüllt und möglichst übertroffen werden können. Dieser Fahrplan nimmt dabei auch die landespolitischen Instrumente in den Blick.

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