Das Vier-Säulen-Modell der Energiewende

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Ende 2019 erzeugten über 1,7 Millionen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland 45,52 Terawattstunden Sonnenstrom und deckten so rund acht Prozent des Brutto-Stromverbrauchs hierzulande ab. Damit hat die Bundesregierung zwar ihr Jahresziel für die Erzeugung von Solarstrom übertroffen, die Ziele der Energiewende liegen dennoch in weiter Ferne.

An besonders sonnigen Tagen kann Strom aus Solarenergie teils bis zu 50 Prozent des momentanen Stromverbrauchs in Deutschland abdecken. Trotzdem ist ein massiver Ausbau der installierten Photovoltaik-Leistung zwingend notwendig, soll der gesamte Energiebedarf Deutschlands bis 2050 komplett durch erneuerbare Energien erfolgen. Das hat jetzt auch der World Energy Outlook 2020 bestätigt. Demnach ist die Photovoltaik das Zugpferd der globalen Energiewende.

Ausbauziele könnten an Förderstopp scheitern

Um den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs anzuheben, wie es der Koalitionsvertrag vom März 2018 als Zwischenziel vorsieht, ist ein jährlicher Photovoltaik-Ausbau von mindestens zehn Gigawatt notwendig. Vorangetrieben durch das EEG betrug die installierte Photovoltaik-Leistung in den Jahren 2010 bis 2012 schon einmal rund 7,5 Gigawatt. Seitdem kommt der Ausbau aber nur noch langsam voran.

Dass innovative Finanzierungskonzepte zwingend notwendig sind, stellte das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme in seinem Leitfaden „Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland“ vom März 2020 fest. Demnach fehlen für eine vollständige Energieversorgung mit erneuerbaren Energien bis 2050 noch rund 350 Gigawatt an Photovoltaik-Leistung. Im Sommer 2020 waren deutschlandweit erst rund 52 Gigawatt für die Stromversorgung durch Solarenergie erreicht.

Immerhin, im Jahr 2020 legt der Zubau erstmals wieder spürbar zu. Viele Marktteilnehmer sehen hier aber vorgezogene Effekte, nachdem die anstehende EEG-Novelle insbesondere für Anlagen auf Dächern deutliche Einschränkungen vorsieht.

Individuelle Finanzierungslösungen sind gefragt

Beispiele für die gelungene Finanzierung von Photovoltaik kommen bereits aus der Privatwirtschaft: Als erfahrener Partner für Sonnenenergie unterstützen wir bei der Umweltbank kleine Solaranlagen. Ebenso fördern wir große Photovoltaik-Projekte ab einer Leistung von 250 Kilowattpeak mit individuellen Finanzierungslösungen. Im Solarbereich sind wir sehr stark im Markt vertreten – so ist es uns im Jahr 2019 gelungen, im Bereich der größeren Photovoltaik-Anlagen circa zehn Prozent des deutschlandweiten Ausbaus zu finanzieren.

Damit die Energiewende in Deutschland ein Erfolg wird, ist aus unserer Sicht ein Vier-Säulen-Modell für die Marktintegration erneuerbarer Energien notwendig.

Säule 1: Alle machen mit

Zunächst gilt es, eine breite Akzeptanz für Photovoltaik-Anlagen in der Bevölkerung zu schaffen und zu erhalten. Damit das klappt, ermöglichen wir Bürgern, Vereinen oder Interessengemeinschaften selbst Teil der Energiewende zu werden – durch attraktive Konditionen für den Bau auch kleinerer Anlagen, etwa auf Dächern von Privathäusern. Im Gegensatz zur weithin sichtbaren Windenergie mit hohen Masten, ist die Solarenergie bei vielen Menschen schon angekommen. Auf bald jedem 20. Dach sind Solarmodule zu sehen.

