Solarmodul-Schmuggel: Freispruch für die Angeklagten im Sunowe-Prozess in Nürnberg

Teilen

Es zeichnete sich schon zum Prozessauftakt am Montag ab, dass es wohl ein schnelles Ende mit einer überraschenden Wendung geben wird. Das neu aufgerollte Verfahren um das Photovoltaik-Unternehmen Sunowe, dessen Mitarbeiter die seit Herbst 2013 geltenden Mindestimportpreise bei der Einfuhr kristalliner Solarmodule aus China nach Europa umgangenen haben sollen, endete am Mittwoch mit einem Freispruch für die sechs Angeklagten. Bereits unmittelbar nach der Verlesung der Anklageschrift vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg erklärte der neu eingesetzte Vorsitzende Richter Maximilian Ehrhardt: „Die Strafbarkeit ist mehr als fragwürdig.“

Der Freispruch erfolgte jedoch nicht, da es keine ausreichenden Beweise gibt oder gab, ob die Beschuldigten die im Undertaking festgeschriebenen Mindestimportpreise umgangen haben oder eben nicht. Die Verteidigung fand einen anderen Hebel, den sie bereits zu Beginn des ersten Hauptverfahrens vor gut zwei Jahren vortrug. Damals fand sie aber auf der Richterbank keinen Niederschlag.

Die Verteidigung argumentiert wie folgt: „Das Grundgesetz verlangt, dass durch ein förmliches Parlamentsgesetz bestimmt ist, welches Verhalten strafbar ist. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bürger in die Lage versetzt wird, sich an Recht und Gesetz zu halten.“ Dies sei bei Straftaten wie Körperverletzung oder Diebstahl leicht nachzuvollziehen, werde aber bei Steuerhinterziehung abstrakter. „Da es unmöglich ist, alle Arten von Steuern und alle Möglichkeiten der Umgehung oder Hinterziehung von Steuern in Strafgesetze zu fassen, hat der Gesetzgeber in § 370 AO (Abgabenordnung) die Steuerhinterziehung als sogenannte ‚Blankettvorschrift‘ ausgestaltet“, erklärt Alexander Rumpf, einer der Verteidiger im Sunowe-Prozess, von der Kanzlei Dannenfeldt & Rumpf Rechtsanwälte. Die Blankettvorschrift müsse mit konkreten Regelungen für das jeweilige Steuergesetz ausgefüllt sein. In vielen Fällen sei dies auch der Fall, da in Deutschland viele Steuergesetze auch als förmliche Gesetze verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Damit sind sie den Bürgern zugänglich.

Anders gelagert ist nun der Fall des Undertakings, in dem die Mindestimportpreise für die Einfuhr kristalliner Solarmodule aus China nach Europa festgelegt wurden. Dies ist eine Vereinbarung, die zwischen der Chinesischen Handelskammer CCCME und der EU-Kommission ausgehandelt wurde und die nie öffentlich bekannt gemacht wurde. Bis heute sei das Undertaking nicht beim Gericht in Nürnberg eingegangen, da es die EU-Kommission weiterhin als geheim einstufe. Dabei sind das Undertaking sowie die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle für die chinesischen Photovoltaik-Produkte bereits im Herbst 2018 ausgelaufen. Zudem erkannten die Richter im Undertaking keine Gesetzeswirkung, wie Rumpf erklärt.

Das bedeutet: Selbst wenn man den von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Lebenssachverhalt, also die konkreten Handlungen der Angeklagten, als wahr unterstellen würde, käme man trotzdem nicht zu einer Straftat. Denn der Verstoß gegen einen Mindestimportpreis kann keine Straftat begründen. Deshalb kommt es hier nicht darauf an, was die Angeklagten gemacht haben oder auch nicht“, so der Rechtsanwalt. Dem Richter blieb daher nur der Freispruch, denn „eine Tat kann nur bestraft werden, wenn der Betroffene weiß, dass etwas verboten ist“, wie Ehrhardt bereits zu Prozessauftakt erklärte.

Der Prozess hatte ursprünglich im März 2019 begonnen. Zuvor hatte im Oktober 2017 die Zollfahndung nach eigenen Angaben ein „ein Betrugskartell mit Solarmodulen ausgehoben“. Geschäftsführung und Mitarbeiter der Photovoltaik-Firmengruppe Sunowe aus Nürnberg sollten rund 20 Millionen Euro an Anti-Dumping- und Anti-Subventionszöllen beim Import kristalliner Solarmodule aus China hinterzogen haben, die seit Dezember 2013 galten.

Für Aufsehen sorgte der Prozess, weil neben der Geschäftsführung und Mitarbeitern des Photovoltaik-Unternehmens auch der Vize-Landrat des Landkreises Erlangen-Höchstadt im Zuge der Ermittlungen verhaftet wurde. Im Juli 2019 folgte dann das Aus für den ersten Prozess. Die Hauptverhandlung werde ausgesetzt, um dem Zollfahndungsamt Zeit zu geben, „zentrale Beweismittel“ vorzulegen, hieß es vom Gericht. Eigentlich waren 30 Tage dafür angesetzt. Doch die Wiederaufnahme verzögerte sich bis in den Winter und dann kam die Corona-Pandemie nach Deutschland. Daher passierte auch 2020 wenig in diesem Verfahren. Am Montag begann dann das neue Verfahren und nach zwei Prozesstagen endete es nun mit den Freisprüchen für die sechs Angeklagten, die teilweise bis zu 1,5 Jahren in Untersuchungshaft gesessen haben. Für die erlittene Untersuchungshaft werden sie nach dem heutigen Urteil entschädigt.

Ob der Fall damit abgeschlossen ist, muss sich zeigen. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen und wird dies sehr wahrscheinlich auch tun. Zunächst muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Der Staatsanwalt Nils Reuter monierte die Verfahrensweise des Gerichts. Am zweiten Verhandlungstag des Landgerichtsverfahrens kam es ohne Beweisaufnahme zu den Plädoyers.  Der  Staatsanwalt hatte die „Verfahrenswidrigkeit“ eines solchen Vorgehens angeprangert. Das Gericht wies entsprechende Anträge zurück. Freisprüche oder Verurteilungen seien nur möglich, „wenn das Gericht den Sachverhalt erforscht hat. Ein Urteil ohne Beweisaufnahme wird keinen Bestand haben“, erklärte Reuter. (Mitwirkung: Heinz Wraneschitz)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.