EU-Trilog: Keine Belastungen bei Photovoltaik-Eigenverbrauch bei Anlagen bis 30 Kilowatt

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In den vergangenen Jahren haben einige europäische Länder finanzielle Belastungen für den Photovoltaik-Eigenverbrauch eingeführt, darunter auch Deutschland. Dies könnte sich bald ändern. Im Zuge des Trilogs zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament wird derzeit über die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie verhandelt. Am Mittwoch verständigten sich die Verhandler darauf, dass dass die Selbst- und Direktversorgung von Verbrauchern und Mietern mit erneuerbaren Energien künftig nicht mehr diskriminiert und behindert werden darf. Nach der Neufassung der Richtlinie soll dies speziell für Erneuerbaren-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung gelten.

Mit der neuen Direktive soll ein klarer und stabiler Rahmen für den privaten Eigenverbrauch geschaffen werden, wie es auf der Website des EU-Rats heißt. Nur wenn der Eigenverbrauch „exzessiv zunimmt“, dürften EU-Mitgliedsstaaten Gebühren erheben. Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht nach dieser Einigung die Bundesregierung am Zug. Sie sollte nun zeitnah bestehende Hürden für Eigenverbrauch und Quartierskonzepte abbauen. „Sonnensteuern auf selbst verbrauchten Solarstrom werden nun ebenso fallen müssen wie der 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für die Photovoltaik im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz“, sagte BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

In Deutschland fallen für den Photovoltaik-Eigenverbrauch bei Anlagen ab zehn Kilowatt Leistung und einer Erzeugung von mehr als 10 Megawattstunden jährlich, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, 40 Prozent EEG-Umlage an. Bei Direktlieferung oder der Versorgung von Mietern mit Solarstrom muss sogar die volle EEG-Umlage von derzeit 6,792 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden.

Die Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauch hat Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte. „Die Belastung des Eigenverbrauchs hat zu einem deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Markts beigetragen. Fällt diese Marktbarriere, könnte auf Gewerbe-, Industrie- und Wohngebäuden noch deutlich mehr Solarpotenzial gehoben und die Klimabilanz Deutschlands erheblich verbessert werden“, ist Körnig sicher.

Bereits zuvor hatten sich die Teilnehmer am Trilog auf ein ambitioniertes Erneuerbaren-Ausbauziel bis 2030 verständigt. So sollen nun verbindlich 32 Prozent am europäischen Energiemix erreicht werden. Die Vertreter der Erneuerbaren hätten sich noch mehr gewünscht, immerhin liegt es aber über dem von der Bundesregierung präfierten Zielsetzung von 27 Prozent. „Wir haben uns zwar einen Anteil von 35 Prozent Erneuerbare Energie gewünscht, doch selbst dieses niedrigere Ziel werden wir nur mit einer deutlich stärkeren Nutzung der Solarenergie im Strom- Wärme- und Mobilitätsbereich erreichen können“, so Körnig.

Auch bei der Speichernutzung zeichnet sich eine Verbesserung gegenüber dem geltenden EEG ab. So ist in der Richtlinie vorgesehen, dass es keine Doppelbesteuerung etwa bei Netzentgelten für gespeicherten Strom geben darf, der im Haushalt später verbraucht wird. „Nach einem massiven Preisrückgang stehen Solarenergie und Speicher nun bereit, eine deutlich größere Rolle für eine sichere und preiswerte Energieversorgung zu leisten“, sagt Körnig weiter.

Die neue Richtlinie muss in einer der kommenden EU-Ratssitzungen bestätigt und formell auch noch vom EU-Parlament formell bekräftigt werden, wie es beim BSW-Solar heißt. Dann erfolgt die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Die Mitgliedsstaaten haben danach 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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