WEMoG im Bundestag

Blick in den Bundestag, Reichstag

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Der Bundestag hat am Donnerstag das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes – abgekürzt WEMoG – befasst. Bereits am Mittwoch hatte der Rechtsausschuss die Annahme empfohlen. Der Bundestag nahm das Gesetz an. In der kommenden Woche wird sich der Rechtsausschuss des Bundesrates damit befassen. Es könnte von der Länderkammer dann in der Sitzung am 9. Oktober beraten werden. Am 1. November soll das novellierte Gesetz in Kraft treten.*

Das WEMoG soll künftig Wohnungseigentümern und Mietern die Installation einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erleichtern. Mit dem Gesetz haben sie einen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter, auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur errichten zu lassen. Zudem ist bei Beschlüssen über Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bei Eigentümergemeinschaften künftig eine einfache Mehrheit ausreichend. Bislang mussten alle Eigentümer solchen Maßnahmen zustimmen, bevor sie umgesetzt werden durften.

„Mit der Verabschiedung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz räumt der Bundestag heute endlich ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität aus dem Weg“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Dies sei insbesondere wichtig, da mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge zu Hause oder am Arbeitsplatz erfolgten. Der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten sei damit eine wichtige Voraussetzung für den Kauf eines Elektroautos – und in der Folge für den Erfolg der Elektromobilität.

Bislang standen Mieter und Wohnungseigentümern vor großen Hürden, wenn sie sich eine Ladesäule anschaffen wollten. Der BDEW habe daher dieses Recht seit langem eingefordert, hieß es weiter. Der Verband sieht mit dem Gesetz auch Erleichterungen für andere bauliche Modernisierungen und benennt den Einbau effizienterer Heizungen oder einer Photovoltaik-Anlage.

*Anmerkung der Redaktion: Der erste Absatz ist nach der Entscheidung im Bundestag am 18.09., 12:00 Uhr, aktualisiert worden.

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