Bundesregierung versteckt sich bei Ausschreibungen hinter EU

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Die Bundesregierung hat den im Zuge der EEG-Reform geplanten schrittweisen Übergang zu Ausschreibungen bei der Förderung von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse mit den Vorgaben aus Brüssel begründet. „Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 neue Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien verabschiedet. Diese Leitlinien sehen für die Förderung erneuerbarer Energien eine stufenweise Einführung von Ausschreibungsmechanismen vor. In einer Testphase ab 2015 soll die Förderung für mindestens 5 Prozent der geplanten neuen Installationen in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Ab 2017 ist die Umstellung auf eine technologieneutrale Ausschreibung als Grundsatz der Förderung vorgegeben“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken. Ausnahmen seien nur für Kleinanlagen möglich. Außerdem seien Übergangsfristen für bereits genehmigte Projekte geplant. „Grundsätzlich ist ein wettbewerbliches Verfahren geeignet, Überförderungen zu vermeiden und die Förderkosten zu reduzieren. Die Höhe der Kosten hängt unter anderem von der Ausgestaltung des Verfahrens und der Wettbewerbssituation im Markt ab“, heißt es weiter.

In der Antwort wird auch auf das geplante Pilotverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 400 Megawatt verwiesen. Damit sollen Erfahrungen mit dem neuen Fördersystem gesammelt werden. Es werde „in einem ersten Schritt mindestens eine Pilotausschreibung“ geben, schreibt die Bundesregierung. Bis spätestens Mitte 2016 soll der Bundesregierung ein Erfahrungsbericht zu den Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorliegen. Dieser werde auch Handlungsempfehlungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung, der Höhe der Ausschreibungen und für das Erreichen der Ausbauziele erforderlichen Ausschreibungsvolumen enthalten. Die Details zu dem geplanten Pilotverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen nach der Verabschiedung der EEG-Reform konkretisiert werden. Die Bundesregierung plane aber, die Ausschreibungen über die Bundesnetzagentur laufen zu lassen. Die Verordnungsermächtigung ließe aber auch Spielraum dafür, andere private oder öffentliche Stellen mit den Ausschreibungen zu betrauen. Derzeit würden noch verschiedene Optionen geprüft, hieß es weiter.

Die Bundesregierung geht nach eigenem Bekunden zwar weiterhin davon aus, dass es sich beim EEG nicht um eine Beihilfe handelt. Allerdings vor dem im Dezember 2013 eröffneten Beihilfeverfahren der EU-Kommission, wolle die Bundesregierung Risiken minimieren. Daher solle die EEG-Novelle so ausgestaltet werden, dass sie mit den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission kompatibel sei, schreibt die Bundesregierung weiter. (Sandra Enkhardt)

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