Agora Energiewende und das EEG 3.0

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Agora Energiewende hat einen Vorschlag für eine grundlegende Neugestaltung des EEG vorgelegt. Grundlage dafür ist eine Studie des Öko-Instituts mit dem Titel „Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0 – Konzept einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign“. In dem Konzept ist nun vorgesehen, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig nicht mehr je produzierte Kilowattstunde Strom, sondern für die installierte betriebsbereite Kapazität vergütet werden. Die bisherige Art der Förderung – also über Einspeisevergütungen – habe nicht dazu geführt, dass Photovoltaik- und Windkraftanlagen nicht so gebaut und betrieben würden, dass sie optimal mit dem Stromsystem harmonisierten, begründet Agora Energiewende den offensichtlichen Schwenk hin zu Kapazitätsmärkten. Die Vergütungen sollten sich vor allem am Wert der Anlagen für das Stromsystem bemessen. Sie solle künftig auch aus zwei Komponenten bestehen: den Erlösen aus dem Stromverkauf und der Vergütung für die Leistungsbereitschaft der Anlagen. Dazu sollen jährlich fixe Zahlungen eingeführt werden, wie Agora Energiewende weiter fordert.

Diese Umstellung sei nötig, um die nächste Phase des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu bewältigen. „Nach der EEG-Novelle 2014 ist vor der EEG-Novelle 2016. Das nächste EEG wird für Anlagen gelten, die weit über 2030 hinaus unser Stromsystem prägen. In diesem Zeitraum werden die Erneuerbaren Energien ihren Anteil am Strom-Mix auf 50 Prozent steigern und zur dominanten Stromerzeugungsform werden. Systemdienliche Auslegung und Betrieb der Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden daher zentral, weil sonst die Gesamtsystemkosten steigen“, sagt Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. Die vorgeschlagene Kombination solle Anlagenbetreibern eine ähnliche Investitionssicherheit wie das aktuelle EEG bieten, gleichzeitig aber Ansporn sein, die Kraftwerke bestmöglich in das Stromsystem zu integrieren.

Die neue Vergütungsregelung soll nach dem Vorschlag der Agora Energiewende zunächst für große Anlagen gelten. Für kleinere Anlagen sowie Bürgerenergieprojekte müsse es Sonderregeln geben, empfehlen die Autoren der Studie. Agora Energiewende will seinen EEG 3.0-Vorschlag „als Diskussionsvorschlag zur Rolle der erneuerbaren Energien in einem künftigen Marktdesign verstanden wissen“, sagte Graichen. (Sandra Enkhardt)

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