Die Erneuerbaren sollen 2030 insgesamt 65 Prozent des Nettostromverbrauchs decken, hat die Bundesregierung als Ziel ausgegeben. Das Ende letzten Jahres verabschiedete EEG 2021 soll die Weichen dafür stellen. Doch werden die Annahmen, Maßnahmen und Vorgaben der Novelle dem Ziel wirklich gerecht? Das haben die Analysten von Aurora Energy Research untersucht. Dabei haben sich die Experten auf den zu erwartenden Erneuerbaren-Ausbau, auf die Annahmen zum Stromverbrauch und den anvisierten Übergang zu einem rein marktgetriebenen Ausbau konzentriert. Die Ergebnisse der Analyse hat Projektleiter Casimir Lorenz jetzt in Tagesspiegel Background vorgestellt.
Die Modellierung verschiedener Entwicklungspfade zeigt, dass der Erneuerbare-Zubau unter den künftigen gesetzlichen und marktlichen Rahmenbedingungen hinter dem zurückbleibt, was bei für das Erreichen des 65-Prozent-Ziels notwendig ist. Bis zu zehn Gigawatt Photovoltaik-Leistung könnten bis 2030 fehlen, rund sechs Gigawatt bei der Onshore-Windenergie und zwei bis drei Gigawatt bei der Biomasse. Bis zu vierzig Prozent der für 2030 angepeilten Erneuerbare-Kapazitäten stünden auf wackeligen Füßen.
Von falschen Annahmen geht die Bundesregierung auch beim Stromverbrauch aus. Im Zuge der Sektorenkoppelung liegt er nach Einschätzung der Analysten 2030 bei 630 Terawattstunden – das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit 580 Terawattstunden. Selbst wenn der anvisierte Erneuerbare-Zubau so kommt wie im EEG 2021 anvisiert, lässt sich damit bei einem Verbrauch von 630 Terawattstunden nur ein Anteil von 62 Prozent decken. Mit den aufgeführten Lücken beim Erneuerbaren-Ausbau sinkt der Anteil gar auf 54 Prozent, kaum mehr als bereits heute erreicht ist.
Förderung auch Ende des Jahrzehnts unverzichtbar
Besonderes Augenmerk widmet Lorenz der Frage, wie der Ausbau der Erneuerbaren in Zukunft finanziert werden soll. Im EEG 2021 heißt es, er solle „so weit wie möglich marktgetrieben“ werden. Der Systemwechsel solle in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts erfolgen. Die Aurora-Experten kommen bei ihren Modellierungen zu dem Schluss, dass der Erneuerbare-Anteil 2030 nur bei 49 Prozent liegen wird, wenn ab 2027 nur noch marktbasiert ausgebaut wird. Grund dafür ist, dass die Preise im Strommarkt mit steigendem Erneuerbaren-Ausbau sinken werden, so dass es Betreiber immer schwerer haben, die Stromgestehungskosten zu decken.
Nur bei stark steigenden CO2-Preisen könnte der nötige Ausbau ganz ohne Förderung gelingen. Allerdings müsste der Preis dafür 2030 bei 120 Euro pro Tonne liegen – „aus derzeitiger Sicht wirklichkeitsfremd“, kommentiert Lorenz.
„Bundesregierung soll Warnungen aus der Branche und von Analysten ernst nehmen“
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sieht sich in der Analyse von Aurora Energy Research bestätigt. „Dass der Umstieg auf einen rein marktgetriebenen Ausbau nicht vereinbar mit dem 65-Prozent-Ziel ist – es sei denn mit extrem hohen CO2-Preisen – macht die Notwendigkeit eines tragfähigen EEG umso deutlicher“, erklärt BEE-Präsidentin Simone Peter.
Peter verweist darauf, dass sich die Bundesregierung selbst verpflichtet hat, das EEG in diesem Frühjahr nochmals nachzubessern. Diese Korrektur müsse die Anpassung der EU-Klimaziele ebenso berücksichtigen wie einen steigenden Bruttostrombedarf durch die wachsende Sektorenkopplung. Deswegen sei ein nationales Ausbauziel von 80 Prozent Erneuerbaren im Stromsektor bis 2030 und die entsprechende Anpassung der Ausbau- und Ausschreibungsmengen notwendig, so Peter.
