Normenkontrollrat kritisiert EEG-Gesetzentwurf

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Der Nationale Normenkontrollrat hat den EEG-Gesetzentwurf des Bundeswirtschafts- und -energieministeriums scharf kritisiert. Die Anforderungen an eine „hinreichende Abschätzung und Darstellung der Gesetzesfolgen“ seien nicht erfüllt, heißt esi n einer Stellungsnahme des Gremiums von Anfang April, der sich auf den Gesetzentwurf vom 28. März bezieht. „Die bisherigen Ausführungen zum Gesetzentwurf enthalten weder eine Abschätzung der mit der EEG-Novelle einhergehenden Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand noch auf die weiteren Kosten wie die Strompreise und die EEG-Umlage.“ Auch bei den relevanten Regelungsalternativen wie etwa die vom Sachverständigenrat der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung empfohlenen technologieneutralen Förderung der Erneuerbaren oder der Einführung eines Quotenmodells sei im EEG-Gesetzentwurf nicht ausreichend darauf eingegangen worden, warum diese verworfen worden seien. „Eine methodengerechte und nachvollziehbare Darstellung im Hinblick auf ihre Kostenfolgen sowie Benennung wesentlicher Gründe für ihre Nichtberücksichtigung liegt nicht vor“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Der Nationale Normenkontrollrat bezeichnet die EEG-Reform als eines der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung, da diese zentrale Weichen für die Zukunft stelle. Es sei daher auch eine eigene Anhörung im März erfolgt. Dabei habe sich gezeigt, dass sowohl die gehörten Experten als auch die Länder und Verbände in ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf von „erheblichen Auswirkungen auf die Kostenfolgen“ ausgingen. Der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wird daher vom Nationalen Kontrollrat aufgefordert, die fehlenden Angaben zu Kostenfolgen und Alternativen zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ dem Gremium vorzulegen und in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Bisher seien die Kostenfolgen nur für die Anlagenregisterverordnung dargestellt worden, die parallel zur EEG-Reform umgesetzt werden soll. Diese beliefen sich für die Wirtschaft auf jährlich 450.000 Euro und einmalig 4000 Euro, heißt es in der Stellungsnahme weiter. Auch für private Verbraucher habe die Verordnung ebenfalls Folgen, da es künftig eine Registrierungspflicht für alle Anlagen geben soll, auch wenn für deren Strom keine finanzielle Förderung bestehe. Dieser Mehraufwand sei vom Bundeswirtschaftsministerium aber nicht separat ausgewiesen worden. Für die Verwaltung werde das Regelungsvorhaben zu jährlichen Mehrkosten von 985.000 Euro führen und zusätzlich einem einmaligen Aufwand von 933.000 Euro.

Der Nationale Normenkontrollrat ist 2006 von der Bundesregierung als unabhängiges Gremium eingerichtet worden. Es soll Bürokratieabbau und eine bessere Rechtsetzung überwachen. Die Bundesministerien müssen seither die Folgekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung bei Gesetzesvorhaben benennen. Das Gremium kann aber mit seinen Stellungnahmen die Einführung eines Gesetzes nicht verhindern. (Sandra Enkhardt)

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