Stecker-Solar-Geräte und das Finanzamt
Steuertipps: Was dabei herauskommt, wenn man die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen auf die Spitze treibt, lesen Sie in dem folgenden Artikel über Stecker-Solar-Geräte. Ab wann der Amtsschimmel wiehert und die Elster trällert, überlassen wir Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, und freuen uns auf die rege Diskussion.
Stecker-Solar-Geräte speisen üblicherweise wenig bis gar keinen Überschussstrom ins Netz oder der eingespeiste Strom wird weder abgerechnet noch vergütet. Sie dienen der teilweisen Eigenversorgung des privaten Haushalts mit Solarstrom. Eine Gewinnerzielungsabsicht im gewerblichen und steuerlichen Sinn ist damit in der Regel nicht verbunden.Wenn gar kein Strom ins Netz abgegeben wird, ist das Gerät für das …
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