Förderatlas Gewerbespeicher 2021: Was wo gefördert wird

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Wo, wer, was und wie viel gefördert wird, kann im Förderdschungel schon mal recht schwer zu erkennen sein. In dieser Übersicht haben wir die wichtigsten Förderprogramme für Gewerbespeicher in den verschiedenen Bundesländern zusammengetragen und die entsprechenden Behörden bei denen ein Antrag zu stellen ist verlinkt. Jedoch gibt es hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neben den Förderprogrammen, die durch die Landesregierungen und ihren öffentlichen Anstalten vergeben werden, gibt es noch weitere Programme auf Bundes- und sogar Europaebene. Die Kombination von mehreren Fördermitteln ist allerdings nur in wenigen Fällen zulässig. Eine Einschätzung zur aktuellen Förderlandschaft vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) können Sie auch in unserer aktuellen Printausgabe vom März 2021 nachlesen.

Alle verfügbaren Förderprogramme in den Bundesländern auf einen Blick. Zum Vergrößern bitte anklicken. (Die Förderungen im Land Hessen sind Stand Mitte April 2021 ausgelaufen.)

Grafik: Harald Schütt, Quelle: Eigenrecherche

 

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung im hohen Norden bezuschusst Batteriespeicher mit bis zu 400 Euro pro nutzbare Kilowattstunde Speicherkapazität. Die Fördergrenze liegt hier bei 2000 Euro beziehungsweise maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Darüber hinaus lassen sich noch bis zu 200 Euro und maximal 50 Prozent für Installations- und Anschlusskosten bezuschussen. Der Speicher muss eine Mindestkapazität von zwei Kilowattstunden vorweisen, und an einen erneuerbaren Energiegenerator zwischen 3 und 30 Kilowatt Leistung angeschlossen sein. In Schleswig-Holstein muss zuerst ein Förderantrag gestellt werden, bevor Projektierer mit dem Vorhaben beginnen können. Die Mittel sind begrenzt und dürften nach Angaben der Landesregierung für 2021 schon vollständig verteilt sein. Allerdings ist zu erwarten, dass es ab Anfang Januar 2022 wieder eine neue Förderrunde geben wird.

Mecklenburg-Vorpommern  

Als Teil des Förderprogramms zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen werden von der Landesregierung in Schwerin auch Zuwendungen an Batteriespeicher in Industriegröße vergeben. Zuwendungsfähig sind auch gewerbliche Projekte, sofern die Unternehmen eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten. Außerdem können die Gelder auch an Vereine, Verbände, Stiftungen, und Anstalten öffentlichen Rechts fließen. In der Regel werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die mindestens 20.000 Euro betragen müssen, bezuschusst. Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss im Vorfeld gesichert sein. Projektierer müssen mit dem Baustart auch solange warten, bis die Bewilligung der Zuwendungen erteilt worden ist. Die Amortisationszeit des Projektes muss mindestens fünf Jahre betragen und unterliegt über denselben Zeitraum einer Zweckbindungsfrist. 

Niedersachsen

Unternehmen, Vereinen, Verbände, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts die einen Batteriespeicher installieren, und dies in Verbindung mit einer neuen oder bestehenden Photovoltaik-Anlage tun, können die Investitionskosten für den Speicher mit bis zu 40 Prozent bezuschussen lassen. Die Erzeugungsanlage muss dabei an das Verteilnetz angeschlossen sein und eine Mindesterzeugungsleistung von vier Kilowatt vorweisen. Das Verhältnis von Anlagengröße und Speicherkapazität muss 1,2 Kilowatt pro Kilowattstunde betragen. Nochmals 500 Euro können für einen Elektrofahrzeugladepunkt hinzukommen. Mit einem Bonus von 800 Euro werden Projekte mit einer Photovoltaik-Leistung von über zehn Kilowatt bezuschusst. Die Überdachung von Parkplätzen oder ähnlichen baulichen Maßnahmen mit Solarmodulen wird mit 20 Euro pro Quadratmeter bezuschusst. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 Euro, wobei eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich ist.

Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert Energiespeicher Projekte für Unternehmen, sofern diese durch eine Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz begleitet werden. Kleinere Unternehmen werden gefördert, wenn das projektgebundene Investitionsvolumen mindestens 10.000 Euro beträgt. Bei größeren Unternehmen beträgt diese Eintrittsschwelle 100.000 Euro. Die maximale Förderhöhe liegt bei 500.000 Euro, wobei sich dieser Wert an Unternehmensgröße und Fördergegenstand orientiert. Neben der Investitionsbank gibt es auch noch einen Fördertopf des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Hierbei werden Speicher mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise bis zu 5000 Euro gefördert, sofern diese in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage oder mindestens einer Verdopplung der Leistung einer Bestandsanlage errichtet werden. Für Ladepunkte für Elektrofahrzeuge kann es nochmals 1000 Euro Förderung geben.

Brandenburg

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg verteilt an Unternehmen und Körperschaften öffentlichen Rechts, die Fördergelder aus dem Programm „RENplus 2014- 2020“ des Landesministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Unternehmen können so 35 bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschussen lassen. Der Förderhöchstsatz für wirtschaftliche tätige Unternehmen beträgt 200.000 Euro nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung und 15 Millionen Euro in Abhängigkeit des Fördergegenstands. Bei nicht wirtschaftlich tätigen öffentlichen Einrichtungen liegt der Förderhöchstsatz ebenfalls bei 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise 15 Millionen Euro. Zu beachten ist, dass die Amortisationszeit nicht drei Jahre unterschreiten darf, und der minimale Zuwendungsbetrag über 2500 Euro liegen muss. Des Weiteren gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren.

Berlin

In der Hauptstadt können neben Unternehmen, auch gesellschaftliche, staatliche und kirchliche Einrichtungen sowie Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften einen Zuschuss für Batteriespeicher erhalten. Die Investitionsbank Berlin vergibt unter dem Namen „EnergiespeicherPLUS“ einen Zuschuss von 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt 15.000 Euro. Außerdem gilt es zu beachten, dass pro Kilowattstunde Speicherkapazität mindestens 1,2 Kilowatt Photovoltaik-Leistung zu installieren sind. Außerdem lässt sich das Speicherförderprogramm mit dem Fördertopf „Welmo“ zur Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs, dem Programm „GründachPLUS“ oder „HeiztauschPLUS“ kombinieren.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen verteilt die Bezirksregierung Arnsberg die Fördergelder für industrielle Batteriespeicher. Dabei beläuft sich die Förderhöhe auf 150 Euro pro Kilowattstunde, bei einer Förderhöchstgrenze von 75.000 Euro. Um ein Projekt für die Förderung zu qualifizieren, muss auch eine neue Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Das Verhältnis der instalierten Leistung der Photovoltaikanlage zur Kapazität des Speichers darf maximal eins zu drei betragen. Auch hier gilt, dass Projektierer mit dem Baubeginn bis zur Bewilligung des Förderantrags warten müssen.

Thüringen

Die Thüringer Aufbaubank fördert Investitionen die in Batterie- und sonstige Speicher sowie Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit Speicher. Antragsberechtigt sind Kommunen, sowie kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Bürgerenergiegesellschaften und privat Personen. Unternehmen können so die Investitionen für Photovoltaik-Anlagen über 10 Kilowatt bis zu 25 Prozent bezuschussen lassen, während Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 Prozent durch die Bank erhalten können. Ohne die Kombination der Solaranlage lassen sich die Ausgaben für Speicher über zehn Kilowattstunden bis zu 25 Prozent bezuschussen. Das maximale Fördervolumen pro Antrag liegt bei 100.000 Euro.

Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank-Förderbank vergibt die Förderungen für Batteriespeicher-Projekte. Derzeit können keine Anträge mehr gestellt werden, denn erst ab dem zweiten Quartal 2021 werden neue Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Bisher konnten Unternehmen in Sachsen Speicherprojekte mit und ohne Ladestation für Elektrofahrzeuge fördern lassen. Dabei durfte die Erzeugungsanlage nicht mehr als 50 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen und der Speicher nicht kleiner als 2 Kilowattstunden sein. Bisweilen erhielten Bauherren einen Sockelbetrag von 1000 Euro und 200 Euro für jede Kilowattstunde Nutzkapazität. Der Förderhöchstsatz betrug 40.000 Euro. Bei Modellprojekten waren es sogar 50.000 Euro. Sobald neue Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist damit zu rechnen, dass diese Konditionen angepasst werden.

Rheinland-Pfalz

Privathaushalte, kommunale Liegenschaften, Unternehmen und Vereine können in Rheinland-Pfalz eine Förderung für einen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen netzgebundenen Photovoltaik-Anlage beantragen. Bei Unternehmen oder kommunalen Körperschaften muss der Speicher eine Kapazität von mindestens zehn Kilowattstunden vorweisen, um die Förderung von 100 Euro pro Kilowattstunde zu erhalten. Der Förderhöchstsatz liegt hier bei 10.000 Euro. Das Förderminimum bei 1000 Euro Die Energieagentur Rheinland-Pfalz ist mit der Verteilung der Förderung beauftragt und weist daraufhin, dass Baubeginn erst nach der Antragstellung erfolgen darf.

Baden-Württemberg

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert Heimspeicher bis 30 Kilowattstunden und Gewerbespeicher über 30 Kilowattstunden unter dem Programmnamen „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“. Die Heimspeicher werden ab 2 Kilowattstunden mit 200 Euro pro Kilowattstunde bezuschusst, bei den Gewerbespeichern über 30 Kilowattstunden liegt die Förderung sogar bei 300 Euro pro Kilowattstunden.  Der Förderhöchstsatz liegt bei 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten beziehungsweise 45.000 Euro für Gewerbespeicher. Des Weiteren werden für eine netzdienliche Elektroautoladesäule 500 Euro Bonus gewährt. Auch die Planungskosten für Photovoltaik-Anlagen über 100 Kilowatt Leistung können mit 2500 Euro einmalig bezuschusst werden. Das Verhältnis von Speicher zu neuer Photovoltaik-Anlage muss dabei mindestens 1,2 Kilowatt Photovoltaik-Leistung pro nutzbarer Kilowattstunde Speicherkapazität sein.

Bayern

In Bayern dürfen auch Landwirte und Gewerbetreibende einen Förderantrag für einen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage stellen, sofern sie diesen Antrag als natürliche Personen im juristischen Sinn stellen. Unter dem Programm „PV-SpeicherBonus“ vergibt die Staatsregierung Bayern ab 3 Kilowattstunden Speicherkapazität 500 Euro Förderung und maximal 3200 Euro Förderung ab 30 Kilowattstunden Speicherkapazität. Da es den Zuschuss allerdings nur in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage gibt, bemisst sich die Höhe des Fördersatzes am geringer ausgelegtem Teil des Projekts. So würde zum Beispiel ein Projekt mit einer 7 Kilowatt Photovoltaik-Anlage und 7 Kilowattstunden Speicher 900 Euro Förderungen erhalten. Dimensioniert man die Photovoltaik-Anlage auf fünf Kilowatt, so beträgt der Zuschuss nur noch 700 Euro.

 

Die Redaktion hat am 14.04.21 den Eintrag zur Förderung im Land Hessen gelöscht, da es inhaltliche Fehler gab. Wir bitten dies zu entschuldigen. 

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