Weitere Vorteile dieser Säule: Es müssen keine großen Stromleitungen durchs Land gezogen werden, weil die gewonnene Energie dort verbraucht wird, wo sie gewonnen wird. Relevante Überproduktionen bleiben aus. Da die Investoren dieser „Bürgerenergie“ den gesamten Strom, den sie produzieren, auch verkaufen können, ist es ein sicheres Investment für alle Parteien. Das schafft Akzeptanz und Bereitschaft, auch größere Anlagen „vor der Haustür“ zuzulassen.

Durch die Herabsetzung der Ausschreibungsgrenze von 750 auf 500 Kilowatt reduziert die EEG Novelle 2021 nun jedoch die Sicherheit und Planbarkeit von Anlagen größer als 500 Kilowatt und bremst damit den weiteren Zubau im Dachsegment gewaltig ab. Aufgrund der stark gefallenen Vergütungssätze ist es schon jetzt sehr herausfordernd, Anlagen zu wirtschaftlichen Bedingungen zu errichten. Je kleiner sie werden, desto spezifisch teurer sind diese Anlagen. Hier sehen wir die Notwendigkeit, die Vergütungssätze wieder attraktiver zu gestalten. Zuletzt waren sie schneller gesunken, als der Markt dieses mit niedrigeren Errichtungskosten kompensieren kann.

Säule 2: Durch professionelle Investitionen Klimaziele erreichen

Um die Ausbauziele für erneuerbare Energien in der Bundesrepublik zu erreichen, ist ein stetiger Ausbau von Photovoltaik-Anlagen notwendig. Gleichzeitig sollen die volkswirtschaftlichen Kosten gering bleiben. Aus unserer Sicht gelingt das am besten, wenn den Investoren dabei ein gewisses Maß an Sicherheit geboten wird. Diese sollen zwar zunächst bei Ausschreibungen um den Preis wetteifern, sie können aber nach einem Zuschlag Investitionssicherheit genießen. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten, denn die Volkswirtschaft fördert nur Anlagen auf Basis eines marktbasierten Vergütungspreises. Außerdem kann die Solarbranche angesichts der planbaren Grundauslastung für den Bau von Solaranlagen in Säule eins und zwei Fachkräfte in den Betrieben halten. Damit sichert die Volkswirtschaft zugleich ihre Ausbauziele ab.

Säule 3: Photovoltaik-Anlagen ohne EEG-Förderung bauen

„Bauen wie ich will – sofern es baurechtlich möglich ist – ohne die Einschränkungen des EEGs“ – das ist einfach gesprochen die dritte Säule unseres Umweltbank-Modells. Hierbei trägt der Investor das volle Risiko, da keine Marktprämie und damit keine Belastung des EEG-Kontos mehr entsteht. Das bedeutet: Er muss zwar selbst einen Abnehmer für den Strom finden. Gleichzeitig kann er aber durch niedrige Errichtungs- und Betriebskosten für den Bau sehr großer Freiflächenanlagen seine Kosten so planen, dass er den Strom gewinnbringend landesweit zu marktüblichen Preisen verkaufen kann – etwa an große Stromhändler und Energieunternehmen.

Vorteil dieses Vorgehens: Der so produzierte grüne Strom ist nicht EEG-vergütet und kann für große Industrieunternehmen interessant sein. Nach dem Erwerb können sie ihn nutzen, um ihren eigenen Nachhaltigkeitszielen näher zu kommen. Die Nachfrage seitens der Unternehmen ist groß und so gilt der Weiterverkauf des Photovoltaik-Stroms durch die Stromhändler und Energieunternehmen als ein Geschäftsmodell mit Zukunft.

Wir bei der Umweltbank fokussieren uns neben einer Reihe weiterer Maßnahmen auf diesen wachsenden Markt für Freiflächenanlagen. Mitte 2019 fiel der Startschuss für die Umsetzung solcher nicht staatlich geförderter Projekte, die den Stromvertrieb zwischen einem Erzeuger und einem Abnehmer in „Stromkaufvereinbarungen“ regeln. Solche, Power Purchase Agreements (PPAs) genannten, Vereinbarungen halten fest, wie ein langfristiger Stromliefervertrag aussehen muss, der den Umfang der zu liefernden Strommenge, die ausgehandelten Preise oder die bilanzielle Abwicklung vorgibt. Eine Belastung des EEG-Kontos und damit eine Erhöhung der EEG-Umlage findet so nicht statt.

