Eigentlich sollte mit der EEG-Novelle 2021 der Weiterbetrieb der Photovoltaik-Anlagen, die nach 20 Jahren ab kommendem Jahr aus der Solarförderung fallen, auf solide Füße gestellt werden. Doch die vorgesehenen Regelungen im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums halten viele in der Branche für unzureichend. Unterlegt wird dies nun mit einer Studie von EUPD Research, die im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) entstand und am Montag offiziell veröffentlicht wurde. Sie trägt den Titel: „Wirtschaftliche Dimension der Diskriminierung von Ü20-Photovoltaik-Anlagen im Kabinettsentwurf EEG 2021“.
Demnach droht die Stilllegung von bis zu 447.000 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3,37 Gigawatt bis 2030. Dabei könnten diese technisch noch für bis zu zehn weitere Jahre Solarstrom produzieren. „Die Mehrzahl der Betreiber werden ihre Solaranlagen abschalten, sobald sie nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, da sich ihr Weiterbetrieb dann nicht mehr rechnet. Ursache dafür sind geplante neue Auflagen zum Einbau teurer Messtechnik sowie die finanzielle Belastung selbst verbrauchten Solarstroms mit der EEG-Umlage“, erklärte Studienautor Martin Ammon, der auch Geschäftsführer von EUPD Research ist.
In dem Kurzgutachten wird ferner ausgezeigt, dass ein Weiterbetrieb der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen ohne Anschlussförderung für die Betreiber möglich wäre. Eine Kombination aus solarem Eigenverbrauch und Vergütung des Überschussstroms zu Großhandelspreisen würde ausreichen. Allerdings müsse dazu auf die geplanten Auflagen verzichtet werden, zumal die Nachrüstung mit teurer Messtechnik bei kleinen Photovoltaik-Anlagen unverhältnismäßig und ohne Mehrwert für die Netzstabilität wäre. Bei der geplanten Umlagebelastung verstoße die Bundesregierung zudem gegen die EU-Erneuerbaren-Richtlinie, wonach Eigenverbrauch bei Anlagen bis 30 Kilowatt ohne Abgaben und Umlagen ermöglicht werden soll.
„Ein wirksamer Klimaschutz braucht jedes verfügbare Megawatt an Solarleistung. Der Bundestag muss jetzt einen barrierefreien Weiterbetrieb ausgeförderter Solaranlagen sicherstellen und den Gesetzesentwurf entsprechend überarbeiten“, erklärte BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Er bezeichnete es als „weder trag- noch vermittelbar“, wenn die Betreiber von Kohlekraftwerken für die Stilllegung großzügig entschädigt werden und bei kleinen Betreibern von Photovoltaik-Anlagen noch zusätzlich eine „Sonnensteuer“ verlangt wird, wenn sie nicht den Stecker ziehen.
Seine Hoffnung setzt der BSW-Solar nun auf den Bundesrat sowie einzelne Regierungsabgeordnete, die bezüglich der Post-EEG-Anlagen aber auch bei weiteren Regelungen im EEG-Entwurf deutliche Nachbesserungen gefordert haben. Kommt es nicht dazu, dann drohen nach den Berechnungen rund 26 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom einfach wegzufallen. Dies entspreche dem Jahresstromverbrauch von rund 10 Millionen Durchschnittshaushalten in Deutschland. Zudem drohten damit 6,4 Millionen Tonnen zusätzliche CO2-Emissionen sowie ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden auch für die Speicher- und Mobilitätsbranche. EUPD Research geht von Umsatzverlusten von mehr als einer Milliarden Euro bis 2030 aus.
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Da kann einem nur schlecht werden wenn man sowas liest. Das Leute sich aus dem bisherigen System aus Stromkauf lösen konnten scheint Herrn Altmeier aber gehörig zu stören.
Was macht dieses Gesetz überhaupt für einen Sinn wenn es Mitte nächsten Jahres eh gegen EU Gesetze verstößt? Ob wir dann auch eine Entschädigung erhalten ähnlich wie bei Maut, Kohle oder Atom? 😉
Der Verstoß gegen EU-Recht bei EEG-Umlage auf Eigenverbrauch wird oft kolportiert, ist aber eher fraglich. Entscheidend ist, dass dadurch die Wirtschaftlichkeit der Anlage wegfällt. Diese Beweisführung ist nicht ganz trivial und überdies im Einzelfall zu entscheiden. Leider. Bei 30 kwp und ordentlich Eigenverbrauch, erwirtschaftet man die EEG-Umlage spielend und bleibt bei einer positiven Rendite. Nach unten hin wirds immer schwieriger und letztlich kommt es auf den Preis an, den einem der Installateur abgeknöpft hat. Meistens ja viel zu viel.
