Rheinland-Pfalz: Landtag berät Gesetzentwurf zur Photovoltaik-Pflicht für Gewerbeneubauten und Parkplätze

Teilen

Bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom Mai hatten sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP für eine Solarpflicht auf Gewerbeneubauten und für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen ausgesprochen. In der kommenden Woche nun wird der Landtag über ein solches Vorhaben beraten. Dabei kommt der Gesetzentwurf, der eine Photovoltaik-Pflicht für Gewerbeneubauten und neue große gewerbliche Parkplätze vorsieht, direkt aus der Mitte des Landtags, wie die Grünen-Landesklimaschutzministerin Anne Spiegel am Donnerstag erklärte. Dies sei ein wichtiger Meilenstein, um das Photovoltaik-Ausbauziel im Bundesland zu erreichen. Um unseren Strom bis 2030 aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasser zu erzeugen, müssen wir den Anteil der Sonnenenergie mindestens auf 7700 Megawatt verdreifachen. Hier wird uns die Solarpflicht maßgeblich unterstützen“, sagte Spiegel. Ihr Ministerium werde den Unternehmen bei der Umsetzung zur Seite stehen. „Eine konkretisierende Landesverordnung und Beratungsangebote unter anderem der Energieagentur Rheinland-Pfalz sind in Planung“, so Spiegel weiter.

Zudem kündigte die Ministerin an, dass für Herbst eine Fortschreibung der Photovoltaik-Freiflächenverordnung geplant sei. 2018 hatte Rheinland-Pfalz von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch gemacht und 50 Megawatt pro Jahr für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ertragsschwachem und artenarmen Grünland freigegeben. Für die geplante Erneuerung der Verordnung im Herbst kündigte Spiegel eine Erhöhung des Volumens an. Auch dies solle zum Erreichen des Photovoltaik-Ausbauziels beitragen.

Zuletzt hatte das Land Berlin die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Neubauten beschlossen. Zuvor ist eine solche Vorschrift auch bereits in Hamburg, Bremen und Baden-Württemberg erlassen worden. Niedersachsen und Schleswig-Holstein befassen sich derzeit mit entsprechenden Gesetzentwürfen, die eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten vorsieht.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.