Bayern will zusätzliche Flächen für Photovoltaik-Ausschreibungen freigeben

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Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie will von der sogenannten Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch machen, der eine Freigabe zusätzlicher Flächen für große Photovoltaik-Anlagen für die Ausschreibungen vorsieht. Es sei bereits ein Verordnungsentwurf erarbeitet worden, der mit den bayerischen Ressorts vorabgestimmt sei, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage von pv magazine. Dieser sei am 21. Dezember in die Verbändeanhörung gegangen, die bis zum gestrigen Mittwoch lief. Es habe eine rege Beteiligung gegeben, so die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums weiter. Der Plan sei nun, dass sich der Bayerische Ministerrat im Februar mit dem Entwurf befasse, damit die Verordnung bis Mitte/Ende März in Kraft treten könne.

Hintergrund für die Verordnung sei, dass die derzeitige Flächenkulisse, auf denen Solarparks noch gebaut werden dürfen, in Bayern kaum noch einen weiteren Zubau von Photovoltaik-Anlagen erlauben würden. Daher wolle die Landesregierung nun Flurstücke auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten zusätzlich freigeben. Allerdings soll es eine jährliche Beschränkung auf 30 Projekte geben, wie aus dem Entwurf hervorgeht.

Für den Fall, dass die Verordnung so in Kraft tritt, kann die Bundesnetzagentur damit mehr Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen in Bayern auf benachteiligten Acker- und Grünland vergeben, als im EEG eigentlich vorgesehen ist. Dort ist die Zahl auf zehn Zuschläge pro Jahr begrenzt. Auch Baden-Württemberg will von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und damit zusätzliche Flächen für Photovoltaik-Anlagen bereitstellen. (Sandra Enkhardt)

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