Studie: Post-EEG-Anlagen im EEG-Entwurf wirtschaftlich diskriminiert

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Eigentlich sollte mit der EEG-Novelle 2021 der Weiterbetrieb der Photovoltaik-Anlagen, die nach 20 Jahren ab kommendem Jahr aus der Solarförderung fallen, auf solide Füße gestellt werden. Doch die vorgesehenen Regelungen im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums halten viele in der Branche für unzureichend. Unterlegt wird dies nun mit einer Studie von EUPD Research, die im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) entstand und am Montag offiziell veröffentlicht wurde. Sie trägt den Titel: „Wirtschaftliche Dimension der Diskriminierung von Ü20-Photovoltaik-Anlagen im Kabinettsentwurf EEG 2021“.

Demnach droht die Stilllegung von bis zu 447.000 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3,37 Gigawatt bis 2030. Dabei könnten diese technisch noch für bis zu zehn weitere Jahre Solarstrom produzieren. „Die Mehrzahl der Betreiber werden ihre Solaranlagen abschalten, sobald sie nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, da sich ihr Weiterbetrieb dann nicht mehr rechnet. Ursache dafür sind geplante neue Auflagen zum Einbau teurer Messtechnik sowie die finanzielle Belastung selbst verbrauchten Solarstroms mit der EEG-Umlage“, erklärte Studienautor Martin Ammon, der auch Geschäftsführer von EUPD Research ist.

In dem Kurzgutachten wird ferner ausgezeigt, dass ein Weiterbetrieb der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen ohne Anschlussförderung für die Betreiber möglich wäre. Eine Kombination aus solarem Eigenverbrauch und Vergütung des Überschussstroms zu Großhandelspreisen würde ausreichen. Allerdings müsse dazu auf die geplanten Auflagen verzichtet werden, zumal die Nachrüstung mit teurer Messtechnik bei kleinen Photovoltaik-Anlagen unverhältnismäßig und ohne Mehrwert für die Netzstabilität wäre. Bei der geplanten Umlagebelastung verstoße die Bundesregierung zudem gegen die EU-Erneuerbaren-Richtlinie, wonach Eigenverbrauch bei Anlagen bis 30 Kilowatt ohne Abgaben und Umlagen ermöglicht werden soll.

„Ein wirksamer Klimaschutz braucht jedes verfügbare Megawatt an Solarleistung. Der Bundestag muss jetzt einen barrierefreien Weiterbetrieb ausgeförderter Solaranlagen sicherstellen und den Gesetzesentwurf entsprechend überarbeiten“, erklärte BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Er bezeichnete es als „weder trag- noch vermittelbar“, wenn die Betreiber von Kohlekraftwerken für die Stilllegung großzügig entschädigt werden und bei kleinen Betreibern von Photovoltaik-Anlagen noch zusätzlich eine „Sonnensteuer“ verlangt wird, wenn sie nicht den Stecker ziehen.

Seine Hoffnung setzt der BSW-Solar nun auf den Bundesrat sowie einzelne Regierungsabgeordnete, die bezüglich der Post-EEG-Anlagen aber auch bei weiteren Regelungen im EEG-Entwurf deutliche Nachbesserungen gefordert haben. Kommt es nicht dazu, dann drohen nach den Berechnungen rund 26 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom einfach wegzufallen. Dies entspreche dem Jahresstromverbrauch von rund 10 Millionen Durchschnittshaushalten in Deutschland. Zudem drohten damit 6,4 Millionen Tonnen zusätzliche CO2-Emissionen sowie ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden auch für die Speicher- und Mobilitätsbranche. EUPD Research geht von Umsatzverlusten von mehr als einer Milliarden Euro bis 2030 aus.

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