Photovoltaik-Pilotausschreibungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) für Photovoltaik-Anlagen ist in der Ausgabe vom Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist die Regelung nun rechtskräftig. Die Bundesnetzagentur kann die erste Ausschreibungsrunde am 15. April damit starten. In der Verordnung ist festgelegt, dass die Behörde die Ausschreibung sechs bis acht Wochen vor dem Gebotstermin auf ihrer Internetseite öffentlich bekanntmacht. Voraussichtlich sechs Wochen vorher, also Anfang März, werde die Bekanntmachung für die erste Pilotausschreibungsrunde online sein, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf Anfrage von pv magazine. Noch seien einige Vorarbeiten zu leisten, da der Beschluss des Kabinetts nun doch relativ zügig vonstattengegangen sei.

Zum ersten Gebotstermin am 15. April wird die Bundesnetzagentur 150 Megawatt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausschreiben. Es können Gebote für Anlagen zwischen 100 Kilowatt und zehn Megawatt abgegeben. Die Flächenkulisse entspricht weitgehend der des EEG 2014, also Konversionsflächen sowie Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen mit einer Entfernung bis zu 110 Metern. Allerdings wird diePrivilegierung von Gewerbe- und Industriegebieten auf jene beschränkt worden, die eine gewisse Vorbelastung aufweisen und daher als Konversionsflächen grundsätzlich förderfähig sind. Die Bundesnetzagentur wird zudem den Höchstpreis bekanntgeben, der sich am anzulegenden Wert für große Dachanlagen orientiert. Derzeit also bei rund 11,3 Cent je Kilowattstunde liegen wird. In der ersten Runde erfolgt die Vergabe der Zuschläge nach dem Pay-as-Bid-Verfahren, Die Betreiber der Photovoltaik-Anlagen erhalten dabei den gebotenen Preis für ihren Solarstrom. Die Förderdauer beträgt 20 Jahre. Wenn die Menge der Gebote die Grenze von 150 Megawatt überschreitet, erhalten die jeweils günstigsten Gebote eine Zuschlag – beginnend mit dem niedrigsten und danach fortlaufend bis zum Erreichen der 150 Megawatt-Grenze. (Sandra Enkhardt)

Nutzen Sie im Vorfeld der ersten Ausschreibungsrunde unser Seminar „Ausschreibungsverfahren für PV-Großkraftwerke“ mit Rechtsanwältin Margarete von Oppen, um die wichtigsten Fragen zu klären und bestens vorbereitet zu sein. Das halbtägige Seminar findet am 23. Februar in Berlin statt und kostet 140 Euro. Die wichtigsten Informationen zum Thema Photovoltaik-Pilotausschreibungen können Sie auch in unserer nächsten Printausgabe nachlesen. Sie erscheint am 2. März.

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