Vom EEG losgelöste Projekte zu finanzieren, ist nicht nur für uns Neuland. Bisher ist die Zahl der tatsächlich abgeschlossenen Verträge eher gering. Noch gibt es keine Standards und alle beteiligten Parteien tasten sich individuell mit dem Ergebnis heran, dass sehr hohe Transaktionskosten entstehen – insbesondere durch die Kosten von Rechtsanwälten. Das rechnet sich für kleinere Projekte eher nicht. Dennoch birgt der PPA-Bereich große Vorteile, denn wir legen damit die Grundlagen für ein Energiesystem, das in Teilen ohne Förderungen auskommen kann. Das heißt für uns Nachhaltigkeit.

Um die Chancengleichheit zu erhalten und einen zukünftigen Strommarkt auf wettbewerblicher Basis zu schaffen, müssen die Folgekosten der CO2-Emission zeitnah in Form einer CO2-Steuer im Stromsektor umgesetzt werden – analog der CO2 -Bepreisung der Bereiche Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021. Damit würde CO2-freier Strom entsprechend attraktiver und könnte sich am Markt gegen künstlich verbilligten – weil Umweltfolgekosten befreiten – Kohlestrom behaupten.

Säule 4: Durch kluge Investitionen Kapazitäten erhalten

Nur durch Investitionen für Bau und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen, wie es unser Modell über die Säulen eins bis drei vorschlägt, lässt sich wieder ein jährlicher Ausbau von mindestens zehn Gigawatt im Jahr erreichen. Damit der hohe Aufwand für diesen Nettoausbau nicht vergeblich ist, schlagen wir noch eine weitere Säule vor. Diese besagt, dass Altanlagen auch nach dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Förderung im Netz bleiben müssen. Der Abbau dieser sogenannten Post-EEG-Anlagen lässt sich nach unserer Meinung nur verhindern, indem sich diese Anlagen im Rahmen einer separaten Ausschreibung nach dem bisherigen Verfahren für die Zuteilung eines weiteren Vergütungszeitraums zwischen fünf oder zehn Jahren bewerben können. Kapitalgeber und Banken wären im Falle eines Zuschlags dann auch weiterhin bereit, Nachrüstungen zu finanzieren, damit sich die Anlagen auf dem aktuellen Stand der Technik befinden. Die Investitionskosten wären entsprechend durch den Weiterbetrieb gedeckt. Die Anlagen wiederum könnten solange im Netz bleiben, bis mindestens ihre Betriebskosten zuzüglich individueller Gewinnerwartungen durch gesicherte Einnahmen aus den Stromverkäufen kompensiert werden.

Auf einem guten Weg zur Energiewende

Unser Vier-Säulen-Modell für den Ausbau von Solarstrom bietet einen Lösungsweg dafür, wie Deutschland sein erklärtes Ziel einer vollständigen Energieversorgung mit erneuerbaren Energien bis 2050 noch erreichen kann. Damit das Land auf dem Weg dorthin jedoch nicht ins Stocken gerät, muss nicht zuletzt die Politik trotz der alles überlagernden Corona-Diskussion dazu beitragen, dass eine schnelle Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung wieder in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Das sind wir dieser und den kommenden Generationen schuldig. Gemeinsam können wir so an einer lebenswerten Zukunft für uns und unsere Kinder arbeiten.

— Der Autor André Hückstädt arbeitet seit 1997 für die Umweltbank und ist Leiter der Abteilung Energie und Infrastruktur. Der diplomierte Bankbetriebswirt ist zudem seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrats der Umweltprojekt AG und gehört seit 2019 dem Lenkungskreis der Umweltbank AG an. https://www.umweltbank.de/

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