Der vergangene Freitag stand ganz im Zeichen der Verabschiedung der EEG-Novelle. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause aber auch noch das Digitalisierungs- und das Strommarktgesetz gebilligt. Dabei ist das Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende“ durchaus umstritten. Es sieht ab 2020 eine Pflicht zum flächendeckenden Smart-Meter-Einbau vor. In dem Gesetz werden die technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Smart Meter geregelt und jährliche Preisobergrenzen für den Einbau der neuen Geräte festgelegt. So ist vorgesehen, dass bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 2.000 Kilowattstunden diese 23 Euro brutto betrage. In mehreren Stufen erhöhe sich die Preisobergrenze auf maximal 100 Euro für Haushalte mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden. Die Grenze gilt allerdings nicht, wenn der Verbraucher selbst einen Messstellenbetreiber mit dem Einbau beauftragt.
Die Länderkammer hatte gerade bei diesem Gesetz daten- und verbraucherschutzrechtliche Bedenken. Sie wies darauf in einer zusätzlichen Entschließung hin. Der Bundesrat warnt darin vor unverhältnismäßigen Kosten für Verbraucher, Erzeuger und Messstellen- beziehungsweise. Netzbetreiber. Die bislang nur hypothetischen Annahmen zur Kosten-Nutzen-Analyse für private Haushalte sollten nach Inkrafttreten des Gesetzes regelmäßig überprüft werden. Zudem fordern die Länder ein Mitspracherecht für die Verbraucher beim Einbau der Smart Meter und bei der Einbindung in Kommunikationsnetze.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) begrüßte am Montag die Verabschiedung des Digitalisierungsgesetzes mit seinem geplanten stufenweisen Rollout von Smart Metern. „Dank der jahrelangen Vorarbeiten bei VDE|FNN an der konkreten technischen Ausgestaltung des intelligenten Messsystems in Deutschland kann der Einstieg in den Rollout jetzt zügig erfolgen. So stehen ab Januar 2017 moderne Messeinrichtungen, also digitale Stromzähler, nach FNN-Spezifikationen von mehreren Herstellern zur Verfügung. Bei Smart-Meter-Gateways ist derzeit noch nicht abschätzbar, ob diese Anfang 2017 bereits von genügend Herstellern zur Verfügung stehen werden“, so die Stellungnahme des VDE|FNN. Nach dem Gesetz beginne der Rollout dieser Systeme erst, wenn Geräte von mindestens drei unabhängigen Herstellern beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert seien. Derzeit befinden sich dem VDE|FNN zufolge acht Hersteller mit ihren Geräten in dieser Zertifizierung. (Sandra Enkhardt)
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