Hamburg will 2023 eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten einführen

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Hamburg hat sich beim Klimaschutz viel vorgenommen. Am Montagabend beschloss der Senat zahllose konkrete Maßnahmen. Dabei ist geplant, den Klimaplan fortzuschreiben und ein neues Klimaschutzgesetz zu verabschieden. Darin ist vorgeschrieben, dass der CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 Prozent bis 2030 sinken soll. Basisjahr ist 1990. Bis 2050 will die Hansestadt klimaneutral sein. Dabei sollen im Klimaplan CO2-Minderungsziele in den Sektoren „Verkehr“, „Private Haushalte“, „Gewerbe, Dienstleistung, Handel“ und „Industrie“ festgeschrieben werden. Das neue Klimaschutzgesetz soll den verbindlichen rechtlichen Rahmen setzen. Es wurde nach dem Senatsbeschluss an die Bürgerschaft zur weiteren Beratung gegeben.

Darüber hinaus hat der Senat eine Reihe von konkreten Maßnahmen für die nächsten Jahre geplant, wie etwa Sanierungs- und Dekarbonisierungsfahrpläne, Energiestandards für Gebäude, Ausbaumaßnahmen für ÖPNV und Radverkehr sowie Förderungen von Klimaschutzprojekten und Vor-Ort-Beratungen für Unternehmen. Die Ziele des Klimaplans sollen im Klimaschutzgesetz verankert werden. Eine Reihe von inhaltlichen Festlegungen sind nach den Erklärungen des Senats bereits getroffen worden. Insgesamt sind rund 400 Maßnahmen rund um die Energieversorgung der Stadt geplant.

Eine davon ist die Einführung einer Pflicht für die Installation von Photovoltaik-Anlagen ab 2023. Diese soll für alle Dächer von gewerblichen und privaten Neubauten gelten. Mehr zur geplanten Solarpflicht wurde erst einmal nicht bekannt. Zudem will der Senat auch einen verpflichtenden Anteil an erneuerbaren Energien beim Tausch von Heizungsanlagen einführen. Dies soll bereits ab Mitte 2021 greifen. Ab 2022 soll der Einbau von Ölheizungen im Neubau untersagt werden; beim Austausch in Bestandsgebäuden soll 2026 Schluss sein. Die Gebäude in öffentlicher Hand sollen nach dem Willen des Senats in vorbildhafter Weise energieeffizient errichtet und saniert werden. Auch beim Fuhrpark will die Verwaltung vorangehen.

„Mit dem Klimaplan zeigen wir einen Weg auf, wie Hamburg seine Ziele konkret erreichen und seiner Verantwortung gerecht werden kann“, erklärte Umweltsenator Jens Kerstan. Für die Umsetzung des Klimaplans bis 2030 rechnet der Hamburger Senat mit Ausgaben von rund zwei Milliarden Euro. „Der Senat wird Milliarden investieren. Neben Investitionen, Förderung und Innovation brauchen wir in manchen Bereichen auch neue Regeln und Pflichten, damit wir schneller vorankommen, um unsere Ziele zu erreichen“, so Kerstan weiter. Allerdings wolle die Stadtregierung auf eine faire Verteilung der Lasten achten. „Klimaschutz bietet aber auch Chancen: Wenn wir die Herausforderung entschlossen annehmen, können die Verkehrswende, die Wärmewende und die nötige Modernisierung von Gebäuden, Kraftwerken und Industrie zum Jobmotor und Innovationstreiber für Hamburg werden.“

Erst Ende November hatten sich Grüne und CDU im Hamburger Stadtbezirk Eimsbüttel darauf verständigt, nach dem Vorbild Tübingen und Waiblingen eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten einzuführen. So soll künftig bei der Erstellung neuer Bebauungspläne eine solare Dachnutzung geprüft werden. Wo immer es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, soll dann eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage installiert werden. Diese Vorgabe des Bezirks gilt, auch wenn eine stadtweite Solarpflicht erst 2023 eingeführt wird.

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