Die EEG-Reform ist in wichtigen Punkten verfassungs- und europarechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten von Jura-Professor und Nachhaltigkeitsforscher Felix Ekardt, das im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) erstellt wurde.
Ekardt erklärt: „Die EEG-Novelle in der vorliegenden Fassung verletzt in Teilen den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz und das Eigentumsgrundrecht der Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz.“ Außerdem seien die Übergangsfristen für bereits geplante Anlagen zu knapp bemessen und Eigenstromverbrauch von fossilen Kraftwerken werde im Vergleich zu den Erneuerbare-Energien ohne hinreichenden Grund finanziell begünstigt.
Darüber hinaus stellt Ekardt fest, dass Die neuen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission teilweise mit dem EU-Primärrecht unvereinbar sind. Die deutsche Klimapolitik verstoße zudem gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit. Dass der Gesetzgeber den Klimaschutz in Zukunft weniger konsequent angehen will, sprengt seinen zulässigen Spielraum und verletzt die Grundrechte, so der Jura-Professor.
Der Solarenergie-Förderverein betont, dass mit dem Gutachten zur EEG-Novelle erstmals auch ein Schutzbedürfnis für Installateure und Produzenten angedeutet wird. Der Gesetzgeber riskiere mit seiner Politik Fachleute und Betriebe zu verlieren, auf die er zur effektiveren Bekämpfung des Klimawandels angewiesen ist, so Gutachter Ekardt.
Dasgesamte Gutachten kann auf der Webseite des SFV heruntergeladen werden. Für Interessierte, die nicht das ganze Gutachten lesen möchten, empfiehlt der SFV vor allem die Kurzfassung ab Seite 4 und das Kapitel 5 "Gesamtergebnis und praktische Konsequenzen" ab Seite 34. (Mirco Sieg)
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