Aber ich denke, um diesen Umstand für eine hinreichende Zahl von Fällen darzulegen, ist die Studie gemacht worden. Politisch Druck aufbauen, ist das einzige, was hilft.
Tim Wolf sagt:
Der Verstoß gegen EU-Recht bei EEG-Umlage auf Eigenverbrauch wird oft kolportiert, ist aber eher fraglich. Entscheidend ist, dass dadurch die Wirtschaftlichkeit der Anlage wegfällt. Diese Beweisführung ist nicht ganz trivial und überdies im Einzelfall zu entscheiden.
@ Tim Wolf.
Im Einzelfall haben Sie wohl Recht. Deshalb muss man die EEG Umlage als Solche, in der gegenwärtigen Konzipierung, europarechtlich in Frage stellen. Seit 2010 besteht die EEG Umlage aus der „Nummerischen“ Differenz zwischen den EEG Vergütungen und den Börsenpreisen.
Das bedeutet, wenn die Börsenpreise sinken, und infolge dessen die Versorger sich billigen Strom beschaffen können steigt die EEG Umlage.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dieses Paradoxon mit den EU Richtlinien zu vereinbaren ist.
Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Das gilt leider auch für Herrn Altmaier und er wird die PV weiter so gut behindern, wie es irgendwie geht. Da sollte man sich keiner Illusion hingeben.
Ich hatte es schonmal vorgerechnet: am interessantesten wird es sein, die alten Module zu verkaufen und neue auf die alte UK zu legen und wieder von vorne anzufangen. UK, Kabel und ggf. WR sind ja weiter zu verwenden. Einzig der neue Zählerschrank nervt, aber den kann man dann immerhin mit abschreiben.
Da gibt der Verband viel Geld für eine Studie aus, die dann von weltfremden Bedingungen ausgeht. Bsp: Weiterbetrieb einer kleinen 3 kWp in Volleinspeisung. Dabei muss an der Anlage nichts verändert werden. Wieso sollte ich dann einen Anlagencheck für 200 Euro machen, einen neuen Wechselrichter für 875 Euro kaufen und jährliche Kosten für Versicherung und Wartung von 125 Euro haben. So hohe Kosten werden natürlich mit 3 ct / kWh nie wieder hereingespielt. Real wird man nichts von allem machen, es ist nur eine Betreiberhaftpficht für ca. 30 Euro zu empfehlen, die braucht man aber auch, wenn die abgeschaltete Anlage auf dem Dach verbleibt. Die 3 kWp bring 3 * 800 kWh zu 3 ct = 72 Euro, macht also weitere 7 Jahre einen Gewinn von 42 Euro. Die Kritik an der Praxisfremdheit der Studie soll aber keineswegs die katastrophalen Ideen des EEG 2021 rechtfertigen.
„Demnach droht die Stilllegung von bis zu 447.000 Photovoltaik-Anlagen…bis 2030“
Dann würde ich vorschlagen, dass zumindest diese Anlagenbetreiber*Innen und noch vielleicht Andere ihren politischen Vertretern im Wahlbezirk einen Brief schreiben und deren Position zu diesem Thema abfragen – wenn es sich dabei auch um MdB’s handelt sollte das nicht von Nachteil sein 😉
@Andreas Fendt zu dem Thema „Praxisfremdheit“ ist sind die Hinweise vom Verbraucherschutz NRW zu beachten. Es wird wärmstens Empfohlen eine „Check“ vor dem Weiterbetrieb durchzuführen. Der Verbraucherschutz geht dabei von 250€-300€ aus (Artikel auf PV-Magazin).
Konkret: Die bedingungen sind nicht weltfremd, sondern ein Szenarion das durchaus der Empfelung des Verbraucherschutzes folgt.
Die einzige Fremdheit zur Praxis, finde ich im EEG2021!
Hat jemand ernsthaft was Anderes vom EEG-Entwurf erwartet ?
Herr Teyssen von E.ON hat es doch vor ein paar Jahren klar formuliert: PV-Eigenverbrauch ist wie Schwarzbrennerei von Alkohol zu betrachten. Das war schon 2013. Er warnte damals, Deutschland würde in Solarstrom ertrinken.
Und um genau das zu Verhindern geht die fossile Lobbymafia seit Jahren ganz stringent vor.
Ein Schritt nach dem Anderen zum systematischen Ausbremsen: Eigenversorgungsumlage, Ausschreibungen, PV-Deckel, Speicher als Letztverbraucher und so weiter.
Klar strukturiert wird schon bei der Gesetzgebung auf die rechtliche Ausgestaltung Einfluß genommen und dann konsequent auf die entsprechende regulatorische Umsetzung durch die Bundesnetzagentur geachtet.
Das BMWi mit der Sprechblase Altmaier ist doch nur ausführendes Organ und der Hanswurst der Lobbyisten. Die Frage lautet wie immer: qui bono ?
Wann darf man endlich wieder über die Nutzung der Kernenergie nachdenken?
Sie allein widerspricht nicht dem Schutzziel im Grundgesetz Artikel 20a.
@ Heinrich Bonnenberg.
Hat Ihnen das jemand verboten ??
Die Chinesen bauen auf und die deutsche Politik baut ab. Laecherlicher gehts nimmer in Deutschland.
Gesetze sind in D nur fuer Lobbyisten zum Erhalten der Pfruende da.
Von den Gruenen hoert man praktisch nix! Haben sich ja hoch dotiert bequem eingerichtet.
Da muesste doch ein Aufschrei sondersgleichen durch den Bundestag hallen.
Aber nix, gar nix.
Der Black Out wird kommen, unweigerlich. Danach, nach vielen Opfern, moechte ich in keiner dieser schon jetzt unglaubwuerdigen Politikerhaeuten aller Parteien stecken.
Ueber Klimaschutz den Buerger abzocken, aber bei der Gesetzgebung die Konzernwillen durchwinken. Sagen, aber das Gegenteil tun.
Unwaehlbar, allesamt.
Zur Frage der Zulässigkeit von EEG-Umlage auf Eigenverbrauch bei ausgeförderten Anlagen, Einbaupflichten von Smart-Metern und ähnlichem sei als Lektüre empfohlen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/806742/8c6a55be622dac6d6cd3b923aabc966c/19-9-870_Mueller_Stiftung_Umweltenergierecht-data.pdf
Ab Seite 4 werden die juristischen Fragwürdigkeiten des Entwurfs gut verständlich dargestellt.
Wie ich schon vorher schrieb, wird eine EEG-Umlage auf Anlagen kleiner 30 kWp möglich (nicht sinnvoll) sein. Der Ausschluss des EV bei PV-Anlagen (Einspeiseverpflichtung) wird es eher nicht sein. Intelligente Messsysteme als Voraussetzung für EV bei ausgeförderten Anlagen scheint ebenso unzulässig.
Ein sehr schönes Gutachten, dass auch dem juristischen Laien eingängig sein dürfte.
Die EUPD Kurzstudie hat Varianten mit und ohne Speicher untersucht. Die Variante Elektroauto gab es aber nur in Kombination mi einem Speicher.
Interessanterweise ist die Variante Elektroauto OHNE Speicher bei Anlagen unter 10 kWp aber die einzig wirtschaftliche.
Meine Rechnung ergibt für eine 6 kWp Anlage folgende Kapitalwerte (Gewinn bzw. Verlust über 10 Jahre):
Speicher Speicher
E-Auto n y
n -304 -2928
y 2281 -1531
Der größte Gewinn errechnet sich bei Anschaffung eines Elektroautos, der größte Verlust bei Anschaffung eines Speichers. Die Anlage ohne E-Auto und Speicher macht zwar Verlust, wäre aber bei Wegfall der EEG Umlage auf Eigenverbrauch wirtschaftlich.
Ich will kurz meine Situation aus der Sicht eines „Opfers“schildern.
Ich habe eine PV Anlage mit einer Leistung von 3,6 kWp. Die Anlage ist seit 23 Jahren in Betrieb. Ich erzeuge mit ihr im Schnitt 3200 kWh im Jahr. Bei einer Volleinspeisung würde ich nach der derzeitigen Regelung knapp 100 € bekommen. Bei einem 100%tigem Eigenverbrauch würde ich ca 0,13€ pro kWh einsparen das wären dann ca 400€ pro Jahr.
Wer rechnen kann erkennt, dass für mich bei diesen Bedingungen, nur eine Abschaltung der Anlage sinnvoll ist.
Danke liebe Politiker.