MEP nimmt Stellung zu einigen Kritikpunkten der Verbraucherzentrale NRW

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MEP hat am Freitagnachmittag auf die Kritik und Abmahnung der Verbraucherzentrale reagiert. Diese bemängelte unter anderem, dass Kunden schon Miete zahlen müssen, obwohl MEP mit dem Anschluss der Photovoltaik-Anlagen noch nicht erfolgt und in Verzug ist. Das Unternehmen arbeite daran, so MEP in seiner Stellungnahme, „als Reaktion auf die beschriebene Problematik“ den Mietbeginn „flexibler“ zu gestalten. Das habe aber „aufgrund der zugrundeliegenden Finanzierungsstruktur bisher nicht ohne Weiteres“ geschehen können.

Im Internet – sei es im Bewertungsportal Trustpilot oder bei Facebook – gärt es derweil. Dort gibt es etliche Erfahrungsberichte von Kunden, die alle Ähnliches berichten. Ein großer Kritikpunkt ist dabei, die mangelnde Kommunikation von MEP. Beschwerden und Nachfragen per Telefon oder Mail würden von MEP nur selten beantwortet. Dabei wird übereinstimmend berichtet, dass die Installation der Photovoltaik-Anlage selbst schnell und reibungslos funktioniert, doch diese dann eben unangeschlossen bleibt. Zugleich beginnt MEP aber kurz danach die monatliche Miete abzuziehen, was auch in ihren nun abgemahnten Allgemeinen Geschäftsbedingungen so steht.

In seiner Stellungnahme verweist MEP darauf, dass die Mietzahlung nach dem geschlossen Vertrag „unabhängig ist vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme“. „Die Fälligkeit beginnt ab dem ersten des übernächsten Monats nach erfolgter Montage und Installation (DC- und AC-Anschluss). Der Zählertausch und die Inbetriebnahme erfolgen in Koordination mit dem zuständigen Netzbetreiber in der Regel innerhalb von 8-12 Wochen. Im Jahr 2017 kam es aus verschiedenen Gründen leider zu Verzögerungen in diesem Prozess, wodurch sich für einige Kunden der Zeitraum bis zur Inbetriebnahme verlängerte“, heißt es von MEP weiter.

Bei den Erfahrungsberichten findet man oft Reaktionen, wie sie Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW, zusammenfasste: „MEP wirbt wörtlich mit einem ‚Rundum-sorglos Miet-Paket‘ und verspricht Begleitung von der Montage bis zum Betrieb. Tatsächlich aber lässt die Firma viele Kunden auf den letzten Metern im Stich – die haben dann eine Anlage auf dem Dach und zahlen Miete, bekommen aber keinen Strom.“

Die Verzögerung beim Zählertausch und der Inbetriebnahme begründet MEP in seinem Schreiben wie folgt: „Zu Lieferschwierigkeiten des damaligen Kooperationspartners und Zähler-Lieferanten kam unter anderem hinzu, dass leider immer wieder Fristen im Rahmen des von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Prozesses auf Seiten der ca. 850 verschiedenen Netzbetreiber in Deutschland nicht eingehalten werden, ohne dass dies Konsequenzen für den Netzbetreiber hat. Dadurch entstehen enormer Mehraufwand für MEP und Wartezeiten für den Kunden.“ MEP selbst spricht von „einigen wenigen Kunden“, bei denen der Inbetriebenahmeprozess „noch zu lange“ dauere. Einen Großteil hat das Unternehmen nach eigenen Angaben „in großen Teilen abgearbeitet“. MEP verspricht weiter: „Nichtsdestotrotz nehmen wir die Situation ernst und arbeiten an einer Lösung im Sinne unserer Kunden.“

Die Frage ist, wer die Verantwortung trägt. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran (im Rahmen unserer Möglichkeiten) das möglichst viele Kunden schnell an das Netz angeschlossen werden“, schreibt ein Elektrotechnikmeister an pv magazine, der für MEP aktiv ist. „Dass es hier zu Wartezeiten kommt ist verständlich, da es sich um sehr viele Kunden handelt.“ Er verweist aber auch darauf, dass er sehr oft feststelle, dass die Kunden den Betreibervertrag, also zwischen den Photovoltaik-Anlagenbetreibern und den Energieversorgern, einfach unbeachtet zu ihren Unterlagen heften würden und sich dann wunderten, dass es nicht weitergeht mit dem Anschluss ihrer Anlage.

Das mag sein, aber pv magazine liegen auch Fälle vor, wo das nicht der Grund ist. Hier hat der Kunde bereits den Betreibervertrag zurückgesandt und wartet nun von Seiten MEP auf die Beauftragung des Elektrotechnikers. Zuvor muss MEP eine sogenannte Fertigmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und Energieversorger vornehmen. Doch auch damit scheint MEP in Verzug zu sein. Ein Kunde fragte bei seinem Netzbetreiber nach und erfuhr, dass keine Fertigmeldung von MEP vorliege. Diese ist die Voraussetzung für einen Netzanschluss. Damit verbunden ist der Tausch des Hauptzählers für den Kunden und der Anschluss eines Zweirichtungszählers. Dieser Vorgang soll laut MEP vier bis acht Wochen nach der Montage erfolgen.

Insgesamt wirbt MEP damit, dass Kunden nach acht bis zwölf Wochen den Solarstrom vom eigenen Dach beziehen könnten. Die von pv magazine befragten Kunden warten teilweise nun schon fast ein halbes Jahr. Bei der Verbraucherzentrale NRW hatten sich auch Kunden gemeldet, die schon bis zu einem Jahr darauf warten.

pv magazine hat sich im Laufe der Woche mehrmals an MEP mit Fragen gewendet. Eine bis Freitag 16 Uhr eingeräumte Frist ließ MEP verstreichen und versendet kurz davor nur die allgemeine Presseerklärung. Für Montag hat der Pachtanbieter nun die Beantwortung der offenen Fragen zugesagt.

MEP Stellungnahme zu weiteren Kritikpunkten der Verbraucherzentrale NRW

Den Kritikpunkt „höherer monatlicher Mietpreis als bei Mietbewerbern“ begründet MEP damit, dass „sämtliche Leistungen von der individuellen Planung und Beratung über die Montage inklusive damit eventuell notwendigen Elektroarbeiten (z. B. Zählerschrankumbau), Wartung, Service und einer Allianz All-Risk-Versicherung über die gesamte Mietdauer bis hin zu sämtlichen anfallenden Reparaturarbeiten und Ersatzteilen“ enthalten seien.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte auch die Annahmen zu den Strompreiserhöhungen und Eigenverbrauchsquoten bemängelt, mit denen MEP Kunden wirbt. MEP verweist hier auf seine Wirtschaftlichkeitsrechnung, die es für jeden Kunden einzeln erstelle. Als Basis für den künftigen Strompreis habe das Unternehmen die Entwicklung der vergangenen Jahre zugrundegelegt – mit Steigerungsraten von vier bis sechs Prozent jährlich. Beim Eigenverbrauch habe MEP ebenfalls eine „Matrix“ angegeben und es unterstützt nach eigenen Angaben seine Kunden dabei, diese „über die Zeit signifikant zu erhöhen“.

Beispiel einer Wirtschaftlichkeitsberechnung von MEP mit den angenommenen Stromsteigerungen und Eigenverbrauchsquoten.

Grafik: MEP

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