Zudem müssten Hürden im Gesetz, die der Entfesselung der Erneuerbaren entgegenstehen, beseitigt werden. Dazu zählten die weit reichenden Änderungen des Ausschreibungsdesigns zum Nachteil einzelner Technologien, die kurzfristig in die EEG-Novelle 2021 einflossen. Bei der Photovoltaik zum Beispiel sei die Wahlmöglichkeit, ab 300 Kilowatt an der Ausschreibung teilzunehmen oder alternativ eine Vergütung für nur 50 Prozent des Stroms zu erhalten, eine künstliche Marktbremse. „So wird Wettbewerb ins Absurde geführt und die Branche zusätzlich verunsichert“, sagt Peter. Die Bundesregierung solle die Warnungen aus der Branche und von Analysten ernst nehmen, dass ohne ambitioniertere Ausbauziele im EEG die Zielverfehlung beim Klimaschutz drohe.
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Alle diese von den genannten Ziele liesen sich in kürzester Zeit erreichen, wenn die Bundesländer die Kontrolle über das Mittelspannungsnetz und die nötigen erhielten, also eine Verstaatlichung des Stromtransportes vornehmen. Bei Aktiengesellschaften könnte der Rückkauf der Aktien über den genannten Staatsfond erfolgen, Hochspannungsleitungen sollten der staatlichen FirmaTENNET unterstellt werden.
Den Vertretern einer reinen unkontrollierten spekulativen Marktwirtschaft sei ein historisches Argument entgegengehaltne: der Einstieg in das Wirtschaftswunder erfolgte unter (!) staatlicher Kontrolle über die Energieversorgung , das war der entscheidende Vorsprung Deutschlands vor den anderen westlichen Staaten, die nach dem Krieg uu dem alten aktiiendomonierten spekulativen und ausbeuterischemn System zurückkehrten mit allen seinen sozialen Verwerfungen und instabilen politischen Strukturen. Ein Argument aus der Gegenwart: die heute erfolgreichste Volkswirtschaft ist die chinesische, während die der USA moralisch, und damit auch politisch und folgliich
auch wirtschaftlich immer weiter ins Chaos trudeln wird. Man kann moralisch – juristische, politische und wirtschaftliche Probleme einer Volkswirtscht nicht streng voneinander trennen. Ziel Deutschlands muss es jetzt sein: eine von der Mehrheit des Volkes akzeptierte Volkswirtschaft mit einem sehr tief gehenden gesellschaftlichen Kontrollsystem – ähnlich China – zu entwickeln und trotzdem die Demokratie hochzuhalten. Das jetzige aktiendominierte System ist wegen der zunehmenden sozialen Spaltung ( siehe USA ) dem Untergang geweiht. Und den optimalen Beginn einer solchen besonnenen Entwicklung ( nicht Revolution ) zum Besseren könnte die Verstaatlichung des Strom – Speichernetzes darstellen . Dann könnten Erzeuger und
Entversorger wirklich direkt frei (!) miteinander verhandeln ohne die jetzt den Strom unnötig verteuernden Netzgesellschaften.. Dass der Eigenverbrauch auch der Betriebe ohne einzwängende Formalitäten und bürokratische Regelungen und ünnötige künstlich die Energiewende zu Gunsten von RWE etc. ausbremsende Maßnahmen möglich sein muss, ist eigentlich selbstverständlich ( ! ). Billiger als mit eigenen PV Anlagen über Parkflächen, auf Dächern und sonstiegem Betriebsgelände kann kein Betrieb Strom erhalten. Bis jetzt aber haben das von Herrn Altmaier geleitete Ministerium erstellte Regelungen erfolgreich verhindert , ganz im schroffen Gegensatz zu den öffentlichen Lippenbekeenntnissen zum Klimaschutz. Diese Diskrepanz zwischen Absichtsrrklärungen und tatsächlichem Handeln lässt schon an Schizophrenie denken!