Bundesrat will urbane Photovoltaik-Potenziale heben

Teilen

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Bundesregierung aufgefordert, bestehende Hemmnisse bei der Förderung erneuerbarer Energien zu beseitigen. Dabei geht es der Ländervertretung vor allem darum, die Energiewende in den Städten voranzubringen – und alle vorhandenen Photovoltaik-Potenziale zu heben. Denn die Photovoltaik sei in Städten geradezu ideal, da der Ausbau auf Dachflächen besonders flächenschonend sei.

Konkret fordert der Bundesrat, das Potenzial von Mehrfamilienhäusern besser zu nutzen. Mieterstromanlagen und Quartierskonzepte zur Energieversorgung seien wichtige Elemente in einem dezentralen und auf Erneuerbaren basierenden Energieversorgungssystem und könnten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des lokalen Stromnetzes in urbanen Räumen leisten. Bei Mieterstromprojekten sei es sinnvoll, künftig pro Gebäude Anlagen mit bis zu 250 Kilowatt Leistung zuzulassen. Zurzeit liegt die Grenze bei 100 Kilowatt. Auch die zusätzliche Begrenzung von förderfähigen Mieterstromprojekten auf insgesamt 500 Megawatt pro Jahr sei energiepolitisch kontraproduktiv und überflüssig; diese sei zu streichen.

Darüber hinaus plädiert die Ländervertretung dafür, Mieterstromprojekte auch auf Gewerbegebäuden zuzulassen sowie die Direktvermarktung von Reststrom aus Anlagen der Eigenversorgung oder aus Mieterstromanlagen zu erleichtern. Auch die Steuerschraube will der Bundesrat lockern. Es müsse verhindert werden, dass das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führe. Zudem sei zu prüfen, ob Kleinanlagen nach EEG bis zu einer Bagatellgrenze von der Einkommens- und der Umsatzsteuer befreit werden sollten.

Die Einführung eines separaten Ausschreibungssegments für große Dachflächen-Photovoltaikanlagen hält der Bundesrat ebenfalls für sinnvoll. Grund sei, dass Photovoltaik-Dachanlagen gegenüber Freiflächen-Anlagen in aller Regel Wettbewerbsnachteile aufweisen würden, welche die Zuschlagschance im Ausschreibungssystem gravierend einschränke. Die Vorteile großer Dachflächen-Anlagen – vor allem die Möglichkeit der erneuerbaren Stromerzeugung in besonderer Nähe zu Verbrauchern und innerhalb gut ausgebauter urbaner Stromnetze – könnten damit nicht zum Tragen kommen.

„Im Interesse des Klimaschutzes und zur Erreichung der europäischen, nationalen und regionalen Erneuerbare-Energien-Ausbauziele ist es erforderlich, die urbanen Zentren des Landes in die Energiewende maßgeblich mit einzubeziehen, denn nur so kann eine bisher vorrangig auf die Stromerzeugung fokussierte Energiewende eine Energiewende in allen Sektoren werden, ohne das Stromübertragungsnetz zusätzlich zu belasten“, begründet der Bundesrat seine Entschließung. Diese wird nun der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet. Feste Fristen gibt es dem Bundesrat zufolge dafür allerdings nicht.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.