Versteht Baden-Württemberg „Auto“ besser als „Photovoltaik-Stromspeicher“?

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Die Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeichern, für welche das neue, seit dem 1. März gültige Förderprogramm „Netzdienliche PV-Batteriespeicher“ Investitionszuschüsse gewährt, sind in zwei wesentlichen Punkten leider sehr kontraproduktiv ausgefallen.

Damit man die Unsinnigkeiten der beiden angesprochenen Anforderungen, nämlich der des Mindestinstallationsverhältnisses und insbesondere der Begrenzung der Leistungsabgabe ins öffentliche Stromnetz auf 50 Prozent bei privaten bzw. auf 60 Prozent bei Gewerbeanlagen, besser verstehen kann, habe ich diese auf die Autowelt übertragen. „Auto“ wird ja in Baden-Württemberg in der Regel sehr gut verstanden.

Mein neues 50 Prozent-Auto

Da ich im schönen und fortschrittlichen Baden-Württemberg wohne, habe ich seit dem 1. März die Möglichkeit, für den Kauf eines neuen Autos eine Förderung der Landesregierung zu erhalten.

Also habe ich mir ein schönes Auto mit tollem Design und hochwertigen Komponenten gekauft, das sehr gut zu mir passt. Mein neues Auto kann bis zu 200 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell fahren, wenn alles optimal zusammenpasst. Allerdings habe ich die Landesförderung nur erhalten, da ich zugesagt habe, die 200 km/h nur auf meinem Privatgrundstück auszufahren.  Sobald ich mit meinem neuen tollen Auto auf die öffentlichen Straßen fahre, muss ich die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzen.

Das ist jetzt ja nicht sooo schlimm, denke ich mir, denn sehr oft bin ich ja eh´ auf den Landstraßen unterwegs, wo es oft sogar noch langsamer vorangeht. Wenn wir aber dann doch einmal eine größere Strecke fahren, ist die Begrenzung auf 100 km/h dann doch nicht mehr so prickelnd. Selbst auf den Abschnitten mit 130 km/h-Begrenzung bin ich dann mit 100 km/h doch schon ein rechtes Hindernis. Vor allem aber macht das beschränkte Fahren an schönen Tagen und auf freien Strecken nicht wirklich Spaß.

Da hilft es auch nicht viel, wenn ich meinen Freunden dann vorrechne, dass ich als „beschränkter“ Fahrer ja eigentlich im ganzen Jahr für meine Strecken insgesamt nur rund drei bis zehn Prozent mehr Zeit benötige, als meine „unbeschränkten“ Freunde.

Irgendwie ist es doch ziemlich doof, so ein schönes neues Auto mit einer 50 Prozent-Begrenzung gekauft zu haben, nur weil es dafür so eine Landesförderung gegeben hat. Und das blöde dabei ist noch, dass ich die Begrenzung auf 100 km/h lebenslang nicht mehr rückgängig machen darf, selbst wenn ich berufsbedingt in ein paar Jahren eventuell dann doch öfter mal auf Schnellstraßen und Autobahnen unterwegs sein muss. Wer kann schon ein oder gar zwei Jahrzehnte in die Zukunft schauen?

Falls man das jetzt in Stuttgart verstanden hat, freue ich mich sehr darauf, dass die Förderbedingungen schnellstens, also mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h, angepasst werden.

— Der Autor Klaus Schestag ist seit dem Inkrafttreten des ersten EEG im Sommer 2000 ausschließlich mit der Beratung, der Planung, dem Bau und Betrieb von Solarstromanlagen beschäftigt. Der Diplom-Bauingenieur hat seither über 600 Solarstromanlagen gebaut und betreut diese über die gesamte Laufzeit. Seit fünf Jahren werden auch mehr und mehr Solarstromanlagen mit Speichern von ihm errichtet. Seine Haupttätigkeit liegt bei privaten und kleineren gewerblichen Photovoltaik-Anlagen. —

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com

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