BAFA: Weniger Unternehmen bei EEG-Umlage privilegiert

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2301 Anträge für 3141 Abnahmestellen sind für das Jahr 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Besondere Ausgleichsregelung bei der EEG-Umlage eingegangen. Dies liegt leicht unter Vorjahresniveau; ebenso wie die privilegierte Strommenge, teilte das BAFA mit. Die Anzahl der Unternehmen, die nun von der EEG-Umlage zum Teil befreit sind, sei ebenfalls leicht rückläufig. 2015 sind 2209 Anträge bewilligt worden, 2016 werden es nach derzeitigem Stand der Bearbeitung 2080 sein. Die dadurch privilegierte Strommenge sinke im kommenden Jahr damit voraussichtlich um etwa zwei auf 105 Terawattstunden. Zur Verteilung schreibt das BAFA, dass 1947 Unternehmen und Unternehmensteilen des produzierenden Gewerbes (Vorjahr: 2081) auch 133 Schienenbahnunternehmen (Vorjahr 128) privilegiert seien. Noch offene Verfahren und Widersprüche könnten die Zahlen aber noch leicht ändern.

Die tatsächliche Strommenge, auf die nur die privilegierte EEG-Umlage zu zahlen ist, und damit die genaue Höhe der Entlastung, wird erst 2017 feststehen, da der Stromverbrauch der Unternehmen im kommenden Jahr maßgeblich ist. Detaillierte Informationen zu den begünstigten Unternehmen wird das BAFA im ersten Quartal 2016 veröffentlichen, wie es weiter hieß.

Erst vor wenigen Tagen hatte „Die Welt“ berichtet, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wegen der Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage bei der EU-Kommission vorstellig werden will. So haben einige energieintensive Unternehmen offenbar in Energieeffizienz-Maßnahmen investiert und unterschreiten nun den Schwellenwert für die Privilegierung. Sie müssen dann die volle EEG-Umlage für ihren Strom zahlen. Gabriel will nun in Brüssel erörtern, wie für solche Betriebe "eine Benachteiligung vermieden werden kann", zitiert das Blatt aus einem Brief. "Wir müssen das mit der Kommission klären, wenn wir die Genehmigung des EEG 2016 nicht gefährden wollen", heißt es dort weiter. Der Grünen-Energiepolitiker kritisierte das komplette System. Es sei defekt. Unternehmen, die in Energieeffizienz investiert haben, gelten plötzlich als nicht mehr energieintensiv und müssen die volle EEG-Umlage zahlen, während die Untätigen weiter von den Vergünstigungen profitieren", so Krischer zur „Welt“.

Die EU-Kommission hatte bereits zuvor ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen der Industrieprivilegien abgeschlossen. Dieses führte zu einer Neuregelung, die mit der EEG-Novelle 2014 verabschiedet wurde. Darin enthalten sind die Branchen, die eine Privilegierung bei der EEG-Umlage beantragen dürfen. (Sandra Enkhardt)

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