Zoll deckt Betrug mit Solarmodulen aus China auf

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Mehr als 30 Millionen Euro Antidumping- und Ausgleichszölle könnte eine Nürnberger Firma beim Import von chinesischen Photovoltaik-Modulen hinterzogen haben. Davon geht zurzeit das Zollfahndungsamt München aus. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, haben ihre Ermittler am Montag mit Unterstützung der Zollfahndungsämter Stuttgart und Frankfurt/Main drei Haftbefehle vollstreckt sowie insgesamt 14 Wohn- und Geschäftsräume in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz durchsucht. Darüber hinaus seien Geschäftsunterlagen in Solarparks in Baden-Württemberg beschlagnahmt worden.

Weitere Fälle seien anhängig, bestätigte ein Sprecher des Zollfahndungsamtes München auf Anfrage von pv magazine. Insgesamt bewege sich die Höhe der hinterzogenen Zollsummen für eingeführte Solarmodule im dreistelligen Millionenbereich.

Dem Zollfahndungsamt München zufolge besteht in dem aktuellen Fall der Verdacht, dass die in China produzierten Solarmodule durch die Nürnberger Firma – unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Umgehung bestehender Regelungen – von der Volksrepublik China containerweise über die Seehäfen Rotterdam und Hamburg in die Europäische Union importiert und dadurch Zölle in Millionenhöhe hinterzogen wurden. Ansatzpunkt für die vermutete Steuerhinterziehung beziehungsweise Steuerhehlerei war demnach die geltende Mindesteinfuhrpreisregelung, die chinesische Billigimporte zum Schutz der europäischen Wirtschaft unterbinden soll. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen sei die Einhaltung des Mindesteinfuhrpreises lediglich vorgetäuscht und durch verschleierte Rückzahlungen oder Manipulation von Montage- und Zubehörkosten unterschritten worden. Ein ausgeklügeltes und intransparentes Modell von Schein- und Briefkastenfirmen in Luxemburg und Hongkong habe die Zahlungsströme bei der Geschäftsabwicklung verschleiert.

Wie die Behörde weiter mitteilt, gibt es sieben in Deutschland ansässige Beschuldigte chinesischer und deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 41 bis 56 Jahren. Insgesamt bestehe ein Anfangsverdacht gegen acht Personen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf Anfrage von pv magazine. Die drei in Untersuchungshaft genommenen Personen seien deutscher, tschechischer und chinesischer Herkunft und zwischen 41 und 47 Jahre alt. Diese stehen dem Zoll zufolge im Verdacht, quasi als Handlanger beziehungsweise Abnehmer des von China aus agierenden Produzenten gehandelt zu haben. So habe dieser Produzent seine Photovoltaik-Module günstig auf dem deutschen Markt platzieren können. Gegenstand der Ermittlungen von Zoll und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sind insgesamt über 150 Importvorgänge im Zeitraum von November 2013 bis November 2016. Abnehmer der Solarmodule, deren Einfuhr beanstandet wird, waren demnach Energie- und Solarparks im gesamten Bundesgebiet sowie im europäischen Ausland. Das Strafmaß für diese Vergehen liege zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter. Mit einer Anklageerhebung sei in vier bis sechs Monaten zu rechnen.

Erste Urteile im Fall Risen – Hauptverdächtiger weiter flüchtig

Bereits Ende März hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßiger Steuerhehlerei gegen vier Personen im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Solarmodulen aus China erhoben. Dieser Fall steht im Zusammenhang mit dem chinesischen Photovoltaik-Hersteller Risen Energy, wie die Staatsanwaltschaft damals bestätigte. Den Angeklagten wurden Zoll- und Steuerhinterziehung in Höhe von etwa 110 Millionen Euro zur Last gelegt, wie „Focus Online“ damals berichtete. Die Staatsanwaltschaft wollte dies mit Blick auf das Steuergeheimnis nicht offiziell bestätigen.

Im September sind in diesem Fall die ersten Urteile ergangen, wie der Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg pv magazine bestätigte. Zwei der Angeklagten seien wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in drei bzw. zwei Fällen zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Ihnen sei nur ein bedingter Vorsatz nachzuweisen gewesen. Sie seien auch nur die Vertriebler vor Ort gewesen, die die Solarmodule weiterverkauft hätten, so der Sprecher weiter. Am Einkauf selbst seien sie nicht beteiligt worden. Daher habe sich die durch sie verursachte Schadenssumme deutlich reduziert. Angesichts der etwa einjährigen Untersuchungshaft seien die Strafen zur Bewährung ausgesetzt worden. Der mutmaßliche Haupttäter in diesem Fall sei jedoch weiterhin flüchtig, so der Sprecher.

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