Streit um geplante Stromsteuer auf Photovoltaik-Eigenverbrauch

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun massive Kritik an den Plänen des Finanzministeriums für zur Stromsteuerreform geäußert. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollte nicht benachteiligt werden, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministers am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Die im Entwurf des Finanzministeriums vorgeschlagene Begrenzung der Stromsteuerbefreiung für Eigenstrom auf Photovoltaik sei "in dieser Form unangemessen". Das Wirtschaftsministerium forderte zudem die Beibehaltung oder Verlängerung von anderen Steuererleichterungen bei Kleinanlagen und innovativen Kraftstoffen. Dies sei auch mit EU-Recht vereinbar.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) argumentiert bei den geplanten Änderungen, die Steuern an Vorgaben der EU-Kommission anpassen zu müssen. Es gehe darum Über- und Doppelförderung zu vermeiden. Genau diese „europarechtliche Begründung des BMF“ hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in einem Kurzgutachten von der Berliner Kanzlei von Bredow Valentin Herz prüfen lassen. Nationale Steuerbefreiungen für Erneuerbaren-Strom seien zulässig und mit Europarecht vereinbar. Die „erheblichen Einschnitte“ seien „nicht mit einer zentralen Leitidee des europäischen Energiesteuerrechts vereinbar“, so die Einschätzung der Anwälte mit Blick auf die geplante Novelle.

Nach Darstellung des Finanzministeriums greift das 2014 verschärfte EU-Beihilferecht vor allem dann, wenn aus verschiedenen Fördertöpfen Subventionen gezahlt werden, wie es bei dpa weiter heißt. Ausnahmen sind in dem gegenwärtigen Referentenentwurf nur für kleine Anlagen geplant. „Strom ist bis zu 20 Megawattstunden pro Kalenderjahr und Anlagenbetreiber von der Steuer befreit“, heißt es dort. Beim Überschreiten der Grenze falle künftig die Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf die komplette Strommenge an. Beim Begriff der „räumlichen Nähe“ solle sich dabei an den Vorgaben des EEG orientiert werden. Nach Einschätzung des BSW-Solar wären mehr als 100.000 Photovoltaik-Anlagen von mittelständischen Betrieben, Landwirten und genossenschaftlichen Betreibern durch die Steuer gefährdet.

Bei klimafreundlichen Kleinkraftwerken über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch und bis zu einer Nennleistung von weniger als 1 Megawatt wiederum gelte eine Steuerfreiheit als unbedenklich, argumentiert nun das Finanzministerium. Aufgrund der Beschränkung auf Eigenverbrauch komme die Steuerfreiheit nur in Betracht, wenn der Strom in unmittelbarer Nähe zur Anlage und ohne Nutzung des Netzes entnommen werde. Daher seien etwa Photovoltaik-Mieterstrommodelle weiterhin möglich und nicht von der Steuer betroffen.

Eine Ökosteuer auf Solarstrom zu erheben wäre ein Schildbürgerstreich und würde den Zweck des Gesetzes auf den Kopf stellen“, erklärt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Der Entwurf aus dem Finanzministerium widerspreche mit seinen Regelungen bezüglich erneuerbaren Energien dem Grundverständnis der 1999 erfolgten ökologischen Steuerreform. „Die ausdrückliche intendierte ökologische Lenkungswirkung der Stromsteuer entspricht dem europarechtlichen Leitbild. Dieses droht aber durch die Neuregelungen in §§ 8d und 8e E-StromStG gerade stark ausgehöhlt, bzw. sogar regelrecht pervertiert zu werden“, heißt auch in der Einschätzung der Kanzlei von Bredow Valentin Herz. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach Angaben des Finanzministeriums im ersten Quartal 2017 abgeschlossen sein. (Sandra Enkhardt)

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