EEG-Novelle: Länder fordern knapp 100 Änderungen

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Mehrere Ausschüsse des Bundesrates haben knapp 100 Kritikpunkte am vorliegenden Entwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) formuliert. Unter anderem formiert sich gegen die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage Widerstand in der Länderkammer, vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehenen Bagatellgrenzen für Photovoltaik-Eigenversorgungsanlagen sind den Ausschussempfehlungen zufolge zu niedrig bemessen. Ohne eine deutliche Anhebung dieser Grenzen „werden weitere Arbeitsplätze gefährdet und private Investitionen in PV-Anlagen gehemmt“, heißt es in dem Papier, das pv magazine vorliegt. Eine Änderung der Grenzen soll dazu beitragen, „dass für das letzte heute noch funktionierende Marktsegment der PV-Branche im Inland – kleine Dachanlagen – der Investitionsanreiz Eigenverbrauch erhalten bleibt.“
Weitere Anregung der Ausschüsse: Der Direktverbrauch soll mit dem Eigenverbrauch gleichgestellt werden, darunter fallen Konstellationen, in denen durch Dritte erzeugter Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe direkt verbraucht wird. „Vorderster Sinn und Zweck der Regelung ist es, die Gleichstellung von Direkt- und Eigenverbrauch zu verwirklichen, um der Besserstellung von Eigenheimbesitzern gegenüber Mietern zu begegnen und die EE-Stromerzeugung auch in diesem Bereich zu stärken“, so das Ausschusspapier. „Die Regelung dient darüber hinaus dem Erhalt der Akteursvielfalt und der Beförderung des direkten Stromverbrauchs mit der unmittelbaren Folge der Kosteneinsparung durch einen verbrauchsorientierten Ausbau.“
Bei den Zielkorridoren für den Zubau von Photovoltaik, Biomasse und Windenergie schlagen die Ausschüsse Varianten vor, wie diese Ziele auch bei Unter- oder Überschreitung gegebenenfalls in Folgejahren kompensiert werden können. Dafür soll der Zielkorridor beibehalten, der Betrachtungszeitraum jedoch ausgeweitet werden. Das Papier nennt ein Beispiel aus dem Bereich Wind: „Wenn in einem Jahr nur 1 GW Windenergie an Land zugebaut wird und im Folgejahr 4 GW, sollten die 4 GW des zweiten Jahres nicht isoliert betrachtet werden und eine erhöhte Degression auslösen, sondern es sollte die Summe der beiden Jahre zugrunde gelegt und somit die "normale" Degression folgen.“
Grundsätzlich sehen die Ausschüsse des Bundesrates die Gefahr, „dass die zukünftige Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf Basis des Gesetzentwurfes nicht ausreichen würde, um die Klimaziele zu erreichen. Die Ausbauziele der erneuerbaren Energien im Gesetzentwurf sind so gering, dass die zusätzliche Stromerzeugung bis zum Jahr 2025 lediglich den bis Ende des Jahres 2022 wegfallenden Atomstrom kompensieren könnte und den ohnehin zu hohen Anteil klimaschädlichen Kohlestroms nicht signifikant senken würde.“ Als begrüßenswerte Variante, so das Ausschusspapier, könnten Mindestausbauziele im Gesetz festgelegt werden. „Ohne solche Mindestausbauziele ist zu befürchten, dass selbst die im Gesetzentwurf festgelegten Ausbauziele nicht erreicht werden.“
Grundsätzliche Bedenken haben die Ausschüsse daher auch bei dem verpflichtenden Auktionsverfahren, das für Erneuerbare-Energien-Projekte nach derzeitiger Auffassung der EU-Generaldirektion Wettbewerb als einzig rechtlich mögliche Alternative zugelassen werden soll und das für die Zeit ab spätestens dem Jahr 2017 als verbindlich vorgesehen ist. „Ganz konkret überwiegen die Nachteile von Auktionsverfahren für die erneuerbaren Technologien, die in der Fläche realisiert werden“, heißt es in dem Papier, insbesondere für kleine Projektierer sowie Bürgerenergieprojekte. Dem Ausschusspapier zufolge hat der Bundesrat jedoch „ein großes Interesse an der Fortsetzung der Bürgerenergiewende.“ An einem Pilotverfahren, das bei einem Photovoltaik-Projekt bis 2017 durchgeführt und danach unter Beteiligung der Länder ausgewertet werden soll, wollen die Ausschüsse jedoch festhalten. (Petra Hannen)

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