Warten oder starten?
Steuertipps: Kurz vor Jahresende stellt sich den Käufern neuer Photovoltaikanlage die Frage: Jetzt noch in Betrieb nehmen oder bis Neujahr warten und die Einspeisevergütung ein Jahr länger kassieren? Auch die steuerlichen Folgen dieser Entscheidung sollten berücksichtigt werden.
Die Verbraucherzentrale NRW hat kürzlich einmal ausgerechnet, ab wann es sich lohnen könnte, bis Neujahr zu warten: Im November und Dezember wäre das der Fall. Der Vorteil einer Inbetriebnahme Anfang Januar 2019 statt Ende Dezember 2018 beträgt beispielsweise für eine Fünf-Kilowatt-Photovoltaikanlage rund 270 Euro. Der Grund dafür liegt im Vergütungszeitraum, den das EEG definiert. Demnach …
Werbung
Werbung
Werbung
